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Milliardenkosten

Neues Klimagesetz könnte Kommunen handlungsunfähig machen

Seit 1. Juli ist das neue Klimaanpassungsgesetz der Bundesregierung in Kraft. Es kostet Milliarden und ist ein wahres Bürokratiemonster. Kommunen könnten durch die neuen kostspieligen Vorgaben in die Handlungsunfähigkeit getrieben werden.

Das Gesetz wurde vom Umweltministerium unter Steffi Lemke erarbeitet

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Am 1. Juli trat das neue Bundesgesetz zur Klimaanpassung in Kraft – weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit. Dabei müssen Bund, Länder, Kommunen und Behörden durch das neue Gesetz umfangreiche Maßnahmen ergreifen, die vor allem eines sind: bürokratisch und kostspielig. Das geht so weit, dass vor allem kleine Kommunen künftig annähernd handlungsunfähig sind – neue Bauvorhaben könnten unmöglich gemacht werden.

Dem Bund werden laut dem Gesetz zentrale Aufgaben übertragen, die mit erheblichem Aufwand verbunden sein dürften. So muss die Bundesregierung bis September 2025 zunächst eine umfassende „Klimarisikoanalyse“ erstellen, die mindestens alle acht Jahre aktualisiert werden soll (Paragraf vier). Zusätzlich muss alle vier Jahre einen Monitoringbericht über die Folgen des Klimawandels und den Stand der Zielerreichung erstellt werden (Paragraf fünf). 

Bedeutender – und belastender – sind die Vorgaben für die Bundesländer und Kommunen. Sie müssen bis Ende Januar 2027 eigene Klimaanpassungsstrategien entwickeln und mindestens alle fünf Jahre fortschreiben (Paragraf 10). Diese Strategien sollen Klimarisikoanalysen, Zielformulierungen, Maßnahmenkataloge und Berichtspflichten umfassen. Es geht um Notfallmaßnahmen bei Überflutungen und Hitzeschutz, aber auch um die Entsiegelung von Bodenflächen und Infrastruktur.

Gerade Kommunen sehen sich dadurch einem Bürokratiemonster gegenüber. Denn nach dem Gesetz (Paragraf acht) müssen Träger öffentlicher Aufgaben, also etwa Gemeinden, bei ihren Planungen und Entscheidungen die Ziele der Klimaanpassung berücksichtigen. Dabei seien gemäß dem Berücksichtigungsgebot sowohl die bereits eingetretenen als auch die zukünftig zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen.

„Klimagerechtes Gebäudedesign“ und „Temperatursensoren“

Das bedeutet, dass jede kleine Bauentscheidung durch einen Wust von Klimaanalysen und Prüfungen geschleust werden muss. Bei der Planung jeglicher Projekte wie Straßen- oder Wohnungsbau ab dem 1. Januar 2025 müssen die Behörden prüfen, ob diese an den Klimawandel angepasst sind. Zudem ist in dem Gesetzestext bei Zielverfehlungen im Rahmen des Monitorings auch von erforderlicher „Nachbesserung“ die Rede. Das könnte bedeuten, dass nicht nur neue, sondern auch bestehende Infrastruktur einer ‚klimagerechten‘ Anpassung unterzogen werden muss.

Was das konkret bedeuten könnte, lässt eine Auflistung des Umweltbundesamtes von 226 beispielhaften Maßnahmen zur Klimaanpassung aus dem Jahr 2022 erahnen: Demnach müsse man zur „Senkung der Empfindlichkeit“ unter anderem ein „klimagerechtes Gebäudedesign“ anwenden. Man könnte „Temperatursensoren“ an öffentlichen Gebäuden anbringen sowie eine erhöhte Anzahl von Pflanzen im und auf dem Dach des Gebäudes vorschreiben oder auch Trinkwasserspender an öffentlichen Plätzen bereitstellen.

Es ist außerdem von Maßnahmen, wie einer „Beschränkung der Gewässernutzung“, „Freihaltung von Wasser-, Wald-, Grün- und Parkflächen von Bebauung“ oder „Anbringung von Solarpaneelen über Ackern“ die Rede. Zudem scheint man von einer Zukunft auszugehen, in der man auf den „Ausfall von Lieferungen“ durch erhöhte Lagerkapazitäten vorbereitet sein muss und in der es „Schutz- bzw. Rückzugsräume gegen Hagel“ brauch.

Kosten für die Kommunen kaum zu stemmen

Wo das Geld für all das herkommen soll, ist unklar. Der Bund selbst muss Milliarden in die Hand nehmen, um seine Liegenschaften klimafreundlich anzupassen. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen in den „Bereichen des natürlichen Klimaschutzes, der Kreislaufwirtschaft, des Schutzes der biologischen Vielfalt, des resilienten Wasserhaushalts und der nachhaltigen Stadt- und Siedlungsentwicklung Klimaschutz“, heißt in dem Gesetzestext.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schätzt, dass jährlich mindestens acht Milliarden Euro benötigt werden, während der Bund bislang nur 3,5 Milliarden Euro bis 2027 zugesagt hat. Das Klimaanpassungsgesetz stößt in den Kommunen auch wegen der zusätzlichen Bürokratie auf Kritik. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt vor Überregulierung durch das Gesetz, kleine Kommunen würden oft nicht über die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen verfügen​.

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