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Richter befangen

X triumphiert vor Gericht – Nutzerdaten müssen nicht an NGOs in Deutschland herausgeben werden

Das Landgericht Berlin hat die Klage von zwei NGOs gegen Elon Musks X abgewiesen – sie wollten Einsicht in Nutzerdaten der Plattform. Zuvor war ein Befangenheitsantrag gegen den ursprünglich zuständigen Richter erfolgreich, da dieser für eine der Organisationen tätig war.

X muss keine Daten an Aktivistenorganisationen herausgeben

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Die beiden Aktivistenorganisationen Democracy Reporting International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben X (ehemals Twitter) vor dem Landgericht Berlin auf die Einsicht von Nutzerdaten verklagt. Das Landgericht Berlin hat diesen Antrag jedoch nun abgelehnt. Das berichtet die Abteilung für Regierungsangelegenheiten von X. Weiter heißt es in dem Post: „Die Organisationen wurden zur Übernahme aller damit verbundenen Rechts- und Verwaltungskosten verpflichtet.” Dass X den Rechtsstreit gewinnen würde, war anfangs jedoch alles andere als klar.

Noch im Februar gab ein Richter des Landgerichts den beiden NGOs recht und ordnete die Einsicht in Echtzeitdaten über Nutzerbeiträge an. „Ohne X die Möglichkeit zu geben, auf die Klage zu antworten oder sich dazu zu äußern, und ungeachtet der Tatsache, dass in dem Antrag entscheidende Informationen fehlten“, habe der Richter damals dem Antrag stattgegeben, erklärte X. Die Plattform ging entsprechend juristisch gegen die Anordnung vor. Zunächst stellte man einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter.

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Tatsächlich stellte sich heraus, dass der betreffende Richter „zuvor für die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Organisation, die das Forschungsprojekt finanziert, und an der Seite der (immer noch bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte beschäftigten) Anwälte, die die Kläger vertreten, gearbeitet hat“, so X. Folglich wurde dem Befangenheitsantrag stattgegeben. Der neu abgeordnete Richter gab daraufhin X recht.

Democracy Reporting International, ursprünglich in Brüssel gegründet, setzt sich nach eigenen Angaben weltweit für die Umsetzung von Demokratieförderprojekten ein. Aus einer Antwort auf eine AfD-Anfrage an das Finanzministerium aus Juli 2024, die Tichys Einblick vorliegt, geht hervor, dass die Organisation seit 2016 mindestens 22,7 Millionen Euro von der Bundesregierung erhalten hat – überwiegend aus Mitteln des Auswärtigen Amts und des Entwicklungsministeriums.

Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte profitiert von externer Unterstützung: So erhielt sie seit 2017 laut der Spendenseite der Open Society Foundation insgesamt rund zwei Millionen Dollar von der Stiftung des US-Milliardärs George Soros.

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45 Kommentare

  • Also wenn Richter einen Kollegen nachträglich als befangen einstufen, dann muss das schon wirklich heftig sein. Normalerweise sagt man doch sprichwörtlich „hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus“. Umso erstaunlicher die Entscheidung.

  • Klasse!

  • Ein Richter, der genau wissen muss, dass er, wie es in diesem Fall offenkundig wurde, befangen sein kann und dies ignoriert, hat keine berufliche Ehre und sollte unverzüglich aus dem Dienst entfernt werden.

  • Auch wenn das LG gern anders entschieden hätte- in diesem Fall KONNTE es nicht anders. Freut mich, Elon. Zeig´s den NGO-Nassauern!

  • Sehr gut, nur bedauerlich, dass wir dies wieder über diese NGOs mit unseren Steuergeldern bezahlen müssen.
    Herzlichen Glückwunsch Elon Musk.

  • Mit was für einer Begründung wollten die eigentlich die Nutzungsdaten einsehen?

    43
  • Der sumpf wird immer mehr sichtbar !

  • Schön für Herrn Musk und alle X-er. Was bilden sich diese NGOs eigentlich ein wer sie sind?

  • Unglaublich welcher Schrott alles aus Steuermitteln finanziert wird, für Schulen und Gesundheitswesen ist jedoch regelmäßig kein Geld da.

  • Congratulation, Mr. Musk!!

  • Eigentlich eine Selbstverständlichkeit

  • NGO sind Privatinitiativen und somit NICHT berechtigt, Daten welche dem Datenschutz unterliegen abzufragen. Und das ist gut so! Wollte ich eine Anschrift eines ehemaligen Schulfreundes erfahren, würde ich auf Granit beißen, obwohl er vermutlich in einem Telefonbuch stehen würde, ich aber nicht weiß in welchem.

  • No comment

  • Übrigens:
    US-Vize Vance und Außenminister Rubio
    kommen zur Papsteinführung am So 18. Mai
    https://kath.net/news/87517 🙂

  • Elon! Bau einen VPN Router gleich mit in die App ein. So, dass Menschen, die in totalitären Regimen mit unterdrückter Meinungsfreiheit, nicht von den Schergen der Mächtigen verfolgt werden können.

    11
  • Die Aufgabe der Justiz ist die Anwendung von Gesetzen und nicht Aktivismus. Wie kann es sein, dass der Fall (ausgerechnet) bei diesem Richter gelandet ist?!

  • Dies ist leider ein Grundproblem bei der derzeiten Rechtsprechung, entweder Befangenheit oder Angst vor manchen Angeklagten.

  • 37 Kommentare, 33x nahezu identisch, 78 Rechtschreibfehler.

  • ich würde schreiben sogenannte „Demokratieförderprojekte“

  • Geht’s noch? NGOs sollen Nutzerdaten erhalten? Da fragt man sich, ob solche Leute noch richtig im Oberstübchen sind…. Einschließlich des genannten Richters! Und sonst ist der Datenschutz eine heilige Kuh…

  • Läuft. Eine gute Woche, Uschi vdL, AfD Gutachten, Böhmermann, die Trambolinhüpfende

  • Und aus Steuemitteln dürfen wir jetzt für die auch noch die Gerichtskosten zahlen.

  • Je mehr solche NGOs Begriffe wie Freiheit und Demokratie im Namen tragen, desto eher vertreten sie das Gegenteil davon.

    18
  • So manche Richter und Staatsanwälte tragen ihr Parteibuch samt Gesinnung mit in den Gerichtssaal. Die zunehmende Zahl zweifelhafter Gerichtsentscheidungen, insbesondere seit Corona zeigt, dass der Marsch durch die Instanzen in zweiter Generation schließlich Früchte getragen hat. Mit der neuen Justizministerin wird dies auch so weiter gehen, man kann sich schon mal auf Faeser 2.0 einstellen.

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