„Prüfstand“
Nach Terroranschlag auf CSD: Berlins Justizsenatorin will Jugendstrafrecht prüfen
Nach dem Terrorangriff auf den Berliner CSD kündigt die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg eine Prüfung des Jugendstrafrechts an. Man müsse prüfen, ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Reife noch dem heutigen Stand entsprächen.
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Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD am Samstag hat sich die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) aufgrund der Vorgeschichte des Täters für eine Prüfung des Jugendstrafrechts ausgesprochen. „Dieser Fall macht einmal mehr deutlich, dass wir das Jugendstrafrecht auf den Prüfstand stellen müssen“, betonte Badenberg gegenüber dem Tagesspiegel.
Anlass ist der milde Umgang mit dem mutmaßlichen Attentäter Abdul Ballout. Der 21-Jährige wurde noch vor wenigen Wochen von einem Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und des Verbreitens von IS-Propaganda zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
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Jedoch sprach sich das Gericht dafür aus, Ballout vorerst unter Vorbewährung zu stellen. Das heißt, dass er einige Monate Zeit hatte, das Gericht davon zu überzeugen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen; Ballout wurde also auf freien Fuß gesetzt. Zwei Monate später verübte er den Anschlag auf den Berliner CSD.
Hinsichtlich einer Reform des Strafrechts brauche man jetzt „eine unabhängige wissenschaftliche Studie, die überprüft, ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Reife und Verantwortungsfähigkeit junger Straftäter noch dem heutigen Stand der Entwicklungsforschung entsprechen“, erklärte Badenberg weiter. Daraufhin sei zu beurteilen, ob das Jugendstrafrecht noch den aktuellen Gegebenheiten entspreche.
Ballout, der 2005 in Berlin geboren wurde, war der Sohn libanesischer Eltern. Seine Mutter wurde drei Jahre vor seiner Geburt in Deutschland eingebürgert. Bereits in jungen Jahren geriet er ins Visier der Behörden. Im Alter von 17 Jahren wurde er wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung zum ersten Mal von einem Gericht verurteilt. Demnach soll er einer Person auf dem Schulhof einer Oberschule einen Schlag versetzt und einer anderen Person einen Kopfhörer geraubt haben.
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Sein Unterfangen scheiterte jedoch, und Ballout wurde im Libanon festgesetzt und zu drei Monaten Haft wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten verurteilt. Nachdem er wieder auf freien Fuß gekommen war, reiste Ballout als deutscher Staatsbürger nach Deutschland zurück, wo er jedoch bereits Mitte November am Flughafen festgenommen wurde. Später folgte die Verurteilung auf Bewährung, eine Entscheidung, die sich später als fataler Fehler herausstellen sollte.
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Ballout hätte jedoch in Haft sitzen können. Denn die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sie forderte eine höhere Jugendstrafe, für die es keine Bewährung gibt.
Ballout war zu dem Zeitpunkt, als er sich dem IS anschließen wollte, bereits erwachsen. Das Strafrecht sieht für junge Personen im Alter von 18 bis 20 Jahren dennoch vor, dass auch noch das Jugendstrafrecht ab 14 Jahren angewendet werden kann. Dabei muss geprüft werden, ob die Person eine sogenannte „Jugendverfehlung“ begangen hat. Das Gericht muss dann entsprechend entscheiden. Im Fall von Ballout ist man zu dem Schluss gekommen, dass er die sittliche und geistige Reife eines Jugendlichen bis 18 Jahren hatte.
Mittlerweile ist Ballout tot. Nach dem Terroranschlag auf den Berliner CSD am Samstagabend versteckte er sich in einer Gartenlaube in Berlin-Wedding. Nachdem er von den Fahndern aufgespürt worden war, kam es zu einer Konfrontation zwischen Ballout und einer SEK-Einheit. Der Tatverdächtige soll die Beamten mit einer Waffe attackiert haben, woraufhin er erschossen wurde (mehr dazu hier).
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Wir haben kein Problem mit dem (Jugendstraf-) Recht, sondern mit der Nicht-Anwendung bzw. der Falsch-Anwendung des Rechts!
Das Recht wurde 2015 durch Merkel&Co außer Kraft gesetzt.
@Theresa:
Dafür wurde sie ja auch fürstlich belohnt: Mit Orden und den ganzen Klempnerladen.
Recht würde es bei Dreiteilung der Gewalten geben. Recht ist hierzulande Machthaberschutz.
Sie haben sicher Recht damit, daß bestehende Gesetze einfach nicht angewandt werden – aber das Jugendstrafrecht gehört trotzdem überholt. Die Strafmündigkeit sollte bereits ab 10 Jahren gelten; und ab 18 Jahren sollte ein Straftäter nach Erwachsenemrecht beurteilt werden.
Nein, der Grundgedanke „gesellschaftliche Integration“ funktioniert nur, wenn eine Person aus demselben Kulturkreis kommt. Es ist ein Irrglaube, Menschen, die bis zu 50 Jahren in einem anderen (Religions- und Rechts-)System gelebt haben, Integration geht innerhalb von Jahren.
Gesellschaftliche Integration benötigt mehrere Generationen.
Was folgt nun daraus?
… und mit den Richtern, die das Recht mit Füßen treten und Kuschelkurs gegen Schwerverbrecher fahren!
Der SPD-Innenpolitiker Fiedler beklagte, nach der Haftentlassung des Tatverdächtigen Abdul B. habe es offenbar eine Lücke in der Überwachung gegeben.
Ähnlich äußerte sich die Gewerkschaft der Kriminalbeamten. Ihr Vorsitzender Peglow sagte dem „Handelsblatt“, bei einer Person mit einem derart hohen Gefährdungspotenzial dürfe die Haftentlassung nicht – so wörtlich – „das Ende staatlicher Aufmerksamkeit“ bedeuten.
Bayerns Innenminister Herrmann äußerte Unverständnis über die Tatsache, dass der junge Mann nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, obwohl er erklärtermaßen Straftaten begehen wollte.
– Wenn man die Berliner Justiz, u. hier insb. die Gerichtsbarkeit, die nicht zum ersten Mal durch ihre wissentliche Schläfrigkeit u. vorsätzliche Sorglosigkeit aufgefallen ist, mit nur einem Wort beschreiben müsste,
dann wäre es wohl dieses: Saustall.
Aber die Verhältnisse sind höflicher nicht zu beschreiben. Sehenden Auges ließ man die Zeitbombe ticken und wartet…(gaborsteingart.com)
Höcke hatte recht. Die Justiz ist vom linken Gesindel durchsetzt. Das muss sich ändern. Und zwar komplett und kompromisslos.
Wollte was anders schreiben, aber das mag die KI wohl nicht.
Prüfen heißt: gar nichts wird geändert.
Wie der Rocky Film den man 15x gesehen hat. Es braucht jetzt eine Studie?!?! Ich dreh durch 🙂 Aktuelles recht hätte genügt man muss es nur anwenden sprich MACHEN!
Toleranz Paradoxon!
@Juerge.pr- Genau. Und eine neue NGO wird mit viel Steuergeld gegründet. Irgendwas mit Sozial, mehr Integration oder so.
Das ist alles nur herumdoktern an den Symptomen. Pullfaktoren abschaffen, Grenzen zu und bestehende Gesetze richtig anwenden. Schon ist das Problem gelöst.
Felor Badenberg, gebürtige Iranerin.
hochgelobter Senkrechtstarter. Beförderungsturbo laut Lebenslauf.
Eher hochgeschlafen.
Gute Pferde kommen schnell ans Ziel.
Die Regel, dass 18 bis 21-Jährige noch dem Jugendstrafrecht unterfallen können, gehört schlicht abgeschafft. Sie ist nicht mehr zeitgemäß. Mit dem Erwachsenenstrafrecht kann man Straftätern besser beikommen.
Zumal wählen mit 16 Jahren z.T. erlaubt sind.
Prüfen? Und was folgt? Wie immer nichts. Ein volljähriger und erst recht kein 21 jähriger kann weiter nach Jugendstrafrecht beurteilt werden. Man kann nicht Leute mit 16 wählen lassen und die nur als bedingt mündig ansehen.
… und täglich grüßt das Murmeltier.
Jugendstrafrecht?? Was hat das mit dem Anschlag zu tun?
Er ist dieses Jahr noch nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, weil er zum damaligen Tatzeitpunkt noch nicht volljährig, sondern lediglich heranwachsend war, daher war er dieses Wochenende auf freiem Fuß.
Die Anwendung des Jugendstrafrechtes auf Heranwachsende sollte zwar die Ausnahme sein, diese Tatsache scheint aber viele Gerichte und Richter in diesem Staat mental völlig zu überfordern…
Dieser Zusammenhang war mir nicht bewusst. Vielen Dank.
Wahrscheinlich eher gar nichts, was die Gute auch weiß. Nebelkerzen. Furchtbar, diese Leute.
Sie soll nicht ankündigen und wollen, sondern m a c h e n !
Der Worte sind genug gewechselt, Laßt mich auch endlich Taten sehn!
Indes ihr Rechtfertigungen drechselt, Kann etwas Nützliches geschehn.
Frei nach Goethe
Ehrlich gesagt: als ich den Titel las, dachte ich als erstes daran: die werden doch nicht etwa die Milde des Jugendstrafrechtes noch mehr ausweiten?
Aber nein. Es ist völlig logisch, dass man es verschärfen muss. Aber natürlich muss man erst „prüfen“, und das kann bei uns Jahre dauern.
Es muss JETZT etwas geschehen.
Der Täter war in Deutschland geboren, konnte sich also nicht auf Fluchttraumata und all die anderen Benachteiligungen berufen, welche sonst immer die Gerichte milde stimmen.
Die Frage muss sein: Warum wurde er zum Attentäter?
Das Problem liegt in der Ideologie, welche die Täter verfolgen und die es belohnt, wenn Menschen aus religiösen Gründen zu Mördern an Menschen werden, die anders sind, anders glauben und anders leben.
Das vereinbart sich nicht mit einer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Punkt.
„Die Frage muss sein: Warum wurde er zum Attentäter?“
Die Antwort wurde gegeben: Wegen der AfD-Hetze gegen Migranten und Muslime.
Die Lösung lautet also nicht „Remigration“, sondern „AfD-Verbot“ und alles wird gut.
Mittlerweile gibt es auch ganz ernsthafte Überlegungen der Herabsetzung des Strafalters von 14 Jahren. Auch das ist – nicht nur, aber eben schon auch – eine Folge der Migration der letzten Jahre, insb. der fragwürdigen Altersangaben.
So etwas hat nur effektive Wirkung zusammen mit einem AfD-Verbot.
Wir benötigen dringend Terrorverbotszonen, messerfreie und Atomwaffenfreie Zonen sind zuwenig! Die Politik muss da jetzt ganz schnell handeln.
Für die psychisch Kranken gilt dann immer noch Jugendstrafrecht wegen mangelnder Reife. Dann ändert sich doch nichts. Alles nur Scheinaktivitäten.
Das Jugendstraftrecht ist eine Fehlkonstruktion und gehört abgeschafft. Anscheinend wurde es konstruiert um einigen Berufsgruppen sichere Einnahmen zu verschaffen. Es ist wohl einzigartig in der Welt.
Das StGB muss reformiert werden, der Tatbestand:
„Anstiftung zu ideologischen, politischen und religiösen Konflikten“
muss bereits zum Straftatbestand werden!
Der Umweg über das Äußerungsstrafrecht § 130 & 166 StGB und den Beweis des erforderlichen Tatzusammenhangs, um Strafbarkeit herzustellen ist viel zu kompliziert und überfordert Polizei und Justiz.
Die politisch höchst beliebte Formulierung „Wir kämpfen …“ ist bereits nach §26 StGB eine „Anstiftung“ zu Taten.
… oder Gefährdung der Sicherheit der Bevölkerung. Dann würden die Politiker vielleicht über ihr Tun oder besser „Nichtstun“ nachdenken.
Badenbers MUSS das Jugendstrafrecht überprüfen. Und nicht nur WOLLEN.
SPANDAU! Die Gartenlaube befindet sich in SPANDAU!
Prüfen, Stuhlkreis, neue Formulare und bei dieser Gelegenheit ein paar neue Pöstchen für die Parteikollegen.
Haftet so eine Senatorin nicht auch privat für Nicht handeln?
nur wenn ihre Bodyguards nicht aufpassen …….
Problematisch ist das sich immer weiter verfestigende Zwei-Klassen-Denken. Fällt ein Richter bei einem Rechtsextremen ein zu hartes Urteil, ist das ok. Schließlich ist es „in“, gegen „rechts“ zu sein. Fällt ein Richter bei einem Muslim ein zu hartes Urteil, kann ihm „antimuslimischer Rassismus“ vorgeworfen werden. Denn gegen einen Muslim zu sein, ist „out“. Denken wir an die Vertuschung von Vergewaltigungen durch muslimische Jugendliche durch die Sozialarbeiter eines Jugendzentrums.
Viel Glück. Die Letzte, die das versucht hat, war Kirsten Heisig und die haben sie daraufhin in den Selbstmord getrieben.
1975 !!
wurde die Volljährigkeit
von 21 J. auf 18 J.
runtergesetzt.
Das hatte aber keine Auswirkungen
auf das Jugendstrafrecht.
Das ist mehr als seltsam.
Zumal man ab 18 voll geschäftsfähig ist und auch wählen darf.
Das Jugendstrafrecht dürfte nur BIS zum 18. Geburtstag greifen.
Also AB 18 J./VOLLJÄHRIGKEIT = Erwachsenenstrafrecht.
Es ist zb lächerlich,
einem 18j./19j./20j./ 21j. Angeklagten eine erzieherische Maßnahme zukommen zu lassen.
Ist aber total üblich.
Oder Thema „Jugendarrest“…..
Aber die Politik will das seit Jahrzehnten offensichtlich nicht ändern.
Ebenso das große Thema
Beginn der Strafmündigkeit,
14 Jahre, das ist schon laange überholt
und gehört runtergesetzt.
In anderen europ. Ländern ist das schon sehr lange Praxis. Ich meine zb GB Strafmündigkeit ab 10 J., wenn ich mich nicht täusche.
Werde den Mordfall James B. ✝️ nie vergessen……. Er war nach meiner Erinnerung 2 Jahre. Seine 2 Mör-er waren Kinder, einer war (ca.) 10 J. alt.
Man müsste die Justizsenatorin, alle Richter und Staatsanwälte auf ihre Verfassungtreue prüfen.
Heisse Luft, in Berlin wird das Leben auf der Strasse von Clan geregelt. Die sind auch in der Polizei, der Justiz und in der Verwaltung aktiv.
Bla blabablabba bla bla…