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Migrationspolitik

Merz plant zusätzlich zu Entschließungsantrag auch Gesetzesentwurf diese Woche

Auf einem Wahlkampfauftritt im Münsterland hat CDU-Vorsitzender Friedrich Merz angekündigt noch kommende Woche ein Gesetzesvorhaben im Bundestag zum Asylstopp vorbringen zu wollen. Ein erfolgreicher Gesetzesbeschluss hätte dabei nicht nur reine Symbolwirkung wie der bereits vorgestellte Entschließungsantrag.

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Macht Merz jetzt Ernst?

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Die Unionsfraktion plant nächste Woche im Bundestag nicht nur sog. Entschließungsanträge, sondern auch ein beschlussfähiges Gesetz für einen sofortigen Asylstopp vorzulegen. Das verriet der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz am Sonntag bei einem Wahlkampfauftritt in Heek im Münsterland.

Merz sagte wörtlich, es gäbe „eine ganze Reihe von Anträgen“ und man habe „sogar einen Gesetzentwurf im Bundestag vorliegen“, die „entscheidungsreif“ seien. Man werde diese Anträge und diesen Gesetzentwurf zur Abstimmung bringen, hieß es dann weiter. Nach Bild-Informationen hatten Merz, CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bereits im Vorhinein beschlossen, neben den Anträgen auch einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um die Unions-Forderungen zu untermauern. Die CSU hätte laut Bild dies zur Bedingung gemacht.

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Kommt es tatsächlich zu einem Gesetzesbeschluss würde es bedeuten, dass der Plan der Union dann tatsächlich mit konkreten Schritten in Gang gesetzt wird. Der bisher vorgestellte Entschließungsantrag stellt dabei nur Forderungen an die Exekutive, wäre aber anders als ein Gesetz selbst bei erfolgreicher Abstimmung nicht bindend. Die noch amtierende rot-grüne Regierung hätte ihn theoretisch aussitzen können – mit einem Gesetz ist das anders.

Die Union fordert in ihrem Fünf-Punkte-Plan sofortige, dauerhafte Grenzkontrollen an allen Grenzen sowie ein „faktisches Einreiseverbot“ für Personen, die keinen Pass haben und nicht unter die europäische Freizügigkeit fallen. Diese sollen dann konsequent zurückgewiesen werden, gleichgültig, ob sie ein Asylgesuch stellen oder nicht. Aufenthaltsrechtlich fordert die Union schließlich die Inhaftnahme aller Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, sowie einen unbefristeten Ausreisearrest für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder, bis sie freiwillig gehen wollen. Die Länder sollen dafür weiter beim Vollzug der Ausreisepflicht vom Bund unterstützt werden.

Fraglich ist dabei aber wie schnell es tatsächlich zu einer Abstimmung kommt: Damit das Gesetz den eigentlich nötigen Fachausschuss im Bundestag überspringen kann, bräuchte die Union eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Nur so könnte man die vom Grundgesetz vorgeschriebenen drei Gesetzeslesungen mit Verabschiedung innerhalb einer Sitzungswoche erledigen.

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