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Queerbeauftragter stellt klar: Faktisch müssen Transfrauen doch in Frauensaunas gelassen werden

Der grüne Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, widerspricht Justizminister Buschmann. Er sagt: Entgegen aller Beteuerungen dürfen Transsexuelle oft doch nicht aus Frauenschutzräumen ausgeschlossen werden.

Screenshot Tagesthemen

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Der sogenannte „Queerbeauftragte“ der Bundesregierung hat erneut „transfeindliche Kampagnen“ im Zuge der Debatte um das „Selbstbestimmungsgesetz“ beklagt. Er könne sich die scharfe Kritik an dem Gesetz nur so erklären, drückte Grünen-Politiker Sven Lehmann im Gespräch mit den Tagesthemen. Seit Antritt der Ampel-Regierung kämpft Lehmann, der offiziell „Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ ist, an vorderster Front für das umstrittene Gesetzesvorhaben – und das mit harten Bandagen. Immer wieder verunglimpft er Kritiker des Gesetzes als „Menschenfeinde“ und Ähnliches.

Im Gespräch mit Tagesthemen-Moderatorin Carin Miosga drückte Lehmann erneut sein Unverständnis für Kritiker aus – eigentlich müsse man das Gesetzesvorhaben gar nicht diskutieren, ist der Ton. Denn das Vorhaben sei „der Kern von Demokratie und Grund- und Menschenrechten“.

Auch, dass das Hausrecht es Betreibern von Lokalitäten erlaube, Transpersonen im Zweifel den Zugang zu bestimmten Örtlichkeiten zu verwehren, bestritt Lehmann. Bundesjustizminister Buschmann verbreitete immer wieder, dass das Hausrecht vom „Selbstbestimmungsgesetz“ unberührt bleiben würde. Lehmann schränkte das ein: „Ja, das Hausrecht gilt – aber nur in Verbindung mit dem Diskriminierungsschutz“, stellte er klar. „Das heißt: Transgeschlechtliche Frauen sind Frauen“. Das Hausrecht dürfe „nicht willkürlich“ ausgeübt werden. Faktisch würde das bedeuten: Transfrauen im rechtlichen Sinne dürfen nicht von Frauenschutzräumen ausgeschlossen werden. Und mit dem Selbstbestimmungsgesetz gibt es für die Ummeldung praktisch keine Hürden mehr.

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