Werbung:

Entwicklungshilfe

Obwohl Nicaragua Deutschland wegen „Völkermord“ verklagt: Steuergelder fließen weiter

Nicaraguas linkes Regime verklagt Deutschland wegen „Völkermord“ vor dem IGH. Die Bundesregierung bestätigt jetzt auf Anfrage: Das hat keinerlei Konsequenzen - deutsches Steuergeld fließt weiter in den sozialistischen Staat.

In Den Haag verhandelt der Internationale Gerichtshof aktuell Nicaraguas Klage gegen Deutschland wegen vermeintlicher Beihilfe zum „Völkermord“. Das sozialistische Regime in dem mittelamerikanischen Land unterstellt Israel nämlich einen „Völkermord“ und verklagt Deutschland wegen seiner Unterstützung für den jüdischen Staat.

Bereits vor einigen Wochen berichtete Apollo News darüber, dass währenddessen mit deutschen Steuergeldern insgesamt 23 Entwicklungshilfeprojekte in dem Land finanziert werden. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 53,24 Millionen Euro. Für Projekte, die sich vor allem um die Verbesserung der Trink- und Abwasserversorgung von Nicaragua drehen und helfen sollen, die Lebensqualität in dem sozialistischen Staat, einem der ärmsten Länder Lateinamerikas, zu steigern.

Werbung

Profitiert das Regime, was Deutschland jetzt verklagt, also weiter von Millionen deutscher Steuergelder? Und gab es überhaupt irgendwelche Konsequenzen von Deutschland in der Beziehung zu dem Land, das uns Beteiligung am „Völkermord“ vorwirft? Wir haben nachgefragt, sowohl beim Auswärtigen Amt als auch beim Entwicklungsministerium.

Aus dem Entwicklungsministerium heißt es, dass die laufenden Projekte weiter gefördert werden. Diese würden in den nächsten Jahren, „spätestens 2027“ auslaufen. Das sei bereits seit 2018 aufgrund der „politischen Entwicklung im Land“ geplant. Eine Aussetzung der Zahlungen findet aber explizit nicht statt.

Gab es dann wenigstens irgendwelche diplomatischen Konsequenzen? Nein. Auch aus dem Auswärtigen Amt heißt es lapidar: „Das Verfahren vor dem IGH findet auf rechtlichem, nicht diplomatischen Terrain statt.“ Das scheint Nicaragua selbst anders zu sehen, denn das hat aufgrund des „Völkermord“-Vorwurfs jetzt die nicaraguanische Botschaft in Berlin geschlossen.

Fazit also: Wer Deutschland „Völkermord“ vorwirft und vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt, muss sich keine Sorgen machen, dass der Geldhahn zugedreht wird – über keine irgendwie gearteten politischen oder diplomatischen Konsequenzen.

Werbung