„Präventive Wirkung“
Protest vor Habecks Fähre: Strafbefehl gegen fünf Männer und eine Frau
Im Januar 2024 demonstrierten rund 300 Personen am Fähranleger Schlüttsiel gegen den damaligen Wirtschaftsminister Habeck. Gegen sechs Personen ist nun ein Strafbefehl erlassen worden. Davon soll auch eine „präventive Wirkung“ ausgehen.
Das Amtsgericht Husum hat Strafbefehle gegen sechs Personen erlassen, die am 4. Januar 2024 gegen Habeck beim Fähranleger Schlüttsiel demonstrierten. Es handelt sich um fünf Männer und eine Frau, sie sind zwischen 33 und 60 Jahren alt. Die Höhe der Tagessätze liegt zwischen 80 und 120 Euro. Die Tagessätze belaufen sich auf 25 bis 40 Tage, wie die Welt berichtet. Im Maximalfall sind also 4.800 Euro zu zahlen.
Einem Mann wird vorgeworfen, eine Polizeikette durchbrochen zu haben. Neben der Geldstrafe wurde gegen ihn eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten Gefängnis verhängt. Als Bewährungsauflage soll er 500 Euro für eine gemeinnützige Organisation spenden. Das Amtsgericht wirft ihm vor, dass er neben Nötigung auch am Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beteiligt war sowie Landfriedensbruch.
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Alle Betroffenen haben das Recht, gegen die Strafbefehle Widerspruch einzulegen. Dann würde es zu einer Verhandlung in einem Hauptverfahren kommen. Die Zeit hatte zuerst darüber berichtet. Bei den Verurteilten handele es sich um mehrere Landwirte und einen Tiefbauer. Die Frau ist ehemalige Marmeladenkönigin. Laut der Zeit beabsichtigt die Justiz, dass von den Strafbefehlen eine „generell präventive Wirkung“ ausgehe. Es solle das Signal ausgehen, dass bei strafbewährten Übergriffen auf Politiker eine Grenze überschritten sei.
Im Nachgang erklärte die Polizei, dass es keinen Erstürmungsversuch der Fähre gegeben habe. Zwischen 200 und 300 Teilnehmern hätten friedlich protestiert. Ein Zehntel habe stören wollen. Es habe sich „ein Druck von Versammlungsteilnehmern in Richtung der Brücke“ gebildet, sagte die Polizei laut NDR, der dazu führte, dass einige Personen die Rampe des Anlegers betraten. Die Fähre legte nicht in Schlüttsiel an, sondern fuhr nach Hallig Hooge zurück.
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Die Demonstration war nicht vorher angemeldet gewesen, sondern entstand, nachdem eine Frau auf der Fähre die Information weitergegeben hatte, dass Habeck sich auf dieser befinde. Er hatte sich auf einer Privatreise befunden. Noch im Januar 2025 war die Justiz der Ansicht, dass es nicht erkennbar sei, „dass Gewalttätigkeiten gezielt und organisiert, das heißt im Zusammenwirken mit anderen Teilnehmern, verübt werden sollten“. Das Amtsgericht Husum stellte die Strafbefehle am 8. Dezember aus.
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präventive Wirkung? Was ist mit den hunderten gewalttätigen Antifa-Linksextremisten in Gießen. Gibt es hier auch Strafbefehle zur präventiven Wirkung?
Man konnte bloße AfD-Anwesenheit nicht unter Strafbefehl stellen & somit auch nur schwer präventiv tätig werden. Für Präventivwirkung war ja die Sonnen-Armee der ehemaligen zivilisierten politischen Mitte von ganz links bis Mao da.
Genau das wollte ich auch kommentieren, bin aber sofort wieder gefiltert worden, weil ich bei den Gießen-Tätern ein Verb genutzt habe, was deren Straftatbeschand neutral beschreibt.
Präventive Wirkung ist 1:1 Mao Sprechgesang.
Prävention bedeutet simpel „Vorbeugung“.
Wovor will man sich vorab schützen???
Die Prävention zielt NUR auf Einschüchterung, Unterdrückung und Bestrafung.
Heißt das nun das man „präventiv“ bei jeglicher Nutzung von Transportmitteln, die Menschen wegsperrt damit man nicht in Berührung oder Sichtweite kommt???
Und wenn das nicht klappt tritt man juristisch nach???
Erinnert stark an Wandlitz wo sich die Beherrscher vom Volk abschottete.
https://de.wikipedia.org/wiki/Waldsiedlung_(Bernau_bei_Berlin)
Vollkommener Unsinn ! An der „Begründung“ des Strafmaßes gibt es überhaupt nichts auszusetzen. Sie verkennen das Problem an der Sache. Selbstverständlich dient jede Geld- und Haftstrafe in der BRD der General- und Spezialprävention. So steht es im Gesetz.
Das Problem ist hier NICHT die Strafzumessung und deren Begründung, sondern die Verurteilung als solche, d.h, worin das Gericht überhaupt ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Betroffenen meinte sehen zu müssen.
Das muss der korrekte Grund der vollkommen richtigen Empörung sein.
Die Vermischung von Strafe und Präventivmittel ist das, was empören sollte, denn es lässt zwei (Waffen)Gattungen verschmelzen, die gesetzlich getrennt sind und auch getrennt bleiben sollten. Wenn, wie Sie sagen, Strafe auch immer Präventionswirkung habe soll, warum hat man dann weitere P-Maßnahmen gesetzlich implementiert? Es geht nicht um Schutz, sonden um Kontrolle…
Nein, Zefix hat insofern Recht, dass Strafe IMMER AUCH abschreckend sein soll, ganz grundsätzlich.
Völlig falsch liegt Zefix natürlich im Strafmaß. Man vergleiche dieses mit einschlägigen Fällen wie Kalifatsforderung, Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole, Aufrufe zur Gewalt u.v.m. von der linken Seite.
Gibt es ein Spendenkonto für die Berufungskosten?
Würde mich auch interessieren!
Seien Sie vorsichtig, nicht das Ihnen Ihre Bank das Konto kündigt, weil Sie Geld auf ein solches Spendenkonto überwiesen haben.
Geld zu PayPal und dann von dort bezahlen!
Leider nicht abwegig.
Es ist nur noch lächerlich, was hier passiert.
Solche Urteile untergraben das Vertrauen in den Staat und unterhöhlen die Gesellschaft.
Ist wahrscheinlich auch so gewollt, damit die Guten unter sich und die Bösen draußen bleiben.
Ich würde das zur Kategorie „bestrafe einen, erziehe viele“ zählen.
„Der Adel ist weiterhin vorhanden“
ist so nicht ganz richtig :-8
Denn der alte Adel ist noch vorhanden. Aber als ein zahnloser Tiger, der nur noch Präsentationspflichten und „Spiel für’s Volk“ als Aufgaben hat.
Der neue Adel mit Geld und erschlichener(!) Macht hat jetzt das Sagen!
Und diese neue Adel verfolgt das Herrschaftsprinzip:
denn „Herrschaft“ beschreibt nicht die freiwillig anerkannte Höherstellung (Autorität), sondern die hemmungslose Nutzung von Machtmitteln, um die unteren Schichten auf Linie zu halten.
Z.B. über die zielstrebig instrumentalisierte Legislative (Gesetzgebende) und die sauber eingebundene Judikative (Rechtsprechende).
In einem funktionierenden Rechtsstaat wäre es die Aufgabe der Judikativen, die Hausdurchsuchungen bei (z.B.) Beleidigungen auszubremsen.
Praktizierte Herrschaft bedeutet also, dass die Gewaltenteilung des Staates den Bach runter ist …
Der aufmerksame Leser ist aufgerufen, sich dazu eine eigene Meinung zubilden 😉
Der eine richtet Schäden in mind. 3stelliger Mrd. Bereich an und vernichtet hunderttausende Existenzen, die anderen wollten NUR REDEN und ihm die Meinung und Wahrheit sagen.
Letztere werden natürlich bestraft, denn mit dem Land und dessen Bevölkerung können Herrscher ALLES machen, jedoch als angeblicher Souverän und somit Boss von den ein oder anderen Märchenonkel und Realitätsleugner hat man nur das Haupt zu senken und die Finanzen „freiwillig“ darzubieten.
Der Feudalismus ist eben nicht zu Ende, die Aufklärung wich der Ideologie und Klimareligion. Der Adel ist weiterhin vorhanden im Gewand der oligarchisch agierenden Parteizentralen.
Das Liebäugeln mit dem Absolutismus ist bei einigen Personalien bis nach Brüssel deutlich erkennbar, würden manche sagen. Da man aber beim Menschen nicht stoppt, toppen jene es mit Totalitarismus.
Ist Das wirklich lächerlich oder erschreckend / besorgniserregend?
Wenn die Bevölkerung Das als lächerlich empfindet, wird die Abschreckungs-summe erhöht, bis Ruhe herscht!
Deutsche Gerichte haben ein tief sitzendes Problem mit linker Politisierung.
Usurpiert wie von einer Fremdnation.
Im Gegenteil, die sind wahrscheinlich hochgradig zufrieden – Staatsanwalt grinst in die US-Filmteamkamera-mäßig.
WIR DEMOKRATISCHE BÜRGER haben das Problem.
Wenn bei diesen Volksverrätern was brodelt, dann höchstens der Fleischtopf.
Ich sehe das als Signal, daß der übergriffige Staat und dessen Justiz jegliche Grenzen überschritten haben.
Mal sehen, wann die Urteile zu Gießen kommen.
Strafbefehle sind keine präventive Maßnahme, sondern eine repressive.
Rechtskraft dürfte noch nicht eingetreten sein.
So etwas hat es in der DDR nicht gegeben.
Unsere „dritte Säule“ ist kaputt ! Hilfe nicht in Sicht….
Wir haben schon Ersatz: einige NGOs wie Demokratie leben, Zentrum für Politische Schönheit. AAS usw. Die werden uns schon zeigen, wo der Weg nach links langgeht.
Steuergeldverschwendung ist schlimm.. ich habe präventiv meine Steuergeld Zahlungen um ca. 60% (legal) reduziert.
Nun, „strafbewährte Übergriffe“ ob es nicht besser „strafbewehrt“ hieße?
Und welche Strafbefehle ergehen gegen diejenigen, die in Gießen jüngst Polizeiketten durchbrachen …?
Also gibt es noch den Sttraftatsbestand des „Landfriedensbruchs“. Na, sieh mal einer an! Nach den gewalttätigen Randalen in Gießen dachte ich, der wäre abgeschafft.
die 12 Mille für SW müssen ja irgendwie wieder reingeholt werden.
Zivilungehorsam wäre jetzt zu hunderten auf die Strasse zu gehen. Aber wiedermal werden die Mutigen in Stich gelassen.
Ich dachte ein Strafbefehl gegen Habeck wegen Vortäuschung einer Straftat. Alle Videos und Aussagen der Polizei vor Ort zeigen das Gegenteil auf.
Nur gut, das es für die wirtschaftliche Zerstörung Deutschlands keine Strafbefehle gibt.
Es wird immer schlimmer und bekloppter.
Schwerstverbrecher lässt man laufen, harmlose Demonstranten bestraft man, nur weil Habeck auch unter Polizeischutz sich nicht traute, eine Fähre zu verlassen – was für eine Inszenierung und wie verrückt ist das alles hier bei uns geworden.
Das war wohl zu viel Demokratie?
Was ist das nur für ein Schmierentheater. Seine Majestät fühlte sich also bedroht, was ist nur mit den vielen Menschen, die sich täglich mit Bedrohungen durch die Zuwanderung in diesem Land bedroht fühlen, für die gibt es keinen Schutz, keine Gerechtigkeit.
So sieht also ein Rechtsstaat aus!
Strafbefehle mit präventiver Wirkung, verhängt durch linientreue Richter!
Und jetzt noch einmal alle im Chor:
Nie wieder……..
Waeum hat Harbeck sich, am Abend, nicht der Diskussion gestellt? Hat sich hinter den Personenschutz versteckt. Jetzt mit weiten Abstand schnell klagen.
Leute wie Kohl und Schmidt hätten sich der Diskussion gestellt, aber der selbstverliebte Schauspieler hat gleich die Flucht ergriffen. Was hat der Mann insgesamt dem Steuerzahler gekostet?
Will der Wicht die Zahlungen an „gemeinnützige Organisationen“ (=“NGOs“) durch die Klage von BSW damit ausgleichen?
Mittlerweile ist Justitia doppelt linksäugig
Eine „generell präventive Wirkung“: Das hätte der Volksgerichtshof nicht besser formulieren können.
Unsinn ! Das ist das Ziel JEDER strafrechtlichen Verurteilung nach Recht und Gesetz in der BRD und nennt sich Generalprävention. Ein weiteres Ziel ist die Spezialprävention, d.h. die Einwirkung auf den Täter selbst.
Mit den Dislikes zu den FAKTEN outen sich die „einschlögigen Patienten“ selbst.
Wer hier Dislikes verteilt, hat von der Materie schlichtweg NULL Ahnung.
Zefix, Du klingst wie Atlas = Kleinkind
Ich habe Ihnen weiter oben erklärt, warum SIE es sind, der keine Ahnung hat.
Die Dislikes sind vollkommen berechtigt, aber trotzdem dumm, weil sie Ihnen zu viel unverdiente Aufmerksamkeit liefern.
(Ich mache hier mal eine Ausnahme, weil Sie nicht mit 100%-iger Sicherheit ein Troll zu sein scheinen.)