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124 Beamte

Nach Ampel-Aus: SPD und Grüne setzten Massenbeförderungen durch

Kurz vor dem Ende der Ampel-Koalition wurden in Bundesbehörden, insbesondere im Auswärtigen Amt und SPD-geführten Ministerien, zahlreiche Beamtenbeförderungen durchgeführt. Vorwürfe der „Selbstbedienungsmentalität“ weisen SPD und Grüne von sich.

Die Ampel hat im Dezember 124 Ministeriumsbeamte befördert

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Kurz nach dem Ende der Ampel-Koalition wurden in den Bundesbehörden zahlreiche Beamte befördert, die der Besoldungsgruppe A15 angehören. Insgesamt 124 Beamte konnten hiervon im Dezember 2024 profitieren. Dies geht aus einer kleinen Anfrage des CDU-Abgeordneten Matthias Hauer hervor. Die Welt berichtete darüber als erstes.

Die meisten Beamtenbeförderungen verzeichnete das Auswärtige Amt und einige SPD-geführte Ministerien. Das Außenministerium unter Annalena Baerbock (Grüne) führte mit 130 Beförderungen, davon 48 allein im Dezember, die Liste an. Svenja Schulzes (SPD) Entwicklungsministerium folgte mit 27 Beförderungen, wovon 26 im Dezember stattfanden. Im Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) gab es 28 Beförderungen, 16 davon im Dezember, während Nancy Faesers (SPD) Innenministerium im vergangenen Jahr 24 Beamte beförderte, elf davon im letzten Monat des Jahres.

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Aufgrund dieses Vorgehens wirft der CDU-Bundestagsabgeordnete Grünen und SPD eine „Selbstbedienungsmentalität“ vor. Er spricht von einer „unanständigen Beförderungsoffensive auf den letzten Ampel-Metern“. Weiter erklärt er: „Statt nach dem Bruch der Koalition bei Beförderungen Zurückhaltung zu üben, schöpfen SPD und Grüne aus dem Vollen“. Der Zeitpunkt der Beförderungen spreche dafür, „dass bei den Beförderungen nicht ausschließlich fachliche Erwägungen ausschlaggebend“ gewesen seien.

Die verbliebenen Ampel-Koalitionäre widersprechen jedoch dieser Sichtweise. Es habe sich um ganz reguläre Beförderungsrunden gehandelt. Die Entscheidungen darüber habe man demnach schon vor dem Ausscheiden der FDP aus der Regierung vereinbart. Die Beförderungen hätten hiermit auch keinen Vorentscheidungs- oder Selbstbedienungscharakter gehabt. Konkret heißt es auf Anfrage der Welt, dass alle Beförderungsmaßnahmen „unter Beachtung der personal- und haushaltsrechtlichen Vorgaben langfristig geplant“ worden seien.

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