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Gutachten

Neuer Antrag für AfD-Verbot: Grüne wollen „schrittweise“ vorgehen

Die Grünen planen einen Antrag für ein mehrstufiges Verfahren zur Prüfung eines AfD-Verbots. Der Vorschlag sieht vor, zunächst Gutachter zu beauftragen und Beweise zu sichten, bevor über einen Verbotsantrag entschieden wird.

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Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) ist eine Initiatorin des Antrags für ein AfD-Verbot

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Die Grünen haben einen neuen Plan für ein Verbot der AfD vorgestellt. Laut einem Bericht des Spiegel planen Abgeordnete der Bundestagsfraktion, einen entsprechenden Antrag ins Parlament einzubringen. Er soll Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) auffordern, Gutachter zu beauftragen, um die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens der Partei zu prüfen.

Die Bundesregierung soll zudem alle Materialien zur Verfügung stellen, die ihr und dem Verfassungsschutz vorliegen, heißt es in dem Antrag. Die Initiatoren sind Renate Künast, Lukas Benner und Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion.

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„Wir müssen erst die Beweislage sichten und sichergehen, dass ein Verbotsantrag trägt“, sagte Renate Künast dem Magazin. Sonst laufe man Gefahr, dass das Verfahren in Karlsruhe scheitert. Für Künast ist die AfD zwar „eindeutig“ eine „rechtsextreme und demokratiefeindliche“ Partei, doch der Nachweis ihrer Verfassungswidrigkeit ist „nicht so einfach zu erbringen“. Es sei durchaus möglich, dass der Prozess nicht mehr in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden könne.

„Die rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots sind zu Recht hoch“, heißt es in dem Antrag. Ein Parteiverbot sei „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaates“. Über einen Verbotsantrag soll „aufgrund einer fundierten Begutachtung“ entschieden werden, heißt es. Nun wollen die Grünen-Politiker fraktionsübergreifend um Unterstützung werben, schreibt der Spiegel.

Der neue Antrag steht in direkter Konkurrenz zu der Initiative von Marco Wanderwitz, der einen direkten Weg zu einem AfD-Verbotsverfahren anstrebt. Wanderwitz hat bereits 36 Unterstützer aus verschiedenen Fraktionen gewonnen, um den Antrag im Bundestag einzubringen. Dieser sieht vor, dass der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht beantragt, die AfD als verfassungsfeindlich zu erklären. Der Antrag dürfte – zumindest nach aktuellem Stand – im Bundestag keine Mehrheit finden.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte angekündigt, noch vor dem neuen Jahr ein neues Gutachten zur AfD vorzulegen. Dass die AfD in diesem Gutachten nun doch als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden wird, ist nicht unwahrscheinlich. Sollte es so kommen, dann dürfte die Debatte erneut an Fahrt gewinnen.

Ein Verbotsantrag muss zuerst von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten im Bundestag gestellt und von einer Mehrheit beschlossen werden. Dann folgt wahrscheinlich ein jahrelanges Verbotsverfahren, an dessen Ende ein Urteilsspruch durch das Bundesverfassungsgericht stehen wird.

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