Staatenloser Palästinenser
Österreich verweigert verurteiltem Schlepper jeden Schutzstatus – doch nach Syrien abschieben darf es ihn nicht
Ein verurteilter Schlepper, den ein Gericht weiter als „Gefahr für die Gemeinschaft“ einstuft, bekommt in Österreich weder Asyl noch subsidiären Schutz. Abgeschoben werden darf der schwerer Straftäter trotzdem nicht.
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Ein staatenloser Palästinenser aus Syrien, verurteilt wegen Schlepperei und Urkundenfälschung, erhält in Österreich weder Asyl noch subsidiären Schutz. Trotzdem darf er derzeit nicht nach Syrien abgeschoben werden. Der Fall zeigt, warum viele das europäische Asylsystem für dysfunktional halten. Zuerst hatte die Zeitung Heute darüber berichtet.
Der Mann soll im Juli 2023 einen Schleuser-Lkw von Ungarn nach Österreich gelenkt haben. Auf einem Parkplatz bei Nickelsdorf im Burgenland nahe der ungarischen Grenze entdeckte die Polizei damals 46 Menschen ohne gültige Einreise- oder Aufenthaltspapiere im Laderaum des Fahrzeugs. Laut Heute soll jeder der Geschleppten einen vierstelligen Eurobetrag gezahlt haben. Dem Fahrer sei im Gegenzug zugesagt worden, dass seine Mutter und zwei Schwestern von Syrien nach Europa gebracht würden.
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Nach Darstellung des Berichts dauerte die Fahrt rund vier Stunden. Der Mann habe keine Pausen gemacht und den Menschen im Laderaum weder Wasser noch Lebensmittel gegeben. Danach habe er den Lkw in der Sonne abgestellt und sei verschwunden. Die Menschen konnten die Tür von innen nicht öffnen. Erst nachdem ein Insasse die Plane aufgeschnitten hatte, konnten sich die Eingeschlossenen befreien. Drei Personen kamen in Krankenhäuser.
Später wurde der Mann laut dem Bericht wegen Schlepperei und Urkundenfälschung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Eine Berufung gegen die Strafhöhe blieb demnach erfolglos. Wenige Tage nach der Schleppung soll er erneut versucht haben, nach Österreich einzureisen – mit einer gefälschten Verlustanzeige aus Deutschland. In Ungarn war der Mann zuvor bereits zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Kurz nach seiner Entlassung schloss er sich einer Schlepperbande an.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Wien wertete die Tat laut Heute als besonders schwerwiegend. Der Mann habe ein „besonders schweres Verbrechen“ begangen und stelle weiterhin eine „Gefahr für die Gemeinschaft“ dar. Auch eine posttraumatische Belastungsstörung, eine Vorgeschichte als Kindersoldat, eine Therapie in Haft und eine Arbeitszusage änderten daran nichts. Damit blieb es bei der Entscheidung, die das Bundesamt zuvor getroffen hatte: kein Asyl, kein subsidiärer Schutz, kein Aufenthaltsrecht im Asylverfahren.
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Gefahr für die Allgemeinheit = Solange Haft bis Abschiebung möglich oder bis er freiwillig ausreist !
Quatsch – sofort in Deutschland einbürgern!
Wenn wir etwas noch immer sehr gut können, dann ist es uns selbst im Wege stehen. Das gilt für die Österreicher genauso wie die Deutschen.
Einfach abschieben und nicht fragen. Neue Wege gehen. Für Österreich.
Heißt das,Österreich ist kein souveräner Staat und muss sich der Gesetzgebung eines Konstruktes unterwerfen,über das sein ehemaliger Präsident Martin Schulz sagte:
,,Wäre die EU ein Staat, und würde einen Antrag zum Beitritt zur Europäischen Union stellen, würde der Antrag, mangels demokratischer Substanz,abgelehnt.“?!🤔😳😉
Wir sollten den kompletten internationalen MÜLL von (hier) der EMRK über „Genf“ und EuGH bis zur WHO und Marrakesch Compound KÜNDIGEN und alle Zahlungen einstellen. Dito von der EU wieder zur EWG bei 100%igem Personalwechsel!
„Drohende unmenschliche Behandlung“. Wer trägt die Beweislast ?
Die Ösis sind genauso doof wie wir. Mindestens