GIZ-Skandal im Jemen
Millionenbetrug bei Entwicklungshilfe: „Keine strafrechtlichen Ermittlungen“ gegen GIZ-Mitarbeiter
Die GIZ muss dem Bund für Jemen-Projekte der Jahre 2014 bis 2024 insgesamt 15,05 Millionen Euro erstatten, teilweise wegen betrügerischer Handlungen, teilweise mangels Belegen. Trotzdem wurden keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet.
Nach fast vier Jahren Prüfungen ist die Schadenssumme im Jemen-Skandal der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beziffert: 15.045.851,98 Euro muss das Bundesunternehmen nun dem Bund erstatten. Demnach seien Gelder falsch abgerechnet oder mittels Betrugs zweckentfremdet worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 2. November 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Die GIZ sollte im Jemen vor allem die humanitäre Grundversorgung sichern. Im Kern ging es darum, dass Menschen trotz Krieg, Vertreibung und kollabierender staatlicher Institutionen Zugang zu Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser- und Abfallentsorgung sowie psychosozialer Hilfe behalten sollten. Dabei arbeitete die GIZ vor allem im Auftrag des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ), teils aber auch des Auswärtigen Amts und der EU.
Im Schatten dieses noblen und humanitären Auftrags bereicherten sich aber offenbar mehrere Personen an den üppigen Mitteln der GIZ. Die Organisation leitete deswegen interne Ermittlungen ein, die nun abgeschlossen seien. Rund eine Million Euro der oben genannten Summe entfallen nach Angaben der Organisation demnach auf Handlungen, die als „bewusste betrügerische Tätigkeiten einer Gruppe nationaler Mitarbeitender“ eingestuft wurden. Der weitaus größere Teil – etwa 14 Millionen Euro – beruhe demnach auf Mängeln der kaufmännischen Sorgfalt. Hierzu zähle man etwa das Nichteinholen von Vergleichsangeboten, unvollständige Belege, nicht nachweisbare Seminare oder lückenhafte Projektdokumentationen. Die GIZ muss auch diese Summe samt Zinsen an den Bund zurückzahlen.
Die Bundesregierung bestätigt nun in der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, dass die GIZ sich im Jemen von 24 nationalen Mitarbeitern getrennt hat. Acht erhielten im September 2023 eine fristlose Kündigung, 14 Verträge wurden nicht verlängert, zwei Beschäftigte wurden freigestellt. In einzelnen Fällen sei zudem die arbeitsrechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen.
Auf die entscheidende Frage nach Strafverfahren lautet die Antwort jedoch knapp: „Im Zusammenhang mit den Vorgängen im Jemen wurden keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet.“ Damit bleibt offen, warum ein als betrügerisch eingestufter Schaden nicht zu einer Anzeige führte. Auch die Bundesregierung führt hierzu keine Begründung an.
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Hieraus würde sich auch eine gewisse Beweisnot ergeben. Gerade weil der untersuchte Zeitraum von 2014 bis 2024 reicht, bleibt unklar, wie belastbar die rekonstruierten Beträge im Einzelfall sind. Der Bundesrechnungshof hat die Vorgänge laut Bundesregierung weder geprüft noch Berichte oder Prüfungsmitteilungen vorgelegt.
Einen deutlichen Kontrast zu den Vorgängen im Jemen bildet ein vergleichbarer Sachverhalt in Madagaskar. Dort verursachten zwischen Juni 2022 und Juni 2024 drei lokale Mitarbeiter durch nicht autorisierte Banküberweisungen an unbekannte Dritte sowie Manipulationen in der Buchhaltung einen Schaden von 187.281 Euro. Die drei Verantwortlichen wurden fristlos entlassen und strafrechtlich verfolgt. Auch die verantwortliche Führungskraft verlor ihren Posten.
Warum im Jemen nicht ebenso rechtlich gegen entsprechende Mitarbeiter vorgegangen wurde, klären weder die Bundesregierung noch die GIZ selbst auf. Die GIZ verweist hingegen schlicht auf verschärfte Kontrollen, die man seit dem Jemen-Skandal nun vornehmen würde.
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