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Baden-Württemberg

Nannte Politiker „unfähig“, „ehrlos“, „respektlos“ – Gericht verurteilt 69-Jährigen wegen vermeintlicher Beleidigung

Ein 69-jähriger Mann aus Baden-Württemberg wurde zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er auf Facebook deutsche Politiker als „respektlos“, „unfähig“, „ehrlos“ und als „Lügner“ bezeichnete.

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Weil ein 69-jähriger Mann aus Baden-Württemberg die Kompetenz deutscher Politiker auf Facebook anzweifelte, wurde er nun wegen Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Die Strafe verhängte das Amtsgericht Biberach. Der Angeklagte hatte im März 2023 auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil einen provokanten Beitrag geteilt, dies wurde ihm nun zum Verhängnis.

Der geteilte Beitrag enthielt eine Abbildung, die dem Plakat des Mafiafilms „Der Pate“ nachempfunden war. Darauf wurden die Politiker mit Begriffen wie „respektlos“, „unfähig“, „ehrlos“ und „habgierig“ beschrieben. Zudem wurden sie als „Lügner“ bezeichnet. Der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts bewertete diese Beschreibungen als Überschreitung der freien Meinungsäußerung und als strafbare Beleidigung.

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Das Bundeskriminalamt wurde durch die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet auf den Angeklagten aufmerksam, der in den Monaten vor der Tat durchschnittlich sieben Beiträge pro Tag unter seinem Klarnamen veröffentlicht hatte. Das Gericht blieb bei der Verurteilung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von 1.200 Euro gefordert hatte. Ausschlaggebend für das geringere Strafmaß waren die finanzielle Lage des Angeklagten sowie die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist.

Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet steht bereits länger in der Kritik. Apollo NewsRecherchen zeigten im Februar, wie sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser durch staatliche und private Meldestellen eine Art zweiten Verfassungsschutz aufbaute, um gegen vermeintlichen Hass und rechte Hetze im Internet vorzugehen. Gerade die privaten Meldestellen werden als freie Ermittler eingesetzt, quasi als Strafverfolgung in der Blackbox.

Das Bundesinnenministerium bestätigte damals gegenüber Apollo News die Zusammenarbeit u.a. mit der privaten Meldestelle „REspect!“ und weiteren Portalen mit dem Bundeskriminalamt. „Seit dem 01.02.2022 sind soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, bestimmte Inhalte, die ihnen in einer Beschwerde gemeldet worden sind und die sie als rechtswidrig einordnen, dem Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln. Zur Entgegenahme dieser Meldungen hat das BKA die der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) eingerichtet“, erklärt man damals gegenüber Apollo News.

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