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Vergewaltigung

Nach Vertuschungsvorwurf gegen Jugendamt: Offizielle Darstellung wirft Fragen auf

Mitarbeitern eines Jugendzentrums und des Jugendamts wurde vorgeworfen, die Vergewaltigung eines Mädchens vertuscht zu haben. Nun wenden sie ein, für eine Anzeige habe das Einverständnis des Mädchens gefehlt. Die Darstellung wirft Fragen auf.

Das Jugendzentrum anlässlich einer Gesprächsreihe mit Kai Wegner (IMAGO/Funke Foto Services)

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Nachdem gegen Mitarbeiter des Jugendzentrums Wutzkyallee in Berlin-Neukölln sowie gegen Mitarbeiter des zuständigen Jugendamts der Vorwurf im Raum stand, sie hätten den sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen vertuschen wollen, um keine Vorurteile gegen die arabischstämmigen Tatverdächtigen zu befeuern, verteidigt das Jugendamt nun das Verhalten der Beteiligten. Der Fall wirft allerdings nach wie vor Fragen auf.

Hintergrund ist die Vergewaltigung einer 16-Jährigen im Garten des Jugendzentrums Ende November. Nach initialen Berichten der Bild hätten Mitarbeiter der Einrichtung möglicherweise aus ideologischen Gründen davon abgesehen, die Polizei einzuschalten. Auch als das Jugendamt von dem Vorgang erfuhr, hätten sich die dortigen Beamten bewusst aus politischen Erwägungen dazu entschieden, „den Ball flach“ zu halten, um eine öffentliche Schelte gegen die muslimischen Tatverdächtigen zu verhindern (Apollo News berichtete).

Laut Recherchen der Welt, die Einsicht in die Akten des Jugendamts erhielt, deute der Wortlaut der Akten nicht auf eine bewusste Vertuschung des Falls aus ideologischen Gründen hin. Demnach habe das Jugendzentrum am 27. Januar Kenntnis von dem Vorfall erlangt; bereits am 29. Januar sei die Jugendamtsleitung über den Fall informiert worden.

Vielmehr habe sich das Jugendamt auch in der Folgezeit nicht dazu durchringen können, die Polizei einzuschalten, weil das betroffene Mädchen sein Einverständnis hierfür verweigert habe. Man habe die Polizei demnach nicht gegen ihren Willen einschalten wollen, um sie nicht weiter zu belasten.

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Gegenüber Focus Online bestätigt die Neuköllner Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke) diese Darstellung. „Der Hintergrund der Täter spielte zu keinem Zeitpunkt eine Rolle für den Umgang mit den Vorfällen, wie dies in diversen Medienberichten behauptet wird“, sagte Nagel. „Das Jugendamt hat zunächst entschieden, nur dann eine Strafanzeige zu stellen, wenn hierfür auch das Einverständnis des Opfers vorliegt“, so Nagel weiter.

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Fraglich an dieser Darstellung ist jedoch, warum sie erst jetzt, rund eine Woche nach Bekanntwerden des Falls, in dieser Form vertreten wird. Ursprünglich begründete das Jugendamt sein Zögern damit, dass die Namen der Beteiligten nicht bekannt gewesen seien und deshalb keine Anzeige erstattet werden konnte. Laut Welt ist auch in den offiziellen Unterlagen vermerkt, dass dem Jugendzentrum und dem Jugendamt weder die Identität der mutmaßlichen Täter noch die des Opfers bekannt gewesen sei.

Unter Verweis auf „mit dem Fall vertraute Personen“ beschreibt Welt diese Darstellung jedoch selbst als „wenig plausibel“: Sowohl das Mädchen als auch die Tatverdächtigen seien Stammgäste der Jugendtreffs gewesen. Aus dem Umfeld der Einrichtung heißt es zudem, die Tatverdächtigen seien polizeibekannt.

Offen bleibt nach jetzigem Kenntnisstand zudem, warum der Fall Ende Februar schließlich doch noch bei der Polizei landete. Nach ersten Berichten soll die Anzeige durch eine Präventionsbeamtin der Neuköllner Polizei erfolgt sein. Unklar ist jedoch, ob dieser Schritt gegen den Willen des Mädchens erfolgte, auf einen späteren Sinneswandel des Opfers zurückging oder durch die Initiative Dritter angestoßen wurde. Vor diesem Hintergrund bleibt die offizielle Darstellung weiterhin erklärungsbedürftig.

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30 Kommentare

  • Bei schweren Verbrechen muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln, sobald sie davon erfährt – völlig unabhängig davon, ob das Opfer Anzeige erstattet hat. Das ist bei sog. Offizialdelikten wie zB Mord, Totschlag, Raub, schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung so. Eine Anzeige wäre somit auch ohne Einwilligung des Mädchens möglich gewesen.

    • Gilt nicht bei bückbetenden Tätern!

    • @Det
      Offiziell und nach der Gesetzeslage haben Sie Recht, Beamte sind sogar dazu verpflichtet Straftaten zumindest behördlich zu melden (nach oben eskalieren) und da wird der Hase im Pfeffer liegen. Die Beamten werden das schon gemeldet haben (hoffe ich mal ganz naiv) aber dann wird man politisch auf Entscheidungsträgerebene entschieden haben A auf Rücksicht des Migrationshintergrund nicht strafrechtlich zu eskalieren und B auf Rücksicht des Mädels, denn auch die Aussage das diese es nicht wollte ist überaus plausibel, viele Gewaltdelikte gegen Frauen werden vom Opfer nicht angezeigt oder die Mitarbeit wird verweigert, häufig kommt die Anzeige auch viel zu spät. DAS sind die Hauptgründe warum so viele Fälle von Gewalt gegen Frauen juristisch scheitern, zum Schaden anderer Frauen (aber wen interessierts, Schuld sind ja sowieso ALLE Männer, außer unsere Goldstücke)

  • Was ist eigentlich jetzt mit den Tätern? Laufen die dem Mädchen immer noch täglich über den Weg und sind sie jetzt netter zu ihr?

    • Es ist 2026 und ich habe inzwischen das Problem, wenn ich einen Fall von Gewalt gegen Frauen medial lese diesen ohne Zweifel zu glauben und Mitleid zu empfinden. Niemals hätte ich gedacht das man soweit kommt, aber die schiere Masse und immer das gleiche Schema treiben einen dazu. Es ekelt einen eigentlich selber an…

      Wieder eine Vergewaltigung, wieder keine Anzeige/ordnungsgemäße Strafverfolgung aus „Gründen“, wieder ist der Täter nicht „ein Mann“ (auch wenns wieder versucht wird so zu drehen) sondern von einer gewissen Gruppe und für mich das schlimmste und ein roter Faden: wieder ließt man Opfer und Täter hatten engen Kontakt (das ist übrigens bei über 80% aller Gewaltdelikte gegen Frauen der Fall!!!). Politisch wird es immer so dargestellt das Frau auf der Straße Angst haben muss vor dem fremden deutschen Mann, tatsächlich ist der Täter oft nicht deutsch, selten fremd und die Tat findet nicht auf der Straße statt.

  • Hängen doch wieder alle Linken und Grünen mit drin:

    Man ist woke, bunt, tolerant, weltoffen, feministisch und moralisch überlegen.

    Wenn dann einmal die Schützlinge über die Strenge schlagen, schaut man linksgrün-feige weg und/oder hat Angst vor den Tätern (warum keine *innen?).

    Das nennt man dann Zivilcourage und Kampf gegen Rechts, weil man den Vernunftbürgern keine Steilvorlage bieten will.

    So fing es in Rotherham auch an.

    Grün zerstört, Links zerstört und Vernunftbürger (m/w) sind Nazis.

    Berlin hat fertig!

    • Das ist die grüne Zivilgesellschaft nach der reinen Lehre nach Cohn-Bendit.

    • Fast alles richtig, aber Vernunftbürger sind rechts, mittlerweile gesichert rechtsextrem™.
      Nationalsozialisten hingegen waren links.

      • Links ist in diesem Falle die SED, an deren Händen Blut klebt.

        Zum Glück für Heidi Reichniek gibt es bei Audi keine Zwangsarbeiter.

  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind keine Antragsdelikte; es kommt für die Strafverfolgung nicht auf das Einverständnis des Opfers an. Speziell Beamte und Personen mit Garantenstellung – wie die Jugend-Trerff-Mitarbeiter – kommen damit zwangsläufig in den Verdacht der Begünstigung und Strafvereitelung, wenn sie solche Vorgänge nicht anzeigen.

  • Ist Vergewaltigung nicht ein Offizialdelikt? Polizei und Justiz MÜSSEN also tätig werden, sobald sie davon erfahren haben.

    • Ja, Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt.
      Das bedeutet, die Tat wird von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt, sobald sie bekannt wird – unabhängig vom Willen des Opfers. Eine Anzeige kann daher nicht zurückgezogen werden, und Ermittlungen müssen aufgenommen werden, auch wenn das Opfer dies nicht wünscht.
      Also ist völlig unerheblich was Stadträtin und Jugendamt wollen.

      • wie soll Wilhelm Tell sowas wissen, der schreibt einfach
        irgendwas

    • Genauso ist es. Allerdings besteht für Privatpersonen in diesem Fall keine Anzeigepflicht. Ob das aber auch für eine Behörde (hier Jugendamt) gilt, weiß ich nicht.

      • Exakt das ist der Punkt!

        • Ja, Jugendämter sind bei Anhaltspunkten für eine Vergewaltigung eines Jugendlichen zum Handeln verpflichtet, um das Kindeswohl zu sichern. Sie müssen die Polizei einschalten, wenn eine akute Gefahr besteht oder die Schwere der Tat dies zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung zwingend erfordert, wobei die Kooperation zwischen Jugendamt und Polizei zum Schutz des Jugendlichen üblich ist.

          Anderes hätte mich auch sehr gewundert.
          Es bleibt also eine Strafvereitelung im Amt.
          Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine selbstgetroffene Interessensabwägung von der Anzeigenpflicht befreit.

          2
    • Tja, neuerdings wird zumindest im besten Bürlün das es je gab dort der Vorbehalt hineingelesen, dass die „Ermittlungen“ nicht den pöhsen Rächten in die Hände spielen dürfen.

  • Offizialdelikt: Vergewaltigung (§ 177 StGB) ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) ermitteln müssen, sobald sie von der Tat erfahren, unabhängig davon, ob das Opfer eine Anzeige wünscht.
    Anzeigepflicht von Dritten: Es gibt für Dritte keine direkte, strafbewährte Pflicht, eine Vergewaltigung anzuzeigen (anders als z. B. bei der Nichtanzeige geplanter schwerer Straftaten, § 138 StGB). Wenn ein Dritter jedoch eine Anzeige erstattet, nimmt der Prozess seinen Lauf.
    Opferrechte und Aussageverweigerung: Auch wenn die Ermittlungen laufen, hat das Opfer das Recht, keine Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen (Aussageverweigerungsrecht als Zeuge). Dies erschwert die Strafverfolgung erheblich, führt aber nicht zwangsläufig zur Einstellung des Verfahrens.

  • Hätten sie Markus, Frank und Robert geheißen wäre die Anzeige sofort draußen

  • Für mich alle nur Lebenslänglich, weil Duldung einer Straftat. Diese Einrichtung muss die Abwehr von Straftaten melden, da sie verpflichtend sind dazu. Obhutsverpflichtung, bei Übergabe des Kindes. Als Vater wäre ich wohl geneigt etwas viel schlimmeres zu tun. keiner vergeht sich an meinem Kind, egal welche Stellung dieser hat. Viel schlimmer, diese Leute haben geschwiegen und dann so eine Aussage. Erst mal alle entlassen, erster Schritt, dann einsperren und Anklage. Vertuschung einer Straftat ist nun mal auch eine Straftat

  • das stinkt doch zum Himmel …. 🙁

  • Was für ein erbärmlicher Haufen.
    Leider wird die Berliner Justiz alles unternehmen um diese Gesellschaft zu schützen und ich meine nicht die Täter.

    • Nein, leider die Berliner Wählerschaft. Es gäbe ja Alternativen.

  • Vielmehr habe sich das Jugendamt auch in der Folgezeit nicht dazu durchringen können, die Polizei einzuschalten, weil das betroffene Mädchen sein Einverständnis hierfür verweigert habe. Man habe die Polizei demnach nicht gegen ihren Willen einschalten wollen, um sie nicht weiter zu belasten.

    Das ist eine dreckige Lüge, sobald das Jugendamt von einer Straftat weiß, hier eine Vergewaltigung, ist das Jugendamt verpflichtet Anzeige gegen die Araber zu erstatten!

  • Ich dachte b.z.w.,hoffte das die Betroffen Personen so fristlos gekündigt worden ich sind
    und der Staatsanwalt längst schon ermittelt.
    Na ja so kann man sich täuschen, wir sind halt schon längst zu einen fremden Land geworden.

  • Das muss man sich vorstellen, nach der Tat galt ihre Fürsorge dem moslemischen Täter, nicht dem vergewaltigten Mädchen…

  • Was für ein erbärmlicher Haufen.
    Leider wird die Berliner Justiz alles unternehmen um diesen Bodensatz der Gesellschaft zu schützen.

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