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Migrationskrise

Nach Abschiebung: Afghanische Straftäter wieder auf freiem Fuß

Laut Berichten einer ZDF-Journalistin sind die ersten der 28 afghanischen Straftäter, die Ende August aus Deutschland abgeschoben worden waren, wieder auf freiem Fuß. Die Taliban sahen ihre Verbrechen als „nicht relevant“ an.

Die abgeschobenen Straftäter sind in Afghanistan scheinbar wieder auf freiem Fuß (Symbolbild)

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Ende August waren erstmals seit Machtübernahme der radikal-islamistischen Taliban Menschen nach Afghanistan abgeschoben worden. Es handelte sich dabei um 28 Straftäter. Darunter zum Beispiel der verurteilte Vergewaltiger von Illerkirchberg, der 2022 ein 11-jähriges Kind missbraucht hatte, oder ein Mann, der 160 Straftaten begangen hatte. Auch weitere Sexualstraftäter wurden abgeschoben.

In Kabul angekommen, wurden die Abgeschobenen laut Bild im Pul-e-Charkhi-Gefängnis inhaftiert. „Was die Inhaftierten betrifft, so werden sie unter Berücksichtigung der von ihnen begangenen Straftaten und ihrer Vorstrafen nach dem Gesetz untersucht und behandelt werden“, erklärten die Taliban. Nun scheint man zu einem ersten Ergebnis gekommen zu sein. 

Die Kriegsberichterstatterin und Journalistin des ZDF, Katrin Eigendorf, schreibt auf X: „Nach Auskunft der Taliban sind die ersten der 28 nach #Afghanistan abgeschobenen Afghanen auf freiem Fuß. Ihre in Deutschland begangenen Straftaten werden als nicht relevant eingestuft“. Wie viele der Männer freigelassen wurden und wer genau, ist zurzeit nicht klar. 

Unklar ist auch, was mit den 1.000 Euro Handgeld passiert ist, die jeder abgeschobene Straftäter erhalten hat. Reinhard Erös, der seit Jahrzehnten mit der von ihm gegründeten „Kinderhilfe Afghanistan” in dem Land aktiv ist und noch immer Beziehungen nach Afghanistan unterhält, äußerte in einem Gespräch mit Focus online die Ansicht, dass das Geld von den Taliban konfisziert worden sei. Er sagte auch: „Die Afghanen lachen sich schief über die Deutschen“ – nicht nur, weil die Straftäter mit Qatar Airways recht luxuriös geflogen sind, sondern auch, weil die 1.000 Euro Handgeld einem Jahresgehalt in Afghanistan entsprechen.

Nancy Faeser rechtfertigt die Aushändigung eines Handgeldes derweil als „übliches Vorgehen”, um zu verhindern, dass ein Gericht die Abschiebung kippen würde. Denn ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von April 2022 sieht vor, dass nur nach Afghanistan abgeschoben werden darf, wenn sichergestellt ist, dass ein Afghane seine  „elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen“ vermag. 

Bei der Taliban löste die Aushändigung des Handgeldes indes Belustigung aus. Erös sagte Focus online: „Die Taliban sagen mir, dass diese Aktion das mit Abstand dümmste war, was in der deutschen Afghanistan-Politik der vergangenen Jahre umgesetzt wurde.“

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