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Verfassungsgericht

Menschenwürde gelte nicht für alles „menschliche Leben“ – Brosius-Gersdorf irritiert mit Aufsatz zu Abtreibungen

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf argumentierte in einem Aufsatz, dass es „gute Gründe“ dafür gebe, dass die Menschenwürde nicht für ungeborene Menschen gelte. Damit widerspricht sie der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts deutlich.

Frauke Brosius-Gersdorf könnte neue Verfassungsrichterin werden.

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„Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“ Das schreibt Frauke Brosius-Gersdorf, die von der SPD nominierte Verfassungsrichterkandidatin, in einem Fachaufsatz. In dem Aufsatz „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene. Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch“, der 2024 im Sammelband „Rechtskonflikte“ erschien, kommt sie zu dem Schluss, dass es „gute Gründe“ dafür gebe, dass die Menschenwürde erst ab der Geburt gelte.

„Menschenwürde und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt.“ Mit dieser Auffassung widerspricht sie der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses entschied 1993 im Urteil BVerfGE 88, 203: „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu“. Darum sei der Staat verpflichtet, das ungeborene Kind zu schützen, auch vor äußeren sozialen Einflüssen. Weiter heißt es in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben.“

Sollte Brosius-Gersdorf Verfassungsrichterin werden, könnten diese Grundsätze fallen. In dem Aufsatz legt sie dar, dass der ungeborene Mensch und der geborene Mensch zwar beides Menschen sind, aber beide würden angeblich über eine unterschiedliche Würdebeachtung verfügen. Genau diese Argumente, mit der teilweise exakt gleichen Wortwahl, werden auch im Abschlussbericht der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ angeführt, die der Bundesregierung eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der frühen Phase empfahl. Brosius-Gersdorf wirkte an der Kommission mit.

In ihrem Aufsatz schreibt die Juristin, dass der Staat in verschiedenen Fällen durchaus die Menschenwürde von Personen gegeneinander abwägen kann und führt als Beispiel den heimlichen Zugriff auf personenbezogene Daten an. Selbst wenn dem ungeborenen Kind schon Menschenwürde zukommen würde, argumentiert Brosius-Gersdorf, dass eine Abtreibung keine Verletzung der Menschenwürde wäre. 

In ihrer Argumentation zeigt sie sich kühl: Die Menschenwürde wäre nur dann verletzt, wenn der Einzelne vom Staat zum Objekt herabgewürdigt wird. Sie schreibt: „Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht“.

Eine Herabwürdigung des Menschen würde nur dann geschehen, wenn in „lebenswert“ und „lebensunwert“ unterteilt würde. Dass in der Praxis in Deutschland neun von zehn Schwangeren ihre Kinder mit Down-Syndrom abtreiben, wie die Ärztezeitung bereits 2017 berichtete, erwähnt Frauke Brosius-Gersdorf nicht.

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Laut Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 gilt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Brosius-Gersdorf schreibt, dass das zwar auch für ungeborene Menschen gelte, dennoch bestehe ein „geringeres Schutzniveau“. Das begründet sie damit, dass das Kind im Mutterleib von der Mutter abhängig sei, um sich zu entwickeln. Sie verweist auch auf medizinische und kriminelle Indikationen, die eine Abtreibung nötig machen würden. 

Grundsätzlich begründet sie das Recht auf Abtreibung aber so: „Wegen der Auswirkungen einer Schwangerschaft auf die physische und psychische Gesundheit der Schwangeren kommt auch ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II 1 Alt. 2 GG) zur Anwendung“. Die Fortsetzung einer Schwangerschaft im frühen Stadium sei „wegen der gravierenden und langandauernden Auswirkungen auf den körperlichen und seelischen Zustand sowie die persönliche Lebensführung der Frau einen gewichtigen, nicht zu rechtfertigenden Grundrechtseingriff“. 

Darum müsse der Staat in der Frühphase der Schwangerschaft den Abbruch derselben als rechtmäßig und straffrei ansehen. Sie argumentiert also für eine Abschaffung des Paragrafen 218 StGB. In der späten Schwangerschaftsphase, also dann, wenn der Fötus außerhalb des Mutterleibs überleben kann, würde das Lebensrecht des Fötus schwerer wiegen als das der Frau. Allerdings gebe es auch hier Ausnahmen. Für Politiker der Union, denen das Wort christlich noch etwas bedeutet, sollte diese Frau unwählbar sein.

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118 Kommentare

  • Ich hoffe auf namentliche Abstimmung.

    • Eine Verfassungsrichterin in spe die die Verfassung nach ihren Denken „reformieren“ will.

      Klares Veto, denn bitte erst einmal dieses höchste Gericht nach der Existenzberechtigung in Zusammenhang Art146 prüfen.
      Art146GG:
      „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
      Wann nach 1949 und nach 1990 will man dies ENDLICH erledigen???

      WICHTIG der Part:
      „…die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
      NICHT PARTEIEN und somit auch nicht der Bundestag BESCHLIESST das!!!
      Auch formulieren und bestimmen den Inhalt NICHT die Berliner Blase.

      Das heutige GG ist eines von Parteien für Parteien formuliertes Gesetz OHNE Mitwirkung und OHNE Zustimmung des gesamten deutschen Volkes.

    • Dumme Menschen tun das in aller Regel.

      Hinterher wundern die sich dann immer, warum das Fraktionszwang-Ergebnis dann immer so ausfällt wie es ausfällt. Vertun ihre Chance auf gute Ergebnisse für primitive Rachegelüste, für was sonst bräuchte man namentliche Zuordnung?

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      • @Wortleser

        Ali ist nicht so schlau wie er hier gerne tut. Ali ist nur laut und ungehobelt.

        PS
        Bei namentlicher Abstimmung hätte es bei Merz sicher beim ersten mal geklappt. So weit denken können die Blauen Opas leider nicht. Namentliche Abstimmung verhindert nur jegliche Möglichkeit auf Abweichler. Wer noch was werden will in seiner Fraktion, der stimmt nicht ehrlich ab wenn er unter Beobachtung steht. Traurig, dass diemeisten Leutschen hier so was enfaches nicht kapieren wollen. Denen geht es nur ums RECHT haben, dazulernen können und wollen sie nicht. Mir aber auch Wumpe, hab mich mit deren Blödheit längst abgefunden. 🐑🐑🐑Ali🐑🐑🐑🐑🐑

        -6
      • @Ali
        Er/Sie hat aber recht.
        Nicht-Namentlich birgt eine sehr viel größere Chance auf individuelle Abstimmung.
        In den Haifischbecken der Parteien sind Artfremde schnell gefressen.
        Das ist ein nicht zu unterschätzendes Druckmittel.

        3
      • Ist ja gut Dr. Sommer. Das Sie sich mit Dummheit auskennen ist uns doch längst wohlbekannt!

        6
  • Das ist keine Demokratie mehr!
    Aus der Geschichte wird nichts gelernt!
    Das ist nicht mein Deutschland!

    • Schlimmer als die DDR!

      • Ja die DDR hatte Täuschen und Tarnen besser „drauf“.

        Auch der „VEB Horch und Guck“ war cleverer.

        Nicht auszumalen, wenn jene die heutigen technischen Möglichkeiten zur Verfügung gehabt hätten.

        Auch wurde der Beweis erbracht das man über Jahrzehnte die Grenzen zu Wasser, Luft und Boden zu fast 100% sichern konnte. Leider erfolgte diese Sicherung gegen das eigene Volk mit vielen Opfern.

        Ergo ist es auch möglich umgekehrt zu schützen, Verträge hin oder her die sowieso seit Jahrzehnten nicht umfänglich beachtet werden.

        3
  • Wir werden wieder in ganz dunklen Zeiten ankommen, wenn mehr von diesen Personen in die Politik kommen. Aber die Menschen haben ja aus der Geschichte gelernt. Es fing immer klein an…

  • Genau so ist es, Frau Rahenbrock. Diese Argumentation ist absolut kaltblütig: „Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht.“ Das dürfte auch auf die meisten Fälle der Tötung auf Verlangen zutreffen, die mit dem Euphemismus Sterbehilfe verbrämt werden. Sind wir damit nicht schon auf dem Weg in ein Stadium der Entartung des demokratisch-liberalen Rechtsstaats? Von der argumentativen Kaltblütigkeit abgesehen, muss der Gedanke an die erlaubte Tötung eines Kindes bis zum Zeitpunkt der Geburt jeden Menschen, der auch nur ein Minimum an Mitgefühl hat, erschaudern lassen.

    • Abgesehen davon unterteilt sie Menschenwürde in unterschiedliche Abstufungen. Mit absurden Begründungen, übrigens. Geht nur durch die Logik verletzende Argumentation. Mit dieser Abstufung steht sie ganz klar schon mit Art. 1 GG auf Kriegsfuß. So jemand soll Verfassungsrichter werden? Gnade uns Gott!!. Sollte die CDU hier mitspielen, ist das ein ganz klar abgekarteter Angriff auf ein Verfassungsorgan.

    • Die Frau ist, wie sie aussieht. Herzlos.

  • In ihrem Fall würde ich der Aussage vollumfänglich zustimmen.

  • Richer müssen von den Bürgern gewählt werden. Das ist wichtig für die Gewaltenteilung. Sonst bestimmt ja eine Gewalt wer in einer anderen das sagen hat. Das ist nicht ideal

    • Von den Bürgern, die vom ÖRR und den MSM so gehirngewaschen sind, dass diese bei einer Volksabstimmung auch für die Impfpflicht gestimmt hätten?
      Auch schwierig!

    • Schlittenfahrt des Politkartells mit den Bürgern unter kräftiger Propaganda der Leitmedien. Das ist Deutschland.

  • Man fühlt sich bei den Aussagen dieser Person an die dunkelsten Zeiten erinnert.
    Also 1933 – 1945.

    • Allein das Aussehen spricht Bände. Gruselig, was in diesem Land abgeht.

  • Wenn die CDU für so ein Person stimmt, sollte sie schämen und das C streichen. Ich empfinde nur noch Abscheu für so eine Meinung. Wo bleibt der Aufschrei der katholischen Kirche? Den Begriff unwertes Leben gab es schon mal.

  • „Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht“

    Das würde bedeuten, daß eine völlig emotionslose Tötung eines Menschen grundsätzlich in Ordnung wäre. Hab nur ich Assoziationen zu einem Monster angesichts einer derart verkommenen, bestialischen Moralvorstellung, oder findet sich da draußen noch jemand, dem es den Magen dabei genauso umdreht wie mir?

    • Die Tötung selbst IST bereits der herabwürdigende „Begleitumstand“ !!
      Irgendwie hat die nicht alle Nadeln an der Fichte, hinter die sie sich selber führt.

    • Den Satz hab‘ ich jetzt zehn mal gelesen und währenddessen nach irgendeiner menschlichen Logik gesucht – ohne Erfolg.
      Ich muss leider sagen : wer einen solchen Satz in der Lage ist geistig auszubrüten, gehört in eine geschlossene Anstalt.

      • Herzlichen Glückwunsch! Damit können Sie sicher sein, daß Sie geistig und moralisch völlig in Ordnung sind und vor allem, daß Sie ein Mensch sind und keine Bestie!

        7
  • Uns so etwas will die CDU/CSU mittragen und hofft vermutlich, dass sich ihre christlichen Stammwähler nicht daran erinnern oder alles verzeiht. Wird bei mir nicht klappen.

    • Die CDU/CSU Wähler liegen seit Merkel im Wachkoma!

  • Dr. Christian Rath:
    …erstmals haben sich im Wahlausschuss Kandidat:innen persönlich präsentiert… Am Ende stand jeweils die Abstimmung.

    Die persönliche Vorstellung im Ausschuss wäre nicht unbedingt notwendig gewesen. Schließlich hatten sich die drei Kandidat:innen bereits bei den Rechtspolitiker:innen von Union, SPD, Grünen und Linken vorgestellt. Um aber der AfD kein Gefühl des Ausgegrenztseins zu geben, gab es nun noch die Extra-Runde im Wahlausschuss.

    Am Ende der Sitzung hatte der Wahlausschuss alle drei Kandidat:innen zu „Wahlvorschlägen“ erklärt, also mit einem positivem Votum ausgestattet…

    So ist bisher nicht bekannt, wie viele Stimmen die einzelnen Kandidat:innen erhielten, und es soll wohl auch nicht bekannt werden. Die Sitzungen sind nicht-öffentlich, die Mitglieder dürfen nicht darüber reden…
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wahlausschuss-fuer-verfassungsrichterinnen-wie-weiter-brosius-gersdorf-bundestag-bundesrat

    • Artikelausz. Fortsetz.:

      Szenario 1 – Wahl wird abgesagt

      Wenn die Linke nicht für Günter Spinner stimmt, weil die CDU/CSU jedes Gespräch verweigert, kann eine Zwei-Drittel-Mehrheit für Spinner nur mit den Stimmen der AfD zustande kommen. Spinner wäre dann der erste Verfassungsrichter, der nur dank der Unterstützung der AfD ins Amt kam…

      Szenario 2 – Bundesrat soll’s richten

      Zumindest für die Wahl von Günter Spinner gebe es einen alternativen Weg. Denn Ende 2024 haben Bundestag u. Bundesrat das Grundgesetz u. das BVerfGG geändert, um einen Ersatzwahlmechanismus einzurichten. So sollte verhindert werden, dass AfD (u. BSW) die anderen Parteien mit einer möglichen Sperrminorität erpressen können. Wenn drei Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht einen Wahlvorschlag gemacht hat, eine Richterposition immer noch frei ist, kann nun das jeweils andere Wahlorgan die Wahl an sich ziehen…

      Szenario 3 – Doch noch verhandeln…

      Szenario 4 – Einfach Durchziehen…
      So wird es wohl am ehest

  • Ich empfehle Interessierten den „Verfassungsblog“ vom 4.7., der sich auf B.-G. bezieht: „Die Würde der Schwangeren ist unantastbar. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“. Hier wird der „Würdeschutz des ungeborenen Lebens“ relativiert. Argument: Die Pflicht des Staates, die Würde der Schwangeren zu achten, spiele in der Diskussion über die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs bislang eine untergeordnete Rolle. „Eine schwangere Frau ist nicht Mittel zum Zweck des Schutzes des Lebensrechts des Embryos, sondern ihre eigene Würde und damit ihre Selbstbestimmung ist zu schützen.“ „Legt der Staat der Frau eine Rechtspflicht auf, den Embryo oder Fötus auszutragen, und sieht er einen Schwangerschaftsabbruch für die ganze Dauer der Schwangerschaft [!] grundsätzlich als Unrecht an, nimmt er einer schwangeren Frau die rechtliche Freiheit, über sich selbst zu bestimmen und ihr Schicksal eigenverantwortlich zu gestalten.“ Man ahnt die Absicht und fürchtet sich.

    • Es gibt höhere Rechte, die ein Selbstbestimmungsrecht relativieren . Die Schwangere ist nur zeitlich begrenzt schwanger. Das werdende Kind allerdings unendlich lange tot! Was für eine schwachsinnige Argumentation. von ‚Juristen‘. Wie steht es denn mit dem Selbstbestimmungsrecht eines Soldaten?

  • Was kommt als nächstes, alte Menschen, Leute mit falscher Meinung und Gesinnung?
    Ich fasse es nicht. Unwürdig ist diese Äußerung und gehört rechtlich belangt, meiner Meinung.

  • Frau Brosius-Gersdorf, auch nach der Geburt ist ein Mensch auf eine jahrelange Fürsorge angewiesen, auch, wenn dies notwendigerweise nicht „nur“ die leibliche Mutter sein muss. Auch andere weitgehend erwachsene Menschen können diese Aufgabe erfüllen. Jedoch OHNE Fürsorge ist das Kind dem Tode geweiht.

    • B-G hat wahrscheinlich selbst mal abgetrieben und sie plagen die Schuldgefühle seither sosehr, dass sie das in ihrem Job irgendwie nachrationalisierten will.

  • Zitat: Menschenwürde gelte nicht für alles „menschliche Leben“

    Den Ratschlag hätte Sie wohl besser ihren Eltern gegeben!

    Sowas gehört nicht ins das Bundesverfassungsgericht! Einfach nur noch krank!

  • Jetz aber bitte keine Schilder mit rothaarigen Frauen hochhalten.

  • Wenn es im Geschichtsunterricht in den Schulen das „ Nie wieder“ auf der Tagesordnung steht, sollten die Lehrer mal auf die Äußerungen und „ Gutachten“ dieser Dame näher eingehen!

  • Klingt nach Eugenik & Euthanasie. Gruselig.

  • Dr. Christian Rath, 30.06.2025
    Günter Spinner, Frauke Brosius-Gersdorf u. Ann-Katrin Kaufhold sollen neue Verfassungsrichter werden. BAG-Richter Spinner wird von der CDU/CSU vorgeschlagen, die beiden Rechtsprofessorinnen von der SPD. Gibt es einen Deal mit der Linken?

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe besteht aus 16 Richter:innen in zwei Senaten. Diese werden zeitlich gestaffelt je zur Hälfte von Bundestag u. Bundesrat gewählt. In diesem Sommer stehen zufällig drei Wahlen im Bundestag an…

    …erstens um die Nachfolge von Richter Josef Christ im Ersten Senat, dessen Amtszeit bereits am 30. Okt. 2024 endete u. der seither nur noch kommissarisch… Am 30. Juni endet auch die Amtszeit von Vizepräsidentin Doris König, die zugleich dem Zweiten Senat vorsteht. … hat Richter Ulrich Maidowski aus dem Zweiten Senat beim Bundespräsidenten Antrag
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/verfassungsrichter-wahlen-im-bundestag-bverfg-union-spd-linke-spinner-brosius-gersdorf-kaufhold

  • Mit dieser widerlichen Meinung, würde auch das Leben ungeborener Kinder bei schwangern Frauen, nicht mehr geschützt! Was ist bei Angriffen gegen Schwangere, die durch den Angriff ungewollt ihr Kind verlieren? Wäre das nach der juristischen Logik von Frau Brosius-Gersdorf nur noch eine „Sachbeschädigung“? Man kann diese Menschlichen Abgründe Linker wirklich nicht mehr in Worte fassen!

  • ich muss es mit aller Deutlichkeit mal sagen. so etwas wie diese Person braucht kein Mensch. Das will ich nicht in so einer Position sehen

  • Sehr befremdlich, wie hier im Kommetarbereich die Entmeschlichung von Frau Brosius-Gersdorf voran schreitet. Hoffentlich nicht im Sinne von Apollo?

    • Benimmt sich auch nicht wie ein Mensch!
      Außerdem finde ich H….r wie sie äußerst befremdlich. Um nicht zu sagen ekelhaft.

    • Wollen Sie Kindstötungen vor der Geburt, wie nun in England erlaubt?.

  • Zur Mahnung an die Politik und nach Karlsruhe:

    https://www.youtube.com/watch?v=P-g5sx-qLXA !

    Zur Mahnung an Ärzte und Fachleute in gewissen Gremien und Institutionen und in der Regierung, wir kennen Ihre Literatur:

    https://academic.oup.com/edited-volume/28138

    https://dokumen.pub/the-oxford-handbook-of-public-health-ethics-9780190245191-0190245190.html

    Gerade Kapitel 55 ist wegen des Blicks in die Geschichte relevant, aber auch die anderen Kapitel sind interessant.

    Das Buch ist in Deutschland bestellbar, heisst es wird hier auch gelesen.

  • „Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht“.

    Als nächstes sind dann die Alten, Kranken und Pflegebedürftigen dran.

  • Eins ist sicher: Die hat keine Kinder.

    • Kinder sind nicht erwähnt :

      https://de.wikipedia.org/wiki/Frauke_Brosius-Gersdorf

      … übrigens findet sie auch nicht, dass staatlich angewandte Kopftücher das Neutralitätsgebot verletzen.

      Beeindruckend ist ihr Lebenslauf – zu finden in den Quellen-Nachweisen.

    • Deutsche Eltern hassen ihr Kinder, dann sonst würden sie nicht die etablierten Politiker und Verursacher dieses Treibens immer wieder wählen!

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