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Niedersachsen

Rauswurf angedroht: AfD-Abgeordneter erhält zwei Ordnungsrufe, weil er Ministerin „totalitäre Haltung“ vorwarf

Der AfD-Abgeordnete Stephan Bothe erhielt im niedersächsischen Landtag zwei Ordnungsrufe, weil er der Innenministerin eine „totalitäre“ Grundhaltung im Umgang mit Social Media-Posts vorgeworfen hatte. Die Landtagspräsidentin drohte ihm mit Rauswurf.

Der AfD-Abgeordneter Stephan Bothe kassierte bei seiner Rede gleich zwei Ordnungsrufe.

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Gleich zu Beginn seiner Rede in der Plenarsitzung des niedersächsischen Landtags in der vergangenen Woche wurde der AfD-Abgeordnete Stephan Bothe fast aus der Sitzung ausgeschlossen. Bothe kritisierte in seiner Rede den Umgang der Regierung mit angeblichen Hassposts in den sozialen Medien und wurde deshalb innerhalb von 30 Sekunden gleich zweimal zur Ordnung gerufen.

„Wer Hassbotschaften postet, muss damit rechnen, dass danach die Polizei vor der Tür steht“, zitiert Bothe die Innenministerin Daniela Behrens zu Beginn seiner Rede zum Thema „Meinungsfreiheit und Abschaffung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen (ZHIN)“. Er erklärt, dass die Aussage der Innenministerin eine „totalitäre und radikale Grundhaltung“ zeige.

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„Herr Bothe!“, unterbricht ihn daraufhin Landtagspräsidentin Hanna Naber (SPD). „Mitgliedern des Landtags und Regierungsmitgliedern eine totalitäre Haltung vorzuwerfen, zieht einen ordentlichen Ordnungsruf nach sich“. Es folgt zustimmendes Klatschen aus den Bänken der niedersächsischen rot-grünen Regierung.

Auf den Ordnungsruf reagiert Bothe mit den Worten: „Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich werde Sie zu gegebener Zeit daran erinnern“ und büßt daraufhin gleich einen zweiten Ordnungsruf ein. „Sie haben gerade der Präsidentin gedroht“, behauptet Naber. Sie gibt ihm den zweiten Ordnungsruf innerhalb von weniger als 30 Sekunden. Erneut klatschen die Grünen und SPD-Abgeordneten begeistert Beifall.

Als Bothe weiter sprechen will, mahnt die Landtagspräsidentin, er solle seine Worte „mit Bedacht“ wählen. Bei drei Ordnungsrufen werden Abgeordnete aus der Plenarsitzung ausgeschlossen. „Frau Präsidentin, es war ganz bestimmt nicht meine Absicht, Sie in irgendeiner Weise zu bedrohen“, erklärt Bothe anschließend und bittet darum, seine Rede beginnen zu dürfen.

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Im weiteren Verlauf seiner Rede kritisiert Bothe den Umgang der Regierung mit minderschweren Hasspostings und bezieht sich unter anderem auf die CBS-Doku des Formats 60 Minutes, die in den vergangenen Wochen in den Medien Aufsehen erregte. Darin hatten sich drei deutsche Staatsanwälte unter anderem über den Schock von Betroffenen, bei denen aufgrund von Online-Posts Hausdurchsuchungen gemacht wurden, lustig gemacht (Apollo News berichtete).

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62 Kommentare

  • Diese Präsidentin hat damit unfreiwillig den Vorwurf des Abgeordneten bestätigt.

    216
  • So ist es immer! Totalitäre Systeme schlagen irgendwann immer unkontrolliert um sich!
    Art. 20 Abs.4 GG 😡🔥

    192
  • Ich dachte immer, in einem freien Land darf ich hassen und verachten, wen ich will, solange ich meinem Hass und meiner Verachtung keinen strafbaren Ausdruck (Beleidigung, Androhung von Gewalt etc.) gebe (Bekenntnisfreiheit?!).

    138
  • Auch der Präsidentin scheint totalitäres Gedankengut nicht fern zu liegen.

    126
  • Mit jeder fragwürdigen Handlung der Rot Grünen inklusive CDU, schwindet ein Stück Hoffnung, das wir uns unsere Freiheit auf friedliche und demokratische Weise durch die Wahl der AfD zurückholen werden können.

    125
  • Ich habe die Aufzeichnung gesehen. Mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hat das alles nichts mehr zu tun. Die größten Feinde dieser Begriffe sitzen in Ämtern und Parlamenten.

    122
  • Gerade SPD Mitgliedern muss man öfter was „ins Gedächtnis rufen“ da Erinnerungslücken immer wieder vorkommen.

    Ergo ist zumindest der zweite Ordnungsruf eine Farce und keine Drohung, selbst diplomatischer ausgedrückt es ist nur eine ANKÜNDIGUNG.

  • Typisch für totalitäre Systeme ist, dass man die Wahrheit nicht mehr benennen darf. In diese Richtung sind wir mit Links-Grün gut unterwegs.

  • Wie war das noch mit der Redefreiheit, besonders im Parlament?

  • Soso, wenn man eine Landtagspräsidentin an ihre eigenen Worte erinnern will, dann bedroht man sie?

    Das kann doch für einen denkenden Menschen nur bedeuten, dass diese Dame nicht bei passender Gelegenheit erinnert werden will, sie sich ihres eigenen Unrechts bewusst ist und das sonst ihre ganze Bigotterie aufdecken würde.

    Denn „Mitgliedern des Landtags und Regierungsmitgliedern eine totalitäre Haltung vorzuwerfen, zieht einen ordentlichen Ordnungsruf nach sich“ stimmt eben nur, wenn es sich um die AfD handelt, Mitglieder der Regierungsparteien jedoch dürfen hemmungslos gegen die AfD und deren Abgeordnete hetzen, ohne dass Frau Landtagspräsidentin mäßigend mit einem Ordnungsruf eingreift. Keine Behauptung, sondern belegbare Tatsache! Aber dass das nicht für jedermann überdeutlich wird, da sei die Landtagspräsidentin vor.

  • Das ist ein völlig entgrenzter Auftritt der Landtagspräsidentin, der hier geschildert wird.

  • Rauswurf angedroht: AfD-Abgeordneter erhält zwei Ordnungsrufe, weil er Ministerin „totalitäre Haltung“ vorwarf. Das fällt m. E. unter freie Meinungsäußerung.
    Im Ernst? Jetzt möchte man nur noch wissen, was man zur und über die AfD sagen darf, ohne einen Ordnungsruf vom Hohen Haus zu erhalten.
    Wenn ein Grüner etwa den „Populismus der AfD“ kritisiert (46. Plenarsitzung am 29. August 2024: „Eine Partei, die mit Fake News operiert und Fakten ablehnt, lässt sich inhaltlich nicht stellen. Ihnen geht es nur darum, den demokratisch-parlamentarischen Diskurs zu torpedieren. Die AfD spielt mit der Angst der Menschen. Sie möchte die Sorgen der Menschen verstärken und immer noch mehr Angst schüren …“), dürfen SPD und Grüne Beifall gefahrlos klatschen, und es gefällt dem Landtag. Jemandem eine totalitäre Haltung vorwerfen, ist demnach ein No Go, ihm vorzuwerfen, Angst zu schüren, Fake News zu verbreiten und Fakten abzulehnen, ist voll ok.

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  • „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“

  • Ich möchte Frau Landtagspräsidentin auf folgendes hinweisen:
    „„Für die Kommunikation im Parlament kennt das Grundgesetz spezifische Regeln, die ein größtmögliches Maß an freiem, einschüchterungsfreiem Diskurs ermöglichen sollen. Zentrale Vorschrift ist die in Art. 46 Abs. 1 GG verankerte Indemnität. Sie verhindert, dass Abgeordnete wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Wenn es um die Informationstätigkeit des Verfassungsorgans geht, ist das Parlament als Verfassungsorgan selbstverständlich gem. Art. 20 Abs. 3 GG an die Verfassung und insbesondere gem. Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden.“
    Alles, was das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an Grundrechten postuliert, gilt uneingeschränkt auch für alle staatlichen Organe.

  • Andersrum darf jeder Dahergelaufene die Mitglieder der AfD als „Faschisten“ und „Nazis“ bezeichnen. Ob in Landtag oder Bundestag. Anhand der Sitzungsprotokolle lassen sich die Zwischenrufe und Redebeiträge nachweisen, wo die AfD diffamiert wurde, ohne, dass ein Ordnungsruf folgte. Es sind die selbsternannten „Parteien der MItte“, welche den verbalen Verfall im Plenarsaal eröffnet hatten.

  • Also in dem Satz „Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich werde Sie zu gegebener Zeit daran erinnern“ kann ich absolut keine Drohung erkennen! Was für eine Kindergartenveranstaltung.

  • Einfach nur lächerlich, zeigt nur zu deutlich das totalitäre Gehabe, das der Sprecher wohl fälschlicherweise auf eine Person bezog.

  • „Mitgliedern des Landtags und Regierungsmitgliedern eine totalitäre Haltung vorzuwerfen, zieht einen ordentlichen Ordnungsruf nach sich“

    Da hat man wohl einen Nerv getroffen.
    Aber gut was will man von Regierungsvertretern eines Staates erwarten, die ständig was von „Nie wieder ist jetzt“ labern, aber bitte nur wenn es Staatlich abgesegnet ist.

  • In DE geht es nur noch totalitär zu, denn sonst könnten sich solche Zustände überhaupt nicht halten. Dieses Land ist sowas von fertig, dass ist einfach nur noch unfassbar ist und das Schlimmste ist, dass die meisten Bürger diese Zustände erneut gewählt haben!
    https://youtu.be/wJWAjy8KJww

  • Eine Frau der Hass in der Stimme liegt ,war auf NDR zu sehen .

  • Die Reaktion der Landtagspräsidentin bestätigt den Vorwurf den Bote vorher erhoben hat

  • Die Einheitspartei „Unsere Demokratie“ zeigt ihr wahres Gesicht . . .

  • „Ich verspreche Redefreiheit, aber für Freiheit nach der Rede kann ich nicht garantieren.“ Idi Amin

  • „Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd…“

  • Heute hätten Granaten wie FJS und Onkel Herbert keine Chance im Parlament. Hier ein Spruch von H W: „Die Parlamente sind mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer.“
    Das trifft heute genau auf die Geschwätzwissenschaftler zu.

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