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Neue Enthüllungen

Verfassungsschutz hielt Warnung zu Spionageverdacht bei Krah-Mitarbeiter zurück

Neue Enthüllungen zeigen, wie der sächsische Verfassungsschutz sich entschied, den AfD-Europaabgeordneten Krah nicht über den Spionageverdacht gegen seinen Mitarbeiter Jian Guo zu informieren. Man habe sich „nicht zuständig“ gefühlt.

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Neue Enthüllungen, die aus einer Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKK) des Sächsischen Landtages hervorgehen und von der die Bild berichtet wurden, beleuchten den Fall Jian Guo, bei dem es bereits seit 2015 Indizien gab, dass er als Doppelagent für Peking spionierte. Der Verdächtige, ein Ex-Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah, soll Verbindungen zum chinesischen Staatssicherheitsdienst unterhalten haben, speziell über einen Botschaftsrat der politischen Abteilung der chinesischen Botschaft in Berlin, eine Einrichtung, die als Geheimdienststelle gilt.

Guo war bereits ein halbes Jahr für Krah tätig, als sich der Verdacht im Dezember 2019 dann erhärtete. Es erfolgte jedoch keine Warnung an den Europaabgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Unter der Leitung von Thomas Haldenwang, der das Amt des BfV-Präsidenten im November 2018 von Hans-Georg Maaßen übernahm, entschied man sich gegen eine Informierung Krahs, obwohl dieser zuvor sogar zeitweise mit dem Verfassungsschutz kooperierte, bevor man ihn wegen des Verdacht auf seine Doppelrolle „abschaltete“.

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Die Bild zitiert aus der geheimen Sitzung des PKK: „Als Abgeordneter sei der schließlich Verfassungsorgan und der Verfassungsschutz sei schließlich dazu da, ebendiese zu schützen“. Trotz dieses Mandats erfolgte über Jahre keine entsprechende Aktion des Verfassungsschutzes. Erst kürzlich, Ende April 2024, wurden die Informationen an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet, was mitten im Europa-Wahlkampf zu einer aufsehenerregenden Verhaftung führte.

In der Sitzung des Landtags wurde auch die Frage aufgeworfen, warum der sächsische Verfassungsschutz keine Maßnahmen ergriff. Apollo News hatte vor Tagen bereits dort nachgefragt, allerdings keine Antwort erhalten.

Den Parlamentariern antwortete man nun, dass man sich „nicht zuständig“ gefühlt habe, weil die Erkenntnisse auf Bundesebene vorlagen. Diese interne Zuständigkeitsfrage scheint eine der Hauptursachen für die Verzögerung zu sein. Zudem könnte die Zurückhaltung auch durch die Befürchtung motiviert gewesen sein, Krah könnte Gou konfrontieren und ihn möglicherweise sogar vorsätzlich warnen.

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