Unions-Versprechen
Rhetorik vs. Realität: Was wirklich hinter „Überstunden steuerfrei“ steckt
Werden jetzt wirklich „Überstunden steuerfrei“ wie medial gerade versprochen? Nein, nur die sog. Überstundenzuschläge, wenn es nach dem Koalitionsvertrag geht. Ein entscheidender Unterschied, da es um viel kleinere Summen geht.

„Uns geht es darum, dass diejenigen belohnt und nicht bestraft werden, die sich mehr anstrengen wollen.“ Deswegen schlage die CDU auch vor, „Überstunden steuerfrei zu stellen“, erklärte Merz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sein CSU-Pendant Markus Söder forderte auf einem CSU-Parteitag im Sommer, Überstunden „endlich steuerfrei“ zu machen.
Und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte laut Bild das Gleiche. Im „Sofortprogramm“ für die Wirtschaft, welches die Union 2023 aus der Opposition heraus präsentierte, heißt es sogar mit Ausrufezeichen: „Wir fordern Überstunden ab sofort steuerfrei zu stellen!“
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Im Koalitionsvertrag ausformuliert klingt das anders: Dort heißt es, man werde „umgehend Überstundenzuschläge steuerfrei [stellen], die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen.“
Überstunden vs. Überstundenzuschläge – ein entscheidender Unterschied. Denn statt Überstunden grundsätzlich steuerfrei zu bezahlen, würde hier nur eine vergleichsweise geringe Summe an tatsächlichen Steuerentlastungen beim Arbeitnehmer ankommen.
Man muss dabei festhalten: Im Wahlprogramm machten CDU und CSU den Unterschied klar und sprachen auch von Überstundenzuschlägen. „Wir stellen Überstundenzuschläge bei Vollzeitbeschäftigung steuerfrei“, heißt es dort. Nur in der öffentlichen Kommunikation kam das nicht so wirklich an – was nicht zuletzt auch an den Lautsprechern der Union lag.
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, in welcher Dimension die Zuschläge stehen: Der durchschnittliche Verdienst pro Arbeitsstunde in Deutschland beträgt 24,83 Euro. Ein durchschnittlicher Überstundenzuschlag hat oft die Höhe von 10 bis 25 Prozent des vereinbarten Stundenlohns. Ausgehend vom Durchschnittsverdienst wären das – gerechnet mit 25 Prozent Zuschlag – also etwas mehr als sechs Euro Überstundenzuschlag pro Stunde. Nur diese sechs Euro pro Stunde wären dann jeweils steuerfrei, nicht jedoch die gut 24 Euro Lohn für die zusätzlich gearbeitete Stunde.
Bezahlte Überstunden (ein weiterer Unterschied) leistet der Deutsche durchschnittlich rund 14 im Jahr – bei lediglich steuerfreien Überstundenzuschlägen (weiterhin gerechnet mit 25 Prozent) wären das also 87 Euro steuerfrei im Jahr. Ob das die Entlastung ist, an die manch einer bei den Wahlkampf-Sprüchen dachte, darf man wohl bezweifeln.
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Ich nehme bei Überstunden, Wochenend- oder Feiertagsarbeit immer Gleitzeit. Auf die Stunden gibt es definitiv keine Steuern und Abgaben. Ab einem gewissen Lebensalter, ist Zeit die wertvollste Währung. Acht Stunden an einem Feiertag ergeben mit dem Zuschlag 16 Stunden auf dem Gleitzeitkonto, d.h. ein zusätzlicher freier Tag. 🙂
87 Euro pro Jahr im Durchschnitt. Das ist ja der helle Wahnsinn. Da hätte ich mit ein bisschen Mehrarbeit nach schlappen 460 Jahren das Geld für eine Wärmepumpe zusammen. 👍
Nach den Wahlkampflügen kommen jetzt die Mogelpackungen. Faule Überraschungseier von Schwarz-Rot
Juristisch gefragt:
Ist das eine Luege, Unwahrheit, Falschaussage, Schutzbehauptung, Seemannsgarn, Schwindel, Taeuschung, Trug, Prellerei, Wahlversprechen ?
Ich wuerde wohl alles ankreuzen …..
Ich habe in den letzten Jahren meine Bonuszahlungen nicht etwa in zusätzlichen Konsum versenkt, sondern komplett abgebummelt. Ich wäre im Traum nicht darauf gekommen, bei dieser Steuerbelastung auch nur eine Überstunde zu machen. So blöd kann eigentlich gar keiner sein.
Damit werden Überstundenzuschläge, die neben dem Grundlohn und der Mehrarbeitsvergütung selbst gezahlt werden, steuerfrei. Insoweit ist das die Gleichstellung mit den bereits nach § 3b EStG steuerfreien Lohnzuschlägen für geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Die Darstellung, es handele sich um Steuerfreiheit für die Überstundenvergütung insgesamt ist daher in der Tat irreführend. Entweder bewusst (Täuschung) oder unbewusst (mangelhafte Sachkenntnis). Beides ist armselig.
Was nützen Steuersenkungen oder Steuerbefreiung wenn gleichzeitig die Sozialabgaben in ungeahnte Höhen steigen!
Wie erbärmlich. Da erscheinen die Heizdeckenverkäufer vertrauenswürdig.
Dumme Wähler wollten weiterhin für dumm verkauft werden, haben sie mit ihrem kreuz bewiessen. Kein Mitleid, in keiner Weise!
Laber Gelaber von Mr Burns und Smithers.