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Wie Brüssel mit dem „Recht auf Reparatur“ die Preise für Haushaltsgegenstände in die Höhe treibt

Mit einem „Recht auf Reparatur“ will Brüssel CO₂ sparen und Ressourcen schonen. Hersteller sollen allumfassende Reparaturpflichten haben. Die logische Folge: Vieles könnte dank der EU-Richtlinie teurer werden.

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Es ist tatsächlich revolutionär, was das Europäische Parlament am Dienstag beschlossen hat. Ein „Recht auf Reparatur“ soll die Art und Weise des Wirtschaftens mit Produkten aller Art verändern.  

Die geplanten Eckpunkte gleichen einer Vollkasko-Versicherung für diverse Gebrauchsgegenstände des Alltages – auf Kosten der Hersteller. Im Rahmen der Garantiezeit muss der Hersteller ein kaputtes Produkt kostenlos reparieren. Das ist eine signifikante Ausweitung der bisherigen Garantiepflicht. Wer ein neues Smartphone kauft, könnte dessen Bildschirm jede zweite Woche kaputt machen – Verkäufer beziehungsweise Hersteller werden verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit eine kostenlose Reparatur anzubieten.

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Wird ein Produkt repariert, verlängert sich diese Garantiezeit automatisch um ein Jahr. Das gilt für viele verschiedene Produkte – von Kühlschränken über Fernseher bis zu Fahrrädern soll das „Recht auf Reparatur“ allumfassend werden. Hersteller könnten verpflichtet werden, bestimmte Produkte unter Umständen auch dann zu reparieren, wenn sie nicht mehr unter die gesetzliche Garantie fallen. 177 Milliarden Euro an Reparaturkosten könnten so vom Verbraucher auf die Unternehmen umgelegt werden. Die Hoffnung: So sollen sich die Unternehmen zwingen lassen, reparaturfähigere Produkte anzubieten und nicht mehr auf den ständigen Neukauf von Geräten setzen.

So will das EU-Parlament einen Beitrag zur Weltrettung leisten. Mit dem Vorhaben sollen Ressourcen gespart und so der Planet geschont werden. „Nach Berechnungen der EU-Kommission fallen jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Abfall an. Allein deswegen, weil Produkte viel zu früh weggeschmissen werden, statt repariert zu werden“, sagt der Europaabgeordnete René Repasi von der SPD. „Das zeigt, welches Potenzial ein Recht auf Reparatur hat.“

In der Tat hat ein solches Recht viel Potenzial für tiefgreifende Veränderungen: Die konsequente Anwendung eines solchen dürfte das effektive Ende von Billigelektronik im deutschen Handel darstellen. Einen Wasserkocher für unter 17 Euro oder einen Staubsauger für unter 30 Euro zu kaufen, dürfte damit der Vergangenheit angehören. Die logische Folge ist eine Erhöhung der Kaufkosten durch die Bank – vom Smartphone bis zum Kühlschrank.

Aber die absolute Vollkasko für Produkte aller Art hat ein höheres Ziel: Sie soll die Wende zu einer Art Kreislaufwirtschaft befeuern. Der öffentlich-rechtliche SWR feiert schon den „Anfang vom Ende der Wegwerfgesellschaft“. Doch dieser Anfang wird teuer. Umsetzungen des „Rechts auf Reparatur“ in europäischen Ländern deuten auf kostspielige Verfahren. In Österreich übernimmt das Klimaschutzministerium beispielsweise in den nächsten Jahren bis zu 200 Euro pro Reparatur für verschiedene Elektrogeräte. Die genaue Ausgestaltung steht noch aus – der Beschluss des EU-Parlamentes vom Dienstag ist erstmal nur ein weiterer Schritt zu den letztendlichen Verhandlungen in Brüssel.

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