Koalitionsausschuss
Neue Härte beim Bürgergeld: Das sind die drastischen Pläne der Regierung für Arbeitsverweigerer
Nach monatelangem Streit hat sich die Bundesregierung auf eine Reform des Bürgergelds geeinigt: Künftig soll das System zu einer „neuen Grundsicherung“ umgestaltet werden. Für Totalverweigerer werden die Sanktionen deutlich verschärft – bis hin zur vollständigen Streichung aller Leistungen. Doch ein kompletter Leistungsentzug ist wohl kaum länger als wenige Monate möglich.

Das Bürgergeld war lange einer der größten Brandherde innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung – in einer Nacht und Nebelaktion hat sich die Koalition nun auf grundlegende Änderungen beim Bürgergeld geeinigt. Bis in die Nacht zum Donnerstag tagten die Spitzen der Bundesregierung im Koalitionsausschuss. Das Thema Bürgergeld war ganz oben auf der Tagesordnung angesiedelt. Im Beschlusspapier des Ausschusses wurde die weitgreifende Einigung festgehalten, es liegt Apollo News vor.
Ein Konflikt zum Sozialstaat und dessen Finanzierbarkeit wurde vor wenigen Monaten zuvor sogar offen zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ausgetragen. Merz erklärte damals, dass es Reformen beim Sozialstaat brauche und dass sich die Bundesrepublik einen solch aufgeblähten Sozialstaat nicht mehr leisten könne. Bas erwiderte daraufhin, dass Merz‘ These „Bullshit“ sei. Wenige Tage später zeigten sich die beiden Bundespolitiker und Parteivorsitzenden wieder versöhnlicher. Jetzt legt man sogar einen gemeinsamen Plan vor.
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Man erklärt, das „bisherige Bürgergeldsystem“ zu einer „neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgestalten zu wollen. Dadurch wolle man „erwerbsfähige Arbeitslose in dauerhafte Beschäftigung bringen“. Die wohl bedeutendste Änderung kommt für sogenannte Totalverweigerer, das sind Menschen, die sich jeglichen Angeboten und Versuchen des Jobcenters, sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, entziehen.
Im Papier heißt es dazu: „Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen sollen künftig konsequent sanktioniert werden“. Das derzeitige System der Sanktionsstufen wird stark verschärft. So werden Bürgergeldempfänger, die „einen ersten Termin im Jobcenter versäumen“, „unverzüglich zu einem zweiten Termin geladen“. Wird auch dieser Termin nicht wahrgenommen, werden im ersten Schritt die „Leistungen in Höhe von 30 Prozent gekürzt“.
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Versäumt der Empfänger dann auch einen dritten Termin, „werden die Geldleistungen komplett eingestellt“. Wenn sich nach diesem Schritt immer noch verweigert wird, und der dann bereits sanktionierte Bürgergeldempfänger im Folgemonat wieder Termine beim Amt verstreichen lässt, sollen „alle Leistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft komplett eingestellt“ werden.
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Ebenfalls sollen bei der Minderung oder der Sanktionierung Härtefälle „berücksichtigt“ werden, „insbesondere wenn mögliche gesundheitliche oder andere schwerwiegende Gründe für das Nichterscheinen festgestellt werden“. Auch im Umgang mit „psychischen Erkrankungen“ wolle man die Mitarbeiter des Jobcenters besser schulen.
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Für die Bürgergeldempfänger soll ab sofort „direkt nach der Beantragung von Leistungen zu einem ersten persönlichen Gespräch“ eingeladen werden, „um ihre individuelle Situation umfassend und einen Weg zurück in Arbeit zu besprechen“. Für Langzeitarbeitslose wolle man „eine engere Betreuung mit deutlich höherer Kontaktdichte“ ermöglichen.
Alles nur ein Bluff von Merz: Im Gesetzesentwurf heißt es „können“ die Leistungen gekürzt werden. Juristisch und im Behördendeutsch sind die Unterschiede zwischen „kann“, „soll“ oder „muss“ riesig. Bezogen auf die gängige Behördenpraxis bedeutet es, dass diese neuen Einschränkungen im Endeffekt nur sehr selten angewandt werden, abhängig vom Ermessenspielraum und internen Verwaltungsanweisungen.
Tichys Einblick schreibt dazu:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/merz-mogelt-der-kompromiss-zum-buergergeld-stinkt/
„Können“ bedeutet „Ermessen“. Die Kürzungen müssen erstens sachlich begründet sein, zB dreimalige Terminabsage. Und zweitens müssen die Gründe für die Ermessensentscheidung „Kürzung“ gesondert dargelegt werden ( Zwei-Stufen- Entscheidung: Entschließungsermessen (warum entschließe ich mich zur Kürzung) und Auswahlermessen (zB Höhe der Kürzung). Floskeln reichen nicht aus.
Ich wünsche den Sachbearbeitern der Sozialämter und den Richtern der Sozialgerichte viel Vergnügen bei dieser Arbeit. Wobei die Richter hinsichtlich der Ermessensausübung nur prüfen, ob ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt oder nicht.
Das heisst: Hat die Behörde ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt.
Ich hätte dann noch gerne die Vornamen der zukünftig Sanktionierten. Ich glaube, ihr wisst was ich meine.
Das sind diese „Härtefälle“ für den wieder eine Ausnahme gemacht wird.
Psychisch krank und traumatisiert und so.
Als die Kriegsgefangenen in den Fünfziger aus Sibirien zurückkamen hatten sie einfach Pech, dass die posttraumatischen Belastungsstörungen noch nicht erfunden waren. Sie gingen einfach arbeiten.
Wenn man die aktuellen und dazukommenden „Leistungsempfänger“ komplett zu Härte- und Ausnahmefällen erklärt, spart das enormen bürokratischen Aufwand.
Psychisch krank ist durchaus möglich.Traumatisiert ebenso.Da muss immer der Einzelfall gesehen werden,alle über einen Kamm scheren ist nicht hilfreich.Nur ist es sehr schwer,echte Hilfe zu finden,da der Fokus auf Leistung u.Gehorsam liegt und nicht auf Gesundheit.
Also, alle Palifahnenschwenker und Unterstützer gehören dieser Gruppe an, oder?
Leistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft komplett eingestellt“ werden.!! ??
Tja da hätte ich mal als Vermieter so einige Fragen zu ?? 2X Hintereinander keine Miete bezahlt heiß Fristlose Kündigung !! Die Umsetzung und wer auf welchen Kosten sitzenbleibt da bin ich ja mal gespannt !!
Der Mieter ist das nicht das Sozialamt? Die werden wohl weiterzahlen und dann den Betroffenen rauswerfen, Wohnung ausräumen , renovieren usw,? Kann ich mir nicht vorstellen.
Glaubst du ernsthaft, dass die es wagen die Goldstücke zu sanktionieren?….in diesem Leben NICHT
@Florida Ralf: Sie Rassist!
Eine Umstellung auf Sachleistungen wäre hilfreicher.
Zuallererst bei Ausreisepflichtigen.
Ich habe es in einem anderen Artikel bereits erwähnt: Das BVerfG wird wie schon 2019 die meisten Sanktionen wieder einkassieren („Menschenwürde“). Hier ein Vorschlag: Beim 1.Verstoß: 30% der Geldleistungen kürzen (ist laut BVerfG „erlaubt“). Beim 2.Verstoß: Weitere 30% werden von Geld in Sachleistungen umgewandelt. Beim 3.Verstoß: Nochmal 30%, sodass man bei maximaler Sanktionierung nur noch 10% Geldleistung und 90% Sachleistungen erhält. Dieser Vorschlag wäre verfassungskonform, menschenwürdig und würde auch noch Steuergeld sparen.
so kann mans machen aber 0 Geld und 0 Sachleistungen wie die das jetzt bechlossen haben kann nicht LEGAL sein auch nicht gegen die Menschenwürde.
Alles nur lauwarme Luft. Und die Wohnkostenübernahme ist davon natürlich nicht betroffen.
Das gilt doch sicherlich nur für gebürtige deutsche Staatsbürger.
Sogenannte „Flüchtlinge“ ohne Deutschkenntnisse sind unvermittelbar, werden also erst gar nicht ins Jobcenter vorgeladen und können deshalb auch keine Termine schwänzen und sanktioniert werden. Außerdem wird sich doch ein Psychologe finden lassen, der ihnen ein Kriegstrauma bescheinigt.
Ja,davon ist auszugehen.Und trotzdem wird es (vermutlich) kaum Widerstand aus den Reihen der Betroffenen geben.Also wenn,dann nicht alle zusammen,sondern ein paar werden klagen.
Wer per Handstreich das GG ändern kann, kann sich auch den Paragraph 31b des Sozialgesetzbuchs nochmal vornehmen.
bei genauem Hinsehen ist das eine grandiose Luftnummer. Wir werden nichts sparen, sondern deutlich mehr bezahlen müssen, weil der brürokratische Aufwand wächst und es mehr Schlupflöcher gibt wie bei einem Fischernetz.
Und nicht anders, wird es kommen.
Wo ist der Kampf gegen Asylmissbrauch und Ausreiseverweigerung ?
Theaterdonner…
Man soll denken: „Au! Die tun was.“
Show must go on…es wird genau nichts passieren und schon garnicht für die Ukrainer. Es wird reichlich Klagen geben usw,usw..mit bekannten Ergebnissen.
Ach, komplette Sperre, inkl. Unterkunft?
Dann macht der Staat sich seine Obdachlosen selber?
Das wird doch wieder nicht funktionieren.
War da nicht mal was, das die Grundsicherung nicht gekürzt werden dürfe“?
Das scheinen wieder Nebelkerzen zu sein.
Viele Worte, wenig Taten!
Gekürzt werden nur die 563€ ! Die Kosten für Unterkunft und Heizung können nicht gekürzt werden! Außerdem verbietet das BVG die Kürzung auf 0!
Hatte ich mich also korrekt erinnert.
Demnach ist es eine Nebelkerze.
Danke für die Bestätigung 👍
„Dann macht der Staat sich seine Obdachlosen selber?
Das wird doch wieder nicht funktionieren.“
Seine Arbeitslosen macht der Staat doch auch selber…
Koalitionsmotto „Wasch‘ mich, aber mach‘ mir den Pelz nicht nass“.
Das abziehen auf die Totalverweigerer ist sinnlos den von denen gibt es nur eine sehr sehr kleine Anzahl. Die meisten schaffen es sich mit einen Minimum an Mitarbeit durch zu schummeln indem sie mit dem System arbeiten anstatt dich ganz zu verweigern. Und ein Großteil der verschwenderischen Sozialabgaben erfolgt ganz regelkonform. Ich halte diese „Reform“ für reine Kosmetik damit man gut dasteht. Die CDU kann sagen sehr her, wir haben doch verschärft und die SPD kann sich hinstellen und sagen sie haben den Anbau der Sozialleistungen verhindert. Ändern wird sich nicht viel.
Genau. Die wissen schon, wie man sich durchs System schummelt.
Und ein Arzt, der irgendwelche Atteste ausstellt, findet sich bestimmt.
Oder man findet andere Schlupflöcher.
Wer das System f>“(en will, der findet Lösungen.
„Notfalls“ erkennt man 120 Kinder an und lebt vom Kindergeld.
Diese Hilfen sollten zeitlich begrenzt sein.
Angeblich fehlt doch überall Personal.
Fachkräfte aber auch in der Gastronomie, Fahrer etc
Da sollte sich was finden lassen.
Teile und Herrsche.
Die keinen gegen die ganz kleinen.
Aber das der größte Brocken an die ganz großen geht und dort nicht gespart wird fällt mal wieder nicht auf.
„Kosten der Unterkunft sollen eingestellt werden“ (Bas).
Welche Kosten: Miete ? Nebenkosten wie Strom und Heizung? Beides zusammen ?
Wo sollen die Menschen dann unterkommen ? Im Flüchtlingsheim im Tausch mit den illegalen Einwanderern ? Welche Sanktionen sind für ausreisepflichtige illegal in Deutschland sich aufhaltende Einwanderer vorgesehen ?
Fragen.
Die Koalition zieht eine riesige Show ab. Den Kürzungen sind vom BVerfG enge Grenzen gesetzt. Das Existenzminimum ist nicht verhandelbar. Und das gilt laut BVerfG für Deutsche und Ausländer (ob legal oder illegal im Inland) gleichermaßen. Bitte lesen: Urteile vom 18.07.2012, 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11.
Ich habe heute Morgen bei NiUS zugehört. Da wurde das alles anders als „drastische Pläne der Regierung für Arbeitsverweigerer“ gesehen. Eher alles Wischi-Waschi als durchgreifen und reformieren. Der Name ändert sich von „Bürgergeld“ in „Grundsicherung“. Heißt also, man plant eher eine Ausweitung als Begrenzung! Grundsicherung für jeden!
Allein der Name Grundsicherung implementiert, das es gar nicht auf Null gehen kann!
Meine Erfahrung sagt mir, dass jene Bürgergeld-Empfänger, die über den berühmten existenzveredelnden Hintergrund verfügen, von diesen geplanten Härten nicht betroffen sein werden …
Im Bürgergeldcentrum arbeiten nur Sachbearbeiter/in, die nichts bewirken können, denn dieses ist keine Behörde, sondern eine Firma, die ausgelagert wurde vom Arbeitsamt. Ausserdem werden keine Stellen vermittelt.
Aus Raider wird Twix…..
Arbeitsamtpersonal (ja, ich weiß, das heißt jetzt Agentur, mit Dienststellen,) verrichtet bekanntlich Dienst, zumindest mehrheitlich. Nun frage ich mich, welche Expertise haben eigentlich Leute, die selbst nie gearbeitet haben, mit anderen „ihre individuelle Situation umfassend“ zu erörtern und ihnen „einen Weg zurück in Arbeit“ aufzeigen?
Das wird nichts- wie alles, was diese Regierung anpackt.
Was macht man mit einer Kuh die zu wenig Milch gibt als die Kosten von Futter.
Wir sind schon noch aufrechte Zweibeiner Des Homo Sapiens. ?
Nur mal zum Nachdenken.
Das ist eine komplette Mogelpackung, die nur ein neues Bürokratie-Monster erschaffen wird!