Queerbeauftragter stellt klar: Faktisch müssen Transfrauen doch in Frauensaunas gelassen werden
Der grüne Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, widerspricht Justizminister Buschmann. Er sagt: Entgegen aller Beteuerungen dürfen Transsexuelle oft doch nicht aus Frauenschutzräumen ausgeschlossen werden.
Der sogenannte „Queerbeauftragte“ der Bundesregierung hat erneut „transfeindliche Kampagnen“ im Zuge der Debatte um das „Selbstbestimmungsgesetz“ beklagt. Er könne sich die scharfe Kritik an dem Gesetz nur so erklären, drückte Grünen-Politiker Sven Lehmann im Gespräch mit den Tagesthemen. Seit Antritt der Ampel-Regierung kämpft Lehmann, der offiziell „Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ ist, an vorderster Front für das umstrittene Gesetzesvorhaben – und das mit harten Bandagen. Immer wieder verunglimpft er Kritiker des Gesetzes als „Menschenfeinde“ und Ähnliches.
Im Gespräch mit Tagesthemen-Moderatorin Carin Miosga drückte Lehmann erneut sein Unverständnis für Kritiker aus – eigentlich müsse man das Gesetzesvorhaben gar nicht diskutieren, ist der Ton. Denn das Vorhaben sei „der Kern von Demokratie und Grund- und Menschenrechten“.
Auch, dass das Hausrecht es Betreibern von Lokalitäten erlaube, Transpersonen im Zweifel den Zugang zu bestimmten Örtlichkeiten zu verwehren, bestritt Lehmann. Bundesjustizminister Buschmann verbreitete immer wieder, dass das Hausrecht vom „Selbstbestimmungsgesetz“ unberührt bleiben würde. Lehmann schränkte das ein: „Ja, das Hausrecht gilt – aber nur in Verbindung mit dem Diskriminierungsschutz“, stellte er klar. „Das heißt: Transgeschlechtliche Frauen sind Frauen“. Das Hausrecht dürfe „nicht willkürlich“ ausgeübt werden. Faktisch würde das bedeuten: Transfrauen im rechtlichen Sinne dürfen nicht von Frauenschutzräumen ausgeschlossen werden. Und mit dem Selbstbestimmungsgesetz gibt es für die Ummeldung praktisch keine Hürden mehr.
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Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht Kindern auch gegen den Willen ihrer Eltern ihr Geschlecht amtlich ändern zu lassen – es beinhaltet aber noch mehr: Eltern, die den Geschlechtswechsel ihres Kindes ablehnen, kann das Sorgerecht entzogen werden.Auch interessant:
Selbstbestimmungsgesetz, Digital Service Act, Industriestrompreis – die Regierung öffnet eine Büchse der Pandora nach der anderen. Das kann nicht gut gehen, das wird nicht gut gehen.
Wieso glauben Sie einem Aktivisten mehr als dem Bundesjustizminister!?
In der Begründung des Entwurfs steht klar:
„Absatz 2 stellt klar, dass die Vertragsfreiheit, die Ausübung des Hausrechts und autonomes Satzungsrecht von privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen juristischen Personen unberührt bleiben und nimmt damit Lebenssituationen in den Blick, in denen das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht weder bisher noch künftig entscheidend ist, so dass unter Berücksichtigung des AGG auf andere Kriterien abgestellt werden darf.“
Das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht ist nicht entscheidend.
„Auch den Zugang zu einer Sauna regelt der jeweilige Inhaber des Hausrechts und kann dabei einen Ausgleich zwischen den Interessen der Person, die Zugang begehrt, und den Personen, die sich üblicherweise in dieser Sauna aufhalten, vornehmen. […] Damit können auch zukünftig Personen nicht lediglich unter Berufung auf ihren Eintrag im Personenstandsregister Zugang zu einer geschlechtsspezifischen Sauna verlangen“
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/229616/b4f835d1a1da28f1ef51552846f1e20a/gesetzentwurf-kabinett-data.pdf