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Berlin

Nius siegt vor Gericht: BVG muss abgebrochene Werbekampagne wieder aufnehmen

Nius hat vor Gericht gegen die Berliner Verkehrsbetriebe gesiegt. Die landeseigene BVG muss nun die Anfang Juni abgebrochene Werbekampagne fortsetzen. Außerdem wurde dem Betrieb eine einschränkende Aussage über die Meinungsfreiheit verboten.

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Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen wieder die Werbung von Nius zeigen. (IMAGO/Joko)

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Nius hat gegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vor Gericht gesiegt. Die BVG hatte Anfang Juni eine Werbekampagne von Nius in Berliner Bussen und der U-Bahn „mit sofortiger Wirkung“ beendet, nachdem Nius-Chefredakteur Julian Reichelt auf X ein Foto eines scherzhaft bearbeiteten Werbebanners mit folgender Aufschrift gezeigt hatte: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“

Nius hatte dagegen vor Gericht geklagt und wurde von dem Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vertreten. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Montag, dass die BVG per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet wird, ihren Werbepartner „binnen drei Werktagen nach Zustellung des Beschlusses anzuweisen, die Werbekampagne der Antragstellerin […] fortzusetzen“. Der Slogan „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird“ soll also wieder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu sehen sein.

Mit diesem Spruch hatte Nius seine Kampagne gestartet. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Aufforderung zur vorzeitigen Beendigung sei ohne rechtliche Grundlage rechtswidrig erfolgt. Die geschalteten Werbemotive seien auch nach Einschätzung der Antragsgegnerin rechtlich unbedenklich.“

Die BVG behauptete, dass der von Reichelt scherzhaft gepostete Spruch „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ aus Sicht des Unternehmens und „nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet“. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die landeseigene Verkehrsgesellschaft an, in einer Pressemitteilung mitzuteilen, dass die Äußerung „vorläufig durch gerichtlichen Beschluss untersagt worden ist“.

Die BVG begründete die Beendigung der Zusammenarbeit am 5. Juni damit, dass sie als öffentliches Unternehmen an Grundrechte gebunden sei. Werbeflächen müssten „grundsätzlich diskriminierungsfrei zur Verfügung“ gestellt werden. Werbemotive dürften „dabei nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.“

mra

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45 Kommentare

  • Danke NIUS!

  • an manchen Stellen funktioniert die Justiz offenbar noch!

    • „An manchen Stellen…“
      Typen wie du erkennen die Justiz also nur an, wenn die Urteile politisch schmecken?
      Na, wenigstens bist du ehrlich. Aber vom Rechtsstaat weißt du nix.

      -44
      • Durch investigativen Journalismus („Welt“, „Nius“) weiß ich, dass es Richter und Richterinnen gibt, die neben ihrer Tätigkeit am jeweiligen Gericht privat auch links-aktivistisch in den Sozialen Medien unterwegs sind, insofern ist es durchaus berechtigt, sich mal über ein solches Urteil zu freuen.

      • Sind Sie also der Meinung, das Urteil wäre falsch? Welches Rechtsverständnis haben SIE so? Es war offensichtlich Willkür und man ist erleichtert. Sie offenbar nicht.🥱

      • Ja, manch Grünling hätte sich bestimmt ein anderes Urteil erhofft.

  • Was für eine tolle Werbung für NIUS – das Urteil meine ich. Und wie dumm kann man sein – die Verkehrsbetriebe meine ich.

  • Gottseidank! Und Steinhöfel natürlich auch! Jetzt dürfen die schönen Plakate und Werbeträger wieder leuchten! Der Bus auch? 🤩

  • Sehr gut! Danke Herr Steinhöfel. Ich freue mich für NiUS.

  • Ja geil. Herrlich!
    Herzlichen Glückwunsch, Nius!

  • Gratulation!

  • Mittlerweile sind durch die Links-Woke Bewegung die Maßstäbe so verschoben, dass selbst ganz kleine Geister wie die Werbefuzzis von der BVG anders dafür bestrafen wollen, dass sie ganz offensichtliche Wahrheiten aussprechen.
    Das aber genau ist das Ziel dieser Destruktionisten: Gesellschaft spalten und zerstören, bis niemand mehr weiß, was richtig und falsch ist. Orwell lässt grüßen.
    Dem Himmel sei Dank, dass es noch Richter gibt, die den ganz, ganz offensichtlichen Wahnsinn einbremsen.

  • Köstlich 🙂

  • Zitate:

    -„Die Befürchtung, Dritte könnten aufgrund der Werbekampagne Gewalt gegen Einrichtungen der BVG ausüben und den Betriebsablauf stören, rechtfertige den Ausschluss der Antragstellerin von der Werbeflächennutzung nicht“………..

    -.Soweit die BVG in ihrer Pressemitteilung Äußerungen des Chefredakteurs der Antragstellerin zur Zweigeschlechtlichkeit als offensichtlich rechtswidrig bewertet habe, könne die Antragstellerin Unterlassung verlangen. Denn mit den konkreten Äußerungen seien die der Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen nicht überschritten worden.

    Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

    Beschluss der 1. Kammer vom 13. Juli 2026 (VG 1 L 215/26)
    Verwaltungsgericht Berlin

    –Heißt–Wenn von links Drohungen von Gewalt kommen–ist das kein Grund , Verträge zu beenden.-(Parteitag verhindern darf deshalb auch kein Erfolg haben)

    Und dass es nur 2 Geschlechter gibt–darf auch behauptet werden….

    Beschwerde?

  • Mal sehen was den Antidemokraten jetzt dazu einfällt. Vielleicht argumentiert jetzt der BVG daß die Sicherheit der ÖNV-Teilnehmer durch die Werbung stark gefährdet ist und man mit akuten Terroranschlägen durch Rechtsradikale rechnet.

  • Alles Andere hätte mich auch gewundert.

  • Wunderbar, so muss es sein!

  • Dank Steinhöfel

  • Einfach nur: SPITZE!

  • Eine verdiente Ohrfeige für die BVG.

  • Glückwunsch! Immer dran bleiben.

  • Blablabla………..gegen den Beschluß sind ja wohl noch Beschwerde möglich und dann wird man sehen, wie das OVG Berlin-Brandenburg möglicherweise entscheidet.

    -70
    • Warum so verärgert? Freuen Sie sich doch über den Sieg der Meinungsfreiheit! Und wenn der Unterlegene vor die nächste Instanz zieht – es ist sein gutes Recht, die nächste Klatsche zu bekommen. Niemand hindert ihn daran.

      • Verärgert ? Wie kommen sie denn auf den Trichter ?
        Ich weise lediglich drauf hin., daß die Sache noch gar nicht rechtskräftig ist.
        Und ob der Senat am OVG die Sache genau so sieht, das sei mal dahingestellt.
        Aber falls die Herrschaften da nicht weiter wissen, werden die sich bestimmt bei Th. Hechinger melden und um Rat fragen.

        -27
        • Ich stehe immer gerne zur Verfügung.

          14
    • Man muss nicht der Godfather of Jura sein, um zu erkennen, dass NIUS den Fall gewinnen wird.
      Der weitere Rechtsweg wäre nur Verschwendung! Mit dem Geld könnte die BVG bestimmt mal eine Sonderreinigung am Kotti oder Hermannplatz machen.

      • Man kann sich bei den heutigen Gerichtsentscheidungen nie sicher sein, weil wir keine unabhängige Justiz haben.

      • Beschwerde ist offenbar schon eingelegt, wie der „Tagesspiegel“ berichtet.
        „Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts sagte dem Tagesspiegel am Montagnachmittag, dass die BVG dies bereits getan habe. (Tsp)“

      • „Godfather of Jura“ seid ihr hier allesamt bei AN nicht, die Redaktion mit eingeschlossen. Die haben ja bis heute nicht den Unterschied zwischen einem Beschluß und einem Urteil kapiert, wie man im Artikel ja sichtlich nachlesen kann oder anders gesagt „100 Dumme ergeben immer noch keinen Schlauen“.

        -13
        • 100·(–1) = –100
          Sie haben tatsächlich recht! Hundert Dumme geben keinen Schlauen.

          Jetzt schauen wir mal, wie das mit dem durchschnittlichen Apollo-Leser ist:

          100·(+1) = +100

          Und was schließen wir daraus?

          4
        • Ui. Der Hechinger kann sogar Arithmetik.

          -3
    • Du magst keine Meinungsfreiheit Bobbyschrott?

    • Beleidigt? Trotzig? 🤣

    • Ich vertraue hier ganz auf die belegte Erfolgsquote von Steinhöfel. Gerne kann sich die BVG die nächste Klatsche abholen.

    • Es war eine einstweilige Anordnung, dass die Werbekampanie wieder aufzunehmen ist, nicht mehr und nicht weniger, somit ist eine Beschwerde nicht von Relevanz.

      • Du gehörst zu den „100“

  • Der Steinhöfel… Mein Held der Demokratie!! Danke!

  • Steinhöfel und Reichelt bringen gemeinsam mehr Intelligenz auf, als alle Berliner Gesinnungsjuristen zusammen. In der dritten Potenz.

  • Danke Hr Reichelt!
    Danke Hr Steinhöfel!
    Danke BVG, dass Ihr Euch so schön blamiert habt, bitte mehr davon.

  • Wenn Reichelt nur Frauen angesprochen hätte. würde ich die Kritik verstehen.
    Aber er hat korrekt beide Geschlechter, also alle Menschen eingeschlossen.
    Wer sollte sonst noch an Nachrichten interessiert sein, Zecken, Wanzen?

  • Steinhöfel macht es möglich👍, danke.

  • Der Werbeslogan ist witzig und einprägsam, zumal er ja auch stimmt. Das Ganze auch noch personalisiert mit den großformatigen Fotos ist eine prima Idee. Schön, dass sich die Berliner daran wieder erfreuen dürfen. 😄

  • Haha herrlich….Die Lastenrad-Mafia wird kochen vor Wut…

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