Neuer Entwurf
Selbstbestimmungs-Gesetz: Eltern, die Transsexualität ihres Kindes ablehnen, können Sorgerecht verlieren
Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht Kindern auch gegen den Willen ihrer Eltern ihr Geschlecht amtlich ändern zu lassen - es beinhaltet aber noch mehr: Eltern, die den Geschlechtswechsel ihres Kindes ablehnen, kann das Sorgerecht entzogen werden.

Das am heutigen Mittwoch, den 23. August, beschlossene Selbstbestimmungsgesetz der Ampel ermöglicht es bekanntermaßen auch Minderjährigen ihren Geschlechtseintrag amtlich ändern zu lassen. Ab dem 14. Lebensjahr können Kinder die Erklärung sogar selbst abgeben, vorausgesetzt die gesetzlichen Vertreter – also in der Regel die Eltern – stimmen der Änderung des Personenstandes zu. Stimmen die Eltern nicht zu, „ersetzt das Familiengericht die Zustimmung“. Doch das ist nicht die einzige Kompetenz, die dem Familiengericht zugesprochen wird. In den Begründungen des Gesetzes versteckt sich eine radikale Regelung: Das Gericht kann einem Elternteil das Sorgerecht entziehen, wenn es nicht mit dem Geschlechtswechsel einverstanden ist.
Auf Seite 40 des Gesetzesentwurfs heißt es unter dem Abschnitt „Begründungen“ in Bezug auf den Paragraphen drei, der die Personenstandsänderung von Minderjährigen regelt: „Sind sich gemeinsam Sorgeberechtigte über die Frage ihrer Zustimmung nicht einig, kann jeder Sorgeberechtigte das Familiengericht nach § 1628 BGB anrufen.“ Das habe dann zu prüfen, „ob es die Entscheidung einem Elternteil (allein) überträgt“ – was dann geschehe, wenn „dies dem Wohl des Kindes unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der anderen Beteiligten am besten entspricht“.
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Und dann kommt der Hammer: „Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt, lässt sich die Meinungsverschiedenheit auch dadurch auflösen, dass das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die elterliche Sorge ganz oder teilweise allein überträgt.“
Das Familiengericht wird also dazu bemächtigt, einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen, wenn es entgegen des anderen Elternteils nicht mit dem Geschlechtswechsel seines Kindes einverstanden ist. Das könne zum Beispiel dann der Fall sein, „wenn ein Elternteil die vom Geschlechtseintrag abweichende Geschlechtsidentität des Kindes kategorisch ablehnt und zu erwarten ist, dass nach der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamensänderung weitere Entscheidungen von erheblicher Bedeutung nicht einvernehmlich im Sinne des Kindes von den Eltern getroffen werden können.“
Normalerweise wird einem Elternteil nur dann das Sorgerecht entzogen, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes ausgeht – wenn es extrem vernachlässigt oder misshandelt wird. Wobei die bloße Annahme, einer der Elternteile sei für das Kind ein schlechter Umgang oder habe elterliche Defizite nicht ausreicht.
Die Ampel hat unter der Führung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann also eine Hintertür in ihrem Gesetz geschaffen, transkritische Eltern, auch wenn sie nur das Beste für ihr Kind wollen, völlig zu entmachten – ihnen ihr Sorgerecht einfach zu entziehen.
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Hat schon verdächtig viele Gemeinsamkeiten mit Gesetzesentwürfen in Kalifornien.
Würde mich nicht wundern wenn es zwischen den dortigen und dt. Politikern gewisse Verbindungen gibt.
Die Überschneidungen sind einfach zu leicht erkennbar
Gott schütze unsre Kinder🙏❤️
Selbstbestimmung braucht kein Gesetz! Stad ist nur um Rechte der Bürger zu beschützen, wenn es ein anderer Burger diese verletzt! Nicht mehr und nicht weniger! Selbstbestimmung ist eine Natur Recht / Gesetzt weil wir Souverän sind! Keiner hat Recht über andere zu bestimmen!
KEINER und auch keine Regierung hat Recht sich in Dinge einmischen für die sie nicht Eingestellt würde.
Wir entscheiden was die Regierung zu tun hat und nicht anderem und nur die Regierung ist gebunden an die Gesetzt die sie macht und kein MENSCH!
Deswegen hat man zuerst die „Kinderrechte“ eingeführt.
Die Eltern haben keine Rechte mehr,die Kinder können die Eltern verklagen…
Als ich so 5 – 6 Jahre alt war, waren die einzigen gleichaltrigen Kinder Mädchen, mit denen ich spielte. ( Weil Jungs nicht in der Straße wohnten ) Und da sagte ich ab und zu, wenn mich einer ansprach: Ich heiß nicht Stefan, ich heiße Elke ! ( Elke war das Nachbarkind, ein Jahr älter )
Heutzutage könnte ja ein Kind aus einer Laune heraus das Geschlecht ändern,und danach ist es zu spät für Reue – ab ist ab !
Man sollte nicht nur kritisieren sondern Gegenforderungen stellen, zum Beispiel:
Wer die Selbstbestimmung bei Impfungen jeglicher Art und beim Masketragen verbietet, verliert seinen Politikerstatus, wird angeklagt und muß Schadensersatz leisten. Ferner werden ihr oder ihm das Sorgerecht entzogen, falls sie oder er seine Kinder zur Impfung nötigt.
Das sind Diktaturmaßnahmen.Was kommt danach, wenn du nach ihrer Meinung falsch wählst, wirst du enteignet und angeklagt, weil du rechtsextrem bist.
Personen mit Münchhausen-by-proxy-Syndrom (MbpS), eine Form der Kindesmisshandlung, die darauf beruht, dass eine nahe stehende Person (in der Regel die Mutter) bei einem Kind Anzeichen einer Krankheit vortäuscht oder aktiv erzeugt, um es wiederholt zur medizinischen Abklärung vorzustellen, bekommen durch dieses Selbstbestimmungsgesetz die alleinige Macht darüber, welches Geschlecht ihr Säugling, ihr Kleinkind offiziell zugeschrieben wird.
Regenbogen Fahne wird Missbrauch t von Berlin 😭
Das gabs vor 10 Jahren schon, in NRW war eine Familie bekannt, Pro NRW zu wählen, was als „Rechts“ eingestuft war und denen wollten sie auch die Kinder wegnehmen, die mussten dann klagen, um sie wieder zurückzubekommen.
Es liegt irgendwie an der Generation von Politikern, dem 68er-Schweinesumpf, der hoffentlich durch die blaue Partei vollständig trockengelegt wird.