Milliardenkosten
Neues Klimagesetz könnte Kommunen handlungsunfähig machen
Seit 1. Juli ist das neue Klimaanpassungsgesetz der Bundesregierung in Kraft. Es kostet Milliarden und ist ein wahres Bürokratiemonster. Kommunen könnten durch die neuen kostspieligen Vorgaben in die Handlungsunfähigkeit getrieben werden.
Am 1. Juli trat das neue Bundesgesetz zur Klimaanpassung in Kraft – weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit. Dabei müssen Bund, Länder, Kommunen und Behörden durch das neue Gesetz umfangreiche Maßnahmen ergreifen, die vor allem eines sind: bürokratisch und kostspielig. Das geht so weit, dass vor allem kleine Kommunen künftig annähernd handlungsunfähig sind – neue Bauvorhaben könnten unmöglich gemacht werden.
Dem Bund werden laut dem Gesetz zentrale Aufgaben übertragen, die mit erheblichem Aufwand verbunden sein dürften. So muss die Bundesregierung bis September 2025 zunächst eine umfassende „Klimarisikoanalyse“ erstellen, die mindestens alle acht Jahre aktualisiert werden soll (Paragraf vier). Zusätzlich muss alle vier Jahre einen Monitoringbericht über die Folgen des Klimawandels und den Stand der Zielerreichung erstellt werden (Paragraf fünf).
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Bedeutender – und belastender – sind die Vorgaben für die Bundesländer und Kommunen. Sie müssen bis Ende Januar 2027 eigene Klimaanpassungsstrategien entwickeln und mindestens alle fünf Jahre fortschreiben (Paragraf 10). Diese Strategien sollen Klimarisikoanalysen, Zielformulierungen, Maßnahmenkataloge und Berichtspflichten umfassen. Es geht um Notfallmaßnahmen bei Überflutungen und Hitzeschutz, aber auch um die Entsiegelung von Bodenflächen und Infrastruktur.
Gerade Kommunen sehen sich dadurch einem Bürokratiemonster gegenüber. Denn nach dem Gesetz (Paragraf acht) müssen Träger öffentlicher Aufgaben, also etwa Gemeinden, bei ihren Planungen und Entscheidungen die Ziele der Klimaanpassung berücksichtigen. Dabei seien gemäß dem Berücksichtigungsgebot sowohl die bereits eingetretenen als auch die zukünftig zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen.
„Klimagerechtes Gebäudedesign“ und „Temperatursensoren“
Das bedeutet, dass jede kleine Bauentscheidung durch einen Wust von Klimaanalysen und Prüfungen geschleust werden muss. Bei der Planung jeglicher Projekte wie Straßen- oder Wohnungsbau ab dem 1. Januar 2025 müssen die Behörden prüfen, ob diese an den Klimawandel angepasst sind. Zudem ist in dem Gesetzestext bei Zielverfehlungen im Rahmen des Monitorings auch von erforderlicher „Nachbesserung“ die Rede. Das könnte bedeuten, dass nicht nur neue, sondern auch bestehende Infrastruktur einer ‚klimagerechten‘ Anpassung unterzogen werden muss.
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Es ist außerdem von Maßnahmen, wie einer „Beschränkung der Gewässernutzung“, „Freihaltung von Wasser-, Wald-, Grün- und Parkflächen von Bebauung“ oder „Anbringung von Solarpaneelen über Ackern“ die Rede. Zudem scheint man von einer Zukunft auszugehen, in der man auf den „Ausfall von Lieferungen“ durch erhöhte Lagerkapazitäten vorbereitet sein muss und in der es „Schutz- bzw. Rückzugsräume gegen Hagel“ brauch.
Kosten für die Kommunen kaum zu stemmen
Wo das Geld für all das herkommen soll, ist unklar. Der Bund selbst muss Milliarden in die Hand nehmen, um seine Liegenschaften klimafreundlich anzupassen. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen in den „Bereichen des natürlichen Klimaschutzes, der Kreislaufwirtschaft, des Schutzes der biologischen Vielfalt, des resilienten Wasserhaushalts und der nachhaltigen Stadt- und Siedlungsentwicklung Klimaschutz“, heißt in dem Gesetzestext.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schätzt, dass jährlich mindestens acht Milliarden Euro benötigt werden, während der Bund bislang nur 3,5 Milliarden Euro bis 2027 zugesagt hat. Das Klimaanpassungsgesetz stößt in den Kommunen auch wegen der zusätzlichen Bürokratie auf Kritik. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt vor Überregulierung durch das Gesetz, kleine Kommunen würden oft nicht über die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen verfügen.
Niemand redet weltweit vom Klima, nur die Ampel in Deutschland und die CDU. Beide sind dabei das Land total zu ruinieren.
Einfach nur Irre, es wird auch nicht besser werden, gewinnt die CDU die nächsten Wahlen, bleiben uns die Grünen erhalten.
„Freihaltung von Wasser-, Wald-, Grün- und Parkflächen von Bebauung“
Und warum läßt diese fachunkundige und inkompetente Frau S. L. ihre Windräder gerade da bauen? Es werden doch schon wertvolle Wälder gerodet, nur um Windräder aufzustellen. Oder soll das Gesetz nur für das „dumme Volk“ gelten?
Die Panikmache um CO2, das Gas des Lebens und der Natur, ist doch durch! Diese Regierung kann es nicht lassen, den Bürgern und Steuerzahlern schamlos in die Taschen und ins Portemonnaie zu greifen.
Diese Bündnis90/Die Grünen haben sich selbst und hausgemacht entbehrlich gemacht.
Die seit 2015 mit erhöhten Kosten der Migration kämpfenden Kommunen müssten theoretisch ihre Bürger über Grund- und Gewerbesteuer noch einmal zur Kasse bitten! Angesichts der von höchsten Energiepreisen gesteuerten Wirtschaftslage derzeit ein unnötiges und unmögliches Unterfangen!
Ich weiß nicht ob, dass schon Widerstand ist? Ich habe mir für 1€ einen sog. Nagelknipser gekauft. Damit trenne ich jeden Verschluss von den Flaschen.
Unsere Gemeinde in Südhessen ist schon bleite, alle Haushalte wurden benachrichtigt das man massiv die Steuern (Grund u. Gewerbe Steuer) erhöhen muss, da die Gemeinde finanziell mit dem Rücken zur Wand steht! Ich weiß nicht wie das ganze in Zukunft noch funktionieren soll!? und die Kasper in Berlin werfen weiter Hunderte Milliarden zum Fenster raus!!
Dieser Klimafetisch- Unsinn wird aber doch sicher unter der CDU als voraussichtlich führender Partei ab Herbst 2025 wieder eingestampft oder zumindest evaluiert und abgeschwächt oder zumindest ein wenig entbürokratisiert werden, oder?
ich frage für einen Freund….