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Spendenaffäre

Rückforderung von 2,35 Millionen Euro: AfD klagt gegen die Bundestagsverwaltung

Wegen einer mutmaßlichen Strohmann-Spende überwies die AfD vorsorglich 2,35 Millionen Euro an die Bundeskasse. Nun fordert sie das Geld zurück und klagt gegen den Bundestag.

Die AfD will sich 2,35 Millionen Euro von der Bundestagsverwaltung zurückholen (IMAGO/Bernd Elmenthaler)

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Die AfD will sich von der Bundestagsverwaltung rund 2,3 Millionen Euro zurückholen, nachdem diese Anfang des Jahres den Verdacht geäußert hatte, es könne sich um eine Strohmann-Spende handeln. Um möglichen Konsequenzen zu entgehen, überwies die AfD den Betrag im April vorsorglich an die Bundeskasse.

Eine Sprecherin des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte gegenüber ntv, dass eine entsprechende Klage (VG 2 K 410/25) der AfD bereits im August eingegangen ist. Die Partei betont, dass die Spende nicht ordnungsgemäß gewesen sei.

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Anfang des Jahres erhielt die AfD eine Großspende von dem Österreicher Gerhard Dingler. Dabei ging es um die Finanzierung von Wahlplakaten im Wert von 2,35 Millionen Euro. Der Bundestag, dem Großspenden gemeldet werden müssen, veröffentlichte die Zahl. Später berichteten mehrere Medien, die Summe sei über Dingler lediglich weitergeleitet worden und stamme tatsächlich vom Schweizer Immobilienunternehmer Henning Cole.

Die AfD weist diesen Verdacht zurück und betont die Rechtmäßigkeit der Spende. Es gebe keine Hinweise auf eine unzulässige Strohmann-Spende. AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte, er habe keine Hinweise auf eine mögliche Strohmann-Spende feststellen können. Im Gegenteil, Dingler habe mehrfach versichert, dass die Summe aus einem Privatvermögen stamme.

Hütter betonte gegenüber der Zeit, dass die Partei ihre Sorgfaltspflicht erfüllt habe. „Was müsse oder könne eine Partei alles unternehmen, um hundertprozentig auszuschließen, dass finanzielle Mittel von einem Strohmann kommen könnten?“

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Eine Strohmann-Spende wäre nach dem deutschen Parteiengesetz unzulässig. Eine Verschleierung über Dritte gilt dabei als Verstoß gegen die Transparenzpflichten. Ein Verhandlungstermin steht bislang noch nicht fest.

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13 Kommentare

  • Ich drücke der AfD die Daumen. Obwohl ich erahnen kann wie es enden wird.

  • Eine Schande allein ist schon das geklagt werden muss…aber was juckt es den Dieb…🙈🙉🙊

  • Ehm ja. Ein Unternehmer verwendet eigenes Geld für eine Kampagne, die eine gewisse Partei begünstigt. Also muss die Partei die Kosten der Plakate an den Staat erstatten? Klingt plausibel. Läuft bestimmt auch so, wenn Billy G die Grünen unterstützt.
    Aber als Minister NGOs mit Geld überhäufen, die dann wiederum Spenden an die Partei des Ministers schicken ist voll OK.

    • So in etwa passiert es; PARTEISPENDEN.

  • „Die Partei betont, dass die Spende nicht ordnungsgemäß gewesen sei.“ Das ist sicher ein Fehler?!

  • Der Beitrag ist schwer zu verstehen und enthält Ungereimtheiten. Bitte nochmals korrekturlesen.

  • Wird die Gerichtsbarkeit die Rückzahlung verweigern mit der Begründung, es könnte sich um Geld von Putin handeln?

  • Die sind längst verprasst; Muni für die UA.

  • Die Sache ist ganz einfach. Strohmannspenden sind verboten. 😉

    Kann natürlich sein, dass Dingler zu viel Geld hat und sich dachte, er eunterstützt die AFD mal ganz selbstlos. 🤣

    Ja ich weiß, die anderen machen das auch, mimimi. OK, die bezeichnen sich aber auch nicht als ALTERNATIVE. 😉

    Alles eine Suppe!

    -10
    • Sind sie an dem Vorgang beteiligt, kennen sie die Sachlage, können sie die Sachlage beurteilen?
      Natürlich nicht, aber Hauptsache mal wieder irgendwas gepostet, was keinen Sinn ergibt.

    • Sprichst du aus deiner Erfahrung von linksgrüner Suppe und den vielen NGO-Zutaten ???

      • @wieder da
        und stellen Sie sich vor, Weidel hätte ihren Wohnsitz in Berlin

        0
      • Die AFD wird euch retten, versprochen. 🤣

        Stell dir vor Merz hätte seinen Wohnsitz in Lichtenstein und Klingbeil in Luxemburg.

        🤣🤣🤣

        -4

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