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Impf-Kampagne

Linken-Politiker zeigt Lauterbach wegen Korruption an

Sören Pellmann von der Linkspartei hat Strafanzeige gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wegen Untreue und Korruption bei der Vergabe einer Werbekampagne zur Corona-Impfung eingereicht. Die Kampagne „Ich Schütze mich“ verursachte Kosten von 44,8 Millionen Euro, obwohl bereits ein Vertrag mit einer anderen Agentur bestand.

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Sören Pellmann, Mitglied der Linkspartei, hat gegen Karl Lauterbach, den Bundesgesundheitsminister, Strafanzeige erstattet. Im Zentrum des Vorwurfs stehen die Delikte Untreue und Korruption, die im Kontext der Auftragsvergabe für eine Werbekampagne zur Corona-Impfung aufgekommen sind. Ein Bericht des Bundesrechnungshofes legt nahe, dass bei diesem Prozess möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist (Apollo News berichtete).

Die Werbekampagne, welche unter dem Slogan „Ich Schütze mich“ im Oktober 2022 gestartet wurde, hat laut der Anzeige Pellmanns bis zum Ende des Jahres 2023 Kosten in Höhe von 44,8 Millionen Euro verursacht. Er äußert gegenüber der dpa Bedenken hinsichtlich möglicher finanzieller Schäden für den Staat und potenzieller Vorteilsnahme: „Es bestehe der Verdacht, dass der öffentlichen Hand ein Schaden entstanden sei. Dazu komme der Verdacht der Vorteilsnahme, weil die Agentur Brinkert-Lück auch die SPD-Wahlkampagne 2021 verantwortet habe.“ Pellmann fügt hinzu: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das BMG einen erhöhten Preis für die Vergabe der Kampagne gezahlt habe.“

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Laut einem Bericht des Gremiums vom 25. März, den Table.Media veröffentlichte, hat das Ministerium für eine Corona-Impfkampagne eine andere Agentur anstelle der bisherigen Hausagentur beauftragt, was offenbar gegen das Wettbewerbsrecht verstieß.

Der Auslöser dafür war ein Streit, der sich über eineinhalb Jahre erstreckte, über die Vergabe eines Auftrags an die der SPD nahestehenden Werbeagentur „BrinkertLück“. In dieser Kampagne traten 84 Bürger in Fernsehspots und auf Plakaten auf, um für Maßnahmen zum Infektionsschutz und für Corona-Impfstoffe zu werben.

Eine rechtmäßige Vergabe an „BrinkertLück“ hätte möglicherweise nur dann bestanden, wenn der Rahmenvertrag zwischen dem Ministerium und seiner bisherigen Hauptagentur „Scholz & Friends“ eine Klausel enthalten hätte, die es dem Ministerium erlaubt hätte, eigenständig einen Subunternehmer zu wählen. Der Bundesrechnungshof konnte jedoch „keinen Nachweis für eine Beauftragung des Konkurrenten durch die bisherige Hauptagentur finden“, was als Verstoß gegen die Vergaberichtlinien gilt.

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Des Weiteren bemängelt der Bundesrechnungshof, dass „das BMG einen Großteil der vergaberechtlich relevanten Unterlagen als Verschlusssache (VS), des Geheimhaltungsgrads VS-VERTRAULICH nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) einstufte. Zugang besaßen damit nur Personen, die sich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen hatten“. Ziel war es offenbar, die Offenlegung dieser Vorgänge zu verhindern.

Das BMG verteidigt seine Entscheidung und argumentiert, dass die Zusammenarbeit mit der Werbeagentur Brinkert-Lück in mündlicher Absprache mit der ursprünglich vertraglich gebundenen Agentur Scholz&Friends erfolgte. Dieser Schritt sei somit im Einklang mit den vergabe- und vertragsrechtlichen Bestimmungen. Weiterhin stellt das Ministerium klar, dass der Großteil der genannten Summe nicht direkt an die Agentur floss, sondern für die Erstellung und Schaltung von Werbematerial verwendet wurde.

Laut Pellmann seien die „Maßnahmen der Corona-Zeit und deren Bewertung sind in der Gesellschaft weiterhin ein großes Diskussionsthema“. Es sei wichtig, „die politische Transparenz und das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber der Politik“ wiederherzustellen. Das BMG wiederum weist die Vorwürfe zurück und betont, dass es die Kritik des Rechnungshofes nicht teilt und die Vorgehensweise als rechtmäßig ansieht.

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