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Gerichtsprozess

Potsdam-Treffen: Correctiv-Chef Schraven räumt Falschbehauptung ein

Jetzt hat auch Correctiv-Chef David Schraven zugegeben, im Zusammenhang mit dem angeblichen „Geheimtreffen“ von Potsdam Fehlinformationen verbreitet zu haben. Er erkennt damit ein Urteil aus dem Mai an.

Correctiv-Gründer und -Chef David Schraven verbreitete Unwahrheiten im Kontext der umstrittenen „Geheimplan“-Geschichte.

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David Schraven, Journalist und Geschäftsführer des Portals Correctiv, musste vor Gericht zugeben, im Zusammenhang mit dem sogenannten „Geheimtreffen“ von Potsdam Unwahrheiten verbreitet zu haben.

Schraven hatte in einem Interview mit der FAZ Anfang März die Falschbehauptung verbreitet, das Landgericht Hamburg habe die Darstellungen angeblicher Gespräche auf dem Potsdam-Treffen über einen Masterplan zur Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt. Konkret sagte Schraven: „Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‚Remigration’ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die ,prozessuale Wahrheit‘ ist.“

Das war eine nachweisliche Lüge: Das Gericht hatte in einer entsprechenden Pressemitteilung im Februar ausdrücklich verneint, so eine Einschätzung vorgenommen zu haben. Das Landgericht Hamburg hat Schraven entsprechende Äußerungen verboten und dies ausdrücklich damit begründet, dass er eine Falschbehauptung verbreitet hat. Das haben nun auch Schraven und Correctiv anerkannt. Die Entscheidung des Gerichtes ist rechtskräftig.

„Der Geschäftsführer von Correctiv, David Schraven, hat versucht, das Bild der Öffentlichkeit durch ein reichweitenstarkes Interview in der FAZ zu manipulieren. Dieser Versuch der Desinformation ist ein weiterer Beleg dafür, wie das ,System Correctiv’ funktioniert“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte in einer Pressemitteilung. Die Kanzlei erstritt in der Causa Correctiv diverse Siege gegen das Medienunternehmen.

Correctiv hatte im Mai erneut eine empfindliche Niederlage vor Gericht einstecken müssen: Dem Urteil des Landgerichts Hamburg zufolge verbreitete Correctiv Falschbehauptung über den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der ebenfalls im Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil steht. Gegen Correctiv wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt und das Weiterverbreiten der Falschaussage untersagt.

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