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Fokus auf Rechtsextremismus

Leitfaden des Technischen Hilfswerks fordert Rauswurf bei „hetzender Sprache“

Ein Leitfaden des Technischen Hilfswerks gibt Anweisungen, welche Handlungen einen Rauswurf begünstigen, wenn jemand Mitglied in einer extremistischen Partei ist. Im Fokus steht der Rechtsextremismus. „Hetzende, fremdenfeindliche Sprache“ und diskriminierende Aussagen über das Alter oder Aussehen können ein Entlassungsgrund sein.

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Im Technischen Hilfswerk arbeiten etwa 2.200 hauptamtliche Mitarbeiter. An diese richtet sich der Leitfaden.

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Wie die Junge Freiheit berichtet, gibt es beim Technischen Hilfswerk (THW) einen achtseitigen Leitfaden zum Thema „Dienstlicher Umgang im Ehrenamt mit als gesichert extremistisch eingestuften Parteien und deren Repräsentant/innen“. Der Leitfaden richtet sich an die hauptamtlichen Mitarbeiter. Obwohl der Leitfaden für alle Arten von Extremismus gelte, gebe es einen Fokus auf Rechtsextremismus. 

Das THW begründet den Fokus folgendermaßen: „Teil rechter/rechtsextremer Idealvorstellungen sind unter anderem (para)militärische Strukturen, klare Hierarchien und Uniformen. In Teilen bietet das THW dafür Anknüpfungspunkte.“ Aktuell seien dem THW keine Fälle bekannt”, was Linksextremismus oder Islamismus angehe. 

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Eine bloße Mitgliedschaft in der AfD sei noch keine Begründung für einen Rausschmiss aus dem Technischen Hilfswerk, so die Junge Freiheit. Allerdings werden in dem Leitfaden, elf Handlungen aufgeführt, die einen Rauswurf begünstigen. Als Handlungen werden einerseits die „Teilnahme an gewalttätigen, rassistischen Ausschreitungen“ genannt, als auch menschenverachtende Äußerungen oder das Teilen solcher Aussagen in den sozialen Medien. 

Laut dem Leitfaden gibt es verschiedene Formen menschenverachtender Äußerungen wie Rassismus, Antisemitismus, Ageismus (Diskriminierung wegen Alter) und Lookismus (Diskriminierung wegen Aussehen) oder auch „vulgäre, hetzende, fremdenfeindliche Sprache“. Wie die Junge Freiheit schreibt, werden die Begriffe in dem Leitfaden nicht definiert. So bleibt es strittig, ob Äußerungen tatsächlich rassistisch sind oder von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Um solche als menschenverachtend bezeichneten Aussagen nachweisen zu können, werden die Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks aufgefordert, Gespräche, auch Telefongespräche, mitzuschreiben. Darüber hinaus sollen auch Skizzen von Situationen und Eindrücken festgehalten und Protokolle von Aussprachen und Treffen angefertigt werden.“ Der Leitfaden fordert, „von Beginn an alle Vorkommnisse zu dokumentieren und Zweifel/Wahrnehmungen sorgfältig zu begründen und ebenfalls zu dokumentieren“.

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