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Bevorteilung bei Bewerbungsverfahren

Nächster Skandal um grünen NRW-Justizminister: Jetzt wird ihm Vetternwirtschaft vorgeworfen

Zwei Gerichte haben entschieden, dass der NRW-Justizminister Benjamin Limbach rechtswidrig in ein Bewerbungsverfahren zur Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht Münster eingegriffen hat. Der Grünenpolitiker habe demnach die Auswahl einer alten Kollegin für das Amt „manipulativ“ erwirkt. 

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Bildquelle: Screenshot von der Videoaufnahme der 28. Rechtsausschusssitzung vom 24.10.2023, von der Webseite des Landtags NRW

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Der Justizminister von NRW, Benjamin Limbach (Grüne), ist erst seit 15 Monaten im Amt – und nun schon mehrfach durch Justizskandale aufgefallen. Erst kürzlich zeigten Apollo News Recherchen, dass Limbach aktiv Untersuchungen gegen Olaf Scholz in der Cum-Ex-Affäre behinderte. Limbach hatte versucht, die Entmachtung einer renommierten Ermittlerin in der Causa zu erwirken. Außerdem hatte der Justizminister die Weiterleitung entscheidender Cum-Ex-Dokumente an den Hamburger Untersuchungsausschuss verzögert. Inzwischen musste Limbach einlenken – die Entmachtung ist gestoppt, die Unterlagen endlich geliefert. 

Doch schon muss sich Limbach gegen die nächsten Anschuldigungen behaupten: Dem Justizminister wird vorgeworfen, rechtswidrig in das Bewerbungsverfahren zur Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht Münster eingegriffen zu haben. Er soll mit einer sogenannten Überbeurteilung erwirkt haben, dass eine ehemalige Kollegin außerhalb des regulären Bewerbungsverfahrens für den Posten ausgewählt wurde. Bisher war sie Abteilungsleiterin im Innenministerium gewesen. 

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Sowohl das Verwaltungsgericht in Münster als auch das in Düsseldorf haben die Neubesetzung inzwischen beanstandet. Das Gericht in Münster bezeichnete die Einmischung des Justizministers in das Besetzungsverfahren als „rechtswidrig“, „fehlerhaft“ und „manipulativ“. Das Düsseldorfer Gericht entschied, dass die von Limbach „getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft zustande gekommen“ sei. Die erfolgte Überbeurteilung durch Limbach sei „rechtswidrig“ gewesen, so das Gericht. 

Limbach weist alle Vorwürfe von sich

Der NRW-Justizminister musste sich zu den Vorwürfen bereits mehrfach im Rechtsausschuss des Landtags NRW äußern. Am Dienstagvormittag wurde Limbach – aufgrund des Gerichtsentscheids in Düsseldorf vor wenigen Tagen – zu einer erneuten Sitzung vorgeladen. Dort wies er alle Vorwürfe von sich. „Ich habe nichts anderes getan, als mich an Recht und Gesetz zu halten“, behauptete Limbach vor dem Ausschuss und bestritt, dass die erfolgte Überbeurteilung rechtswidrig gewesen sei. Vielmehr habe es sich um eine neue Rechtspraxis gehandelt, an die er sich gehalten habe.

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Außerdem pochte er darauf, dass die vorgeschlagene Bewerberin nur aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz ausgewählt worden sei. Es handele sich nicht um eine „Duz-Freundin“, wie verschiedene Medien berichtet hatten, sondern lediglich um eine Kollegin aus alten Richtertagen. „Sie versuchen hier eine Nähe zu konstruieren, die nicht vorhanden ist“, sagte Limbach gegenüber den Fragestellern der Opposition. 

Die Oppositionsparteien SPD und FDP hatten Limbach aufgrund der aktuellen Anschuldigungen Vetternwirtschaft vorgeworfen und seinen Rücktritt gefordert. Der NRW-Justizminister hat derweil Berufung gegen die Gerichtsurteile beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, dies wird nun über den Fall entscheiden. 

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