Kanada
Neues Gesetz gegen „Hassrede“: Schon bei Verdacht auf künftiges Vergehen droht Gefängnis
Die kanadische Regierung will ein neues Gesetz gegen Hassverbrechen durchsetzen. Brisant: Bereits der Verdacht auf ein zukünftiges Vergehen soll bestraft werden können - sogar mit Gefängnis.

Kanada will mit drakonischen Strafen gegen Hatespeech im Internet vorgehen. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass bereits der Verdacht auf ein zukünftiges Hassverbrechen rechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Haftstrafe zur Folge haben kann. Das Gesetz, das den Namen „Online Harms Act“ oder Bill C-63 trägt, wurde bereits im Februar von der kanadischen Regierung vorgelegt. Im Herbst soll über seine Verabschiedung entschieden werden.
Im Zuge des Online Harms Act sollen die Paragrafen 318 und 319 des kanadischen Strafgesetzbuches geändert werden. Wer öffentlich zu Hass aufstachelt, soll so künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis anstatt bisher zwei Jahren bestraft werden können. Auch soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden: Wer eine nach dem „Criminal Code” strafbare Handlung begeht, zum Beispiel Vandalismus, und dabei von Hass motiviert ist, soll sogar lebenslang ins Gefängnis kommen können. Das wird als Hassverbrechen bezeichnet.
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Im neu formulierten Paragrafen 320 des Strafgesetzbuches soll (auf Deutsch übersetzt) wörtlich stehen: „Jeder, der eine Straftat nach diesem Gesetz oder einem anderen Gesetz des Parlaments begeht, wenn die Begehung der Straftat durch Hass aus Gründen der Ethnie, der nationalen oder ethnischen Herkunft, der Sprache, der Hautfarbe, der Religion, des Geschlechts, des Alters, einer geistigen oder körperlichen Behinderung, der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks motiviert ist, macht sich einer strafbaren Handlung schuldig und wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“
Besonders brisant: Der Gesetzesentwurf soll erstmals die Möglichkeit schaffen, eine durch vermeintliche Hasspostings aufgefallene Person präventiv zu bestrafen, noch bevor diese tatsächlich ein Hassverbrechen begangen hat. Konkret sollen Bürger die Möglichkeit erhalten, andere Personen mit Zustimmung eines Generalstaatsanwalts bei einem zuständigen Richter zu melden. Sieht der Richter den Umstand als gesichert an, dass die andere Person ein Hassverbrechen begehen könnte – selbst wenn sie bisher nicht verurteilt war – kann der Richter verschiedene Maßnahmen anordnen, die der Prävention dienen sollen.
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Dazu kann das Verordnen einer Fußfessel, aber auch Kontaktverbot sowie die Einschränkung der Reisefreiheit gehören. Diese Maßnahmen können bis zu einem Jahr gelten. So soll vorgeblich verhindert werden, dass es überhaupt erst zu Straftaten kommt. Weigert sich die beschuldigte Person, den Auflagen zu folgen, droht bis zu einem Jahr Gefängnis.
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Ein Richter muss dann überprüfen, ob genügend Hinweise für den Verdacht auf ein zukünftiges Verbrechen bestehen, sodass vorbeugende Maßnahmen angeordnet werden können. Nach welchen Kriterien die Richter genau darüber entscheiden sollen, ob ein Verdacht begründet ist, geht aus dem Gesetzesentwurf nicht hervor.
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Der Gesetzesentwurf muss noch vom kanadischen Unterhaus bestätigt werden. Die zweite Lesung ist für den September geplant. Sollte der Entwurf durch das Unterhaus gehen, muss er noch vom Parlament verabschiedet werden.
Gedankenverbrechen also? Woran erinnert mich das bloß……
1984 trifft Minority Report und Fahrenheit 451.
Ich habe vor ein paar Wochen wieder mal das Buch 1984 gelesen. Es erinnert fatal an das neue Gesetz in Kanada. Es ist einfach erschreckend. Bestrafung, wenn man ein “ Haßverbrechen“ begehen könnte. Das Wort allein ist schon furchtbar. Da werden sich die Denunzianten sicher schon die Hände reiben.
Truck Fudeau!
Die hamse nicht mehr alle….
Wann schaffen die Kanadier es endlich, Trudeau wegzubekommen? Der scheint ja noch fester auf dem Stuhl zu kleben als Merkel oder die Ampelkoalition.
Das Problem an drakonischen Strafen schon bei kleinsten Vergehen ist, dass die Leute das Strafrecht an sich nicht mehr ernstnehmen werden. Wer alles verbieten will, der verbietet faktisch nichts mehr.
Leute wie Trudeau wollen die totale Macht und kapieren nicht, dass genau das sie ihre Macht kosten wird, denn so mancher wird sich denken, dass er – wenn er eh schon mit lebenslänglich bedroht wird – dann nicht wegen „Hate Speech“ ins Gefängnis wandern will, sondern lieber richtig zulangt. Was hält so manchen Bürger dann noch von echten Kapitalverbrechen ab?
Die politische Dummheit von Politikern vom Schlage eines Trudeau oder Starmer ist wirklich bodenlos. Ich weiß nicht in welcher Welt diese Leute leben, die Realität ist es jedenfalls nicht.
Bemerkenswert ist, dass alle WEF-Fuzzis diese Allmachtsallüren und Überheblichkeit der Macht ausstrahlen.
So ist das wenn Länder keine Verfassung haben. Rote Linien gibt es nicht mal theoretisch.
Faesers Traum!
Ist atmen noch erlaubt!?
Ja, wart mal Trude-au bis Trump wiederkommt. Der sagt dir dann schon, was ein Hassverbrechen in seiner unmittelbaren Nachbarschaft ist.
Das hört sich nordkoreansich an, mit Ausnahme der öffentlichen Erschießungen natürlich. Aber vielleicht kommt das auch noch, wer weiß?
So zerlegen sich Demokratien selber. Wer weiß, vielleicht erweist sich die Autokratie doch als überlegene Staatsform, also für den Staat. Nicht für die Bürger. Hoffentlich muß ich das nicht mehr miterleben.
Goodbye Gedankenfreiheit und die Woken beklatschen diese Übergriffigkeit auch noch.
Es könnte der Eindruck entstehen, dass sich demokratische Regierungen scheinbar in furchtbare totalitäre Systeme wandeln-.
Ob die Herzen mancher Politiker in Deutschland vor Freude höher springen, wenn sie die Ideen der kanadischen Regierung betrachten?
Das Gedankenverbrechen ist ein alttestamentarisch erzreligiöses Anliegen.
Der Mensch darf nichts böses Denken- Abfrage mit Ablaß im Beichtstuhl!
Das Baby kommt schuldig auf die Erde, die Taufe ist „der kleine Exorzismus“ und muss danach lebenslang Büssen, auch Ablass in Form von Geld oder Arbeitsleistung (ora et labora) erbitten. Übersetzt „Du machst kein Sinn, nur Geld“.
„Ein Gedankenverbrechen ist eine juristische Konstruktion, die den bloßen Gedanken an eine mögliche Straftat oder den Wunsch (geäußert oder nur empfunden) nach einer Straftat selbst zu einer Straftat erklärt.
Auch Handlungen, die theoretisch einer Straftat dienen können, könnten entsprechend zur Straftat erklärt werden.
Sie widersprechen dem Menschenrecht auf Gedankenfreiheit und sind mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.“
Es sind immer wieder die gleichen Länder die mitmachen. Genau wie bei Corona. Dahinter steckt ein Netzwerk das sollte langsam jeder erkennen.
Weltweit das gleiche Vorgehen nach Vorgaben der WEF-Sekte.
Trudeau,Macron,Merkel z.B.sind Lieblingsjünger von Schwab.
Für die Drecksarbeit sind YGL mit niedrigem
IQ auf Schlüsselpositionen gesetzt worden.
Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten, sie fliehen vorbei wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen, es bleibet dabei die Gedanken sind frei.
Tuer und Tor dem Denunziantentum geoeffnet. Kanada hat also auch fertig. Mal gespannt, wie NFaeser das findet.
Trudeau ist einer von Schwabs „Young global leaders“.
Hier wird sichtbar, was Schwab will: Er will die Menschheit versklaven, sonst nichts.
Man sieht in den westlichen Staaten eindeutig konzertierte Aktionen gegen die Bürger. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun. Und wie immer richten sich die Gesetze gegen kritische Äußerungen gegenüber den globalen Agenden Massenmigration und Gender. Kritik daran ist Hass.
Das WEF hat seine Marionetten in Kanada.
Trudeau ist bekannt dafür.
Ist das nicht wählen wollen der jeweils Regierenden auch schon Hass und wird mit Freiheitsstrafe geahndet?
„we penetrated the parlaments“ (muss man sich mit einem irrsinnigen deutschen Naziakzent denken)
Und wen hat der alte Sack mit den Allüren eines James Bond Bösewichts als erstes genannt? Richtig: Trudeau.