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Impf-Kampagne

Bundesrechnungshof rügt Lauterbachs Ministerium wegen Auftragsvergabe an SPD-nahe Werbeagentur

Der Bundesrechnungshof kritisiert das Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach für Verstöße gegen Vergaberegel und Schutz vertraulicher Infos. Eine Kampagne zur Corona-Impfung wurde ohne korrekte Vergabe vergeben, was Wettbewerbsrecht verletzt.

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Der Bundesrechnungshof hat das von Karl Lauterbach (SPD) geführte Bundesgesundheitsministerium wegen Verstößen gegen die Vergaberegeln und den Schutz vertraulicher Informationen gerügt. Laut einem Bericht des Gremiums vom 25. März, den Table.Media veröffentlichte, hat das Ministerium für eine Corona-Impfkampagne eine andere Agentur anstelle der bisherigen Hausagentur beauftragt, was offenbar gegen das Wettbewerbsrecht verstieß.

Der Auslöser dafür war ein Streit, der sich über eineinhalb Jahre erstreckte, über die Vergabe eines Auftrags an die der SPD nahestehenden Werbeagentur „BrinkertLück“. In dieser Kampagne traten 84 Bürger in Fernsehspots und auf Plakaten auf, um für Maßnahmen zum Infektionsschutz und für Corona-Impfstoffe zu werben.

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Eine rechtmäßige Vergabe an „BrinkertLück“ hätte möglicherweise nur dann bestanden, wenn der Rahmenvertrag zwischen dem Ministerium und seiner bisherigen Hauptagentur „Scholz & Friends“ eine Klausel enthalten hätte, die es dem Ministerium erlaubt hätte, eigenständig einen Subunternehmer zu wählen. Der Bundesrechnungshof konnte jedoch „keinen Nachweis für eine Beauftragung des Konkurrenten durch die bisherige Hauptagentur finden“, was als Verstoß gegen die Vergaberichtlinien gilt.

Des Weiteren bemängelt der Bundesrechnungshof, dass „das BMG einen Großteil der vergaberechtlich relevanten Unterlagen als Verschlusssache (VS), des Geheimhaltungsgrads VS-VERTRAULICH nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) einstufte. Zugang besaßen damit nur Personen, die sich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen hatten“. Ziel war es offenbar, die Offenlegung dieser Vorgänge zu verhindern.

Die Situation erreichte einen kuriosen Höhepunkt, als das Ministerium gezwungen war, aufgrund zunehmenden Drucks aus der Opposition, Mitgliedern des entsprechenden Ausschusses in einem abhörsicheren Raum Einblick in die relevanten Dokumente zu gewähren. Jedoch lieferte die Durchsicht der Unterlagen keinen Beweis für eine Weitervergabe an „BrinkertLück“ oder für eine vorherige Ausschreibung. Es verdichtet sich der Verdacht der Vetternwirtschaft, den Union und Linke gegen Lauterbach und seinem Ministerium bereits im Herbst 2022 erhoben hatten.

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