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Berlin

Polizei empfiehlt im Falle eines Angriffs „Übelkeit“ vorzutäuschen oder „laut zu singen“

Im Falle eines Angriffs sollen Opfer den „Täter mit überraschenden Aktionen“ verwirren, empfiehlt die Berliner Polizei. Statt sich schnellstmöglich aus einer Gefahrensituation zu entfernen, könnte beispielsweise eine Krankheit oder Übelkeit vorgetäuscht werden, um Ekel zu erregen - auch lautes Singen wäre eine geeignete Abwehrmaßnahme.

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In Berlin sollen Opfer von Gewalt eine Krankheit oder Übelkeit simulieren, um einem gewalttätigen Angriff zu entgehen, meint die Polizei.

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In einem Ratgeber zur Prävention von Gewalt empfiehlt die Berliner Polizei, dass man im Falle einer gewalttätigen Attacke eine Krankheit oder Übelkeit vortäuschen soll – das würde Ekel bei dem Angreifer erzeugen. Dadurch könnte der Täter „aus dem Konzept“ gebracht und ein Angriff abgewehrt werden. Dass Opfer in einer Gefahrensituation am besten schnellstmöglich die Flucht ergreifen, erwähnt die Polizei erst am Ende der Ausführungen über das „Verhalten bei Gewalt und Aggression“. Vorher gibt es noch weitere skurrile Tipps – etwa laut zu singen.

In dem Ratgeber werden Betroffene zunächst daran erinnert, auf das eigene Gefühl zu hören, denn so könnten Gefahrensituationen instinktiv umgangen werden. Auch der Hinweis, Personen auszuweichen, die bedrohlich wirken und durch lautes Schreien oder das direkte Ansprechen einer umstehenden Person Hilfe in der Öffentlichkeit zu suchen, ist sicherlich zielführend.

Unter der Zwischenüberschrift „Tun Sie etwas Unerwartetes“ fordert die Berliner Polizei dann aber dazu auf, den „Täter mit überraschenden Aktionen“ zu „verblüffen“. Denn: „Täter erwarten von Ihrem Opfer meist ein bestimmtes Verhalten. Versuchen Sie, sich möglichst selbstbewusst zu geben und keine Angst zu zeigen“. Neben dem bereits erwähnten Vortäuschen einer Krankheit oder Übelkeit und dem lauten Singen, könnten Betroffene auch Telefonate simulieren, um den Angreifer zu verwirren.

Auf der einen Seite weist die Polizei daraufhin, Provokationen um jeden Preis zu vermeiden. Andererseits sollen Betroffene klare Grenzen setzen: „Weisen Sie klar und unmissverständlich darauf hin, dass Sie bestimmte Dinge, wie z.B. zu dichtes Herankommen oder Anfassen, nicht wünschen. Provozieren Sie den Täter dabei jedoch nicht. Reden Sie die betreffende Person mit ‚Sie‘ an, damit Außenstehende erkennen, dass Sie von einem Fremden belästigt oder bedroht werden.“

Erst gen Ende des Ratgebers, unter der siebten Zwischenüberschrift, wird dazu aufgerufen, in einer Gefahrensituation umgehend die Flucht zu ergreifen und andere Menschen aufzusuchen, denn: „Am sichersten sind Sie immer dort, wo Sie in der Nähe anderer Menschen sind.“

Die von der Polizei vorgetragenen Techniken wurden auch in einem Instagram-Beitrag des rbb aufgegriffen. Der Mitte Juni veröffentlichte Beitrag ist mittlerweile gelöscht. Dieser beinhaltete eine Grafik zu möglichen „Fluchttechniken“ im Falle eines Angriffs. In der Überschrift hält der RBB fest: „Wirst Du angegriffen – nix wie weg“. In den drei ausgeführten Punkten spielen dann aber, die ebenfalls bei der Polizei aufgeführten, fragwürdigen Methode eine Rolle.

Man solle laut schreien und „auch Taschenalarme sind empfehlenswert“. Zudem sollen Betroffene simulieren, dass sie sich in Richtung des Angreifers übergeben müssen, das würden den „Organismus in Alarmbereitschaft“ versetzen. Zu guter Letzt wird die Vortäuschung einer „schlimmen Krankheit“ empfohlen. Auch hier fehlt die eindeutige Aufforderung, schnellstmöglich die Flucht zu ergreifen.

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