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969 Personen

Neue Daten: Nur 0,001 Prozent der Bevölkerung identifizieren sich als „divers“

Gerade einmal 969 Personen in ganz Deutschland haben ihren Geschlechtseintrag in „divers“ geändert. Das entspricht gerade einmal 0,001171 Prozent der Bevölkerung.

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Lediglich 0,002693 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen sind weder Mann noch Frau.

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82.717.312 Menschen leben in Deutschland. Gerade einmal 2.228 von ihnen identifizieren sich weder als Mann noch als Frau. Das berichtet die taz und beruft sich dabei auf Daten des Zensus vom Mai 2022. Von diesen 2.228 Personen machten 1.259 keine näheren Angaben zu ihrem Geschlecht. Lediglich 969 Personen in ganz Deutschland bezeichneten sich als „divers“.

Nur 0,001522 Prozent der Gesamtbevölkerung haben dementsprechend keine Angabe zu ihrem Geschlecht gemacht. Weitere 0,001171 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich als divers. Zusammengerechnet identifizieren sich also 0,002693 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen weder als Mann noch als Frau.

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„Das ist absurd wenig“, schreibt hierzu die taz. Und führt dann eine kuriose Erläuterung für die niedrigen Zahlen an: Da man sich offenbar nicht vorstellen kann, dass es wirklich nur so wenige Diverse gibt, macht man kurzerhand die Gesellschaft für die Zahlen verantwortlich. Diese würde intergeschlechtliche Menschen immer noch diskriminieren, behaupten die Journalisten. Dazu führt die taz den Schwulenberater Leo Yannick Wild an: „Intergeschlechtliche Personen müssen zum Teil körperliche Untersuchungen als Nachweis über sich ergehen lassen“, so Wild. Auch non-binäre Personen würden strukturell diskriminiert werden, meint er.

Gerade Auslandsreisen könnten mit Geschlechtseintrag „divers“ problematisch werden, „weil oft unsicher ist, ob andere Länder divers als Geschlechtseintrag akzeptieren“, so Wild. Zudem würden sowohl auf dem Amt als auch im sonstigen Alltag unangemessene Fragen mit dem angepassten Geschlechtseintrag einhergehen.

Seit Dezember 2018 haben intergeschlechtliche Menschen in Deutschland die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Geburtenregister zu ändern. Dafür ist ein ärztliches Attest erforderlich, das das „Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung“ bescheinigt. Das Geburtenregister ist Teil des Personenstandsregisters.

Auch Menschen, die nicht intergeschlechtlich, sondern sich als trans- oder nicht-binär identifizieren, können seit 2020 ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Dies geschieht über das Transsexuellengesetz, unabhängig vom Personenstandsrecht für intergeschlechtliche Personen. Durch das neu verabschiedet Selbstbestimmungsgesetz kann der amtliche Geschlechtswechsel ohne größere Hürden umgesetzt werden.

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