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Neuer Entwurf

Selbstbestimmungs-Gesetz: Eltern, die Transsexualität ihres Kindes ablehnen, können Sorgerecht verlieren

Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht Kindern auch gegen den Willen ihrer Eltern ihr Geschlecht amtlich ändern zu lassen - es beinhaltet aber noch mehr: Eltern, die den Geschlechtswechsel ihres Kindes ablehnen, kann das Sorgerecht entzogen werden.

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Das am heutigen Mittwoch, den 23. August, beschlossene Selbstbestimmungsgesetz der Ampel ermöglicht es bekanntermaßen auch Minderjährigen ihren Geschlechtseintrag amtlich ändern zu lassen. Ab dem 14. Lebensjahr können Kinder die Erklärung sogar selbst abgeben, vorausgesetzt die gesetzlichen Vertreter – also in der Regel die Eltern – stimmen der Änderung des Personenstandes zu. Stimmen die Eltern nicht zu, „ersetzt das Familiengericht die Zustimmung“. Doch das ist nicht die einzige Kompetenz, die dem Familiengericht zugesprochen wird. In den Begründungen des Gesetzes versteckt sich eine radikale Regelung: Das Gericht kann einem Elternteil das Sorgerecht entziehen, wenn es nicht mit dem Geschlechtswechsel einverstanden ist.

Auf Seite 40 des Gesetzesentwurfs heißt es unter dem Abschnitt „Begründungen“ in Bezug auf den Paragraphen drei, der die Personenstandsänderung von Minderjährigen regelt: „Sind sich gemeinsam Sorgeberechtigte über die Frage ihrer Zustimmung nicht einig, kann jeder Sorgeberechtigte das Familiengericht nach § 1628 BGB anrufen.“ Das habe dann zu prüfen, „ob es die Entscheidung einem Elternteil (allein) überträgt“ – was dann geschehe, wenn „dies dem Wohl des Kindes unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der anderen Beteiligten am besten entspricht“.

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Und dann kommt der Hammer: „Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt, lässt sich die Meinungsverschiedenheit auch dadurch auflösen, dass das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die elterliche Sorge ganz oder teilweise allein überträgt.“

Das Familiengericht wird also dazu bemächtigt, einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen, wenn es entgegen des anderen Elternteils nicht mit dem Geschlechtswechsel seines Kindes einverstanden ist. Das könne zum Beispiel dann der Fall sein, „wenn ein Elternteil die vom Geschlechtseintrag abweichende Geschlechtsidentität des Kindes kategorisch ablehnt und zu erwarten ist, dass nach der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamensänderung weitere Entscheidungen von erheblicher Bedeutung nicht einvernehmlich im Sinne des Kindes von den Eltern getroffen werden können.“

Normalerweise wird einem Elternteil nur dann das Sorgerecht entzogen, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes ausgeht – wenn es extrem vernachlässigt oder misshandelt wird. Wobei die bloße Annahme, einer der Elternteile sei für das Kind ein schlechter Umgang oder habe elterliche Defizite nicht ausreicht.

Die Ampel hat unter der Führung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann also eine Hintertür in ihrem Gesetz geschaffen, transkritische Eltern, auch wenn sie nur das Beste für ihr Kind wollen, völlig zu entmachten – ihnen ihr Sorgerecht einfach zu entziehen.

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