Asylmissbrauch
Krefelder Brandstifter Hassan N. lebte mit 27 Identitäten
Der Fall Hassan N., der mit über 27 falschen Identitäten agierte, offenbart erneut die Schwierigkeiten im Umgang mit Mehrfachidentitäten im Asylsystem. Trotz neuer Gesetze bleibt die praktische Umsetzung in NRW mangelhaft.
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In Nordrhein-Westfalen sorgt der Fall Hassan N., des mutmaßlichen Brandstifters von Krefeld, erneut für Schlagzeilen. Er steht in einer Reihe mit Anis Amri, der 2016 mit einem LKW einen Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt verübte. Beide Männer haben eine Gemeinsamkeit, die das deutsche Asylsystem auf die Probe stellt: Sie haben mehrfach falsche Identitäten angegeben. Amri nutzte 14 verschiedene Identitäten, Hassan N. sogar über 27.
2016 begann eine Diskussion darüber, wie Behörden Mehrfachidentitäten aufdecken und sanktionieren können. Dank der verbesserten Identitätsprüfung und des Fingerabdruckabgleichs sei dies inzwischen auch bei Hassan N. gelungen. Doch die wahre Identität dieses Mannes bleibt weiterhin im Dunkeln, und ohne seinen iranischen Pass ist seine Abschiebung rechtlich unmöglich. Der Iran stellt Ersatzpapiere nämlich nur aus, wenn Rückkehrwilligkeit besteht – und die ist bei Hassan N. nicht gegeben.
Am 26. Februar 2024 trat das Rückführungsverbesserungsgesetz in Kraft, das erstmals strafrechtliche Konsequenzen für falsche Angaben im Asylverfahren vorsieht. Wer bewusst falsche Identitäten angibt oder Dokumente zurückhält, kann nun mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belangt werden. Diese Maßnahme war schon 2017, nach dem Anschlag von Amri, von Nordrhein-Westfalen gefordert worden, wurde aber erst sieben Jahre später umgesetzt.
Trotz der neuen Rechtslage gibt es Unklarheiten bei den Behörden. Eine Anfrage des WDR ergab, dass die Ausländerbehörden in NRW offenbar nicht offiziell über die neuen Sanktionsmöglichkeiten informiert wurden. Das Fluchtministerium verwies auf das Justizministerium, das wiederum auf einen Erlass aus dem Jahr 2022 hinwies, der die neuen Regelungen nicht berücksichtigen konnte.
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Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, kritisierte die Landesregierung scharf und bezeichnete sie als „dysfunktional“. Die Ministerien würden nicht miteinander kommunizieren, und die zuständige Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) habe keine konkreten Antworten zur Umsetzung des neuen Straftatbestands geliefert.
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Bei einem Artikel „Krefelder Brandstifter Hassan N. lebte mit 27 Identitäten“ würde ich mir wünschen die Gründe für diese vielen Identitäten zu erfahren… hat dieser Hassan für jede Identität Geld und andere Sachleistungen vom Deutschen Steuerzahler erhalten? Bei über 27X 560€ Bürgergeld sind das täglich! um die 500.-
Fünfhundert Euro pro Tag fürs belügen und abzocken, abartig!
Standard in unserem Buntesland NRW.
Mich würde einmal interessieren, wie viele Male er mit seinen Identitäten das Bürgergeld abgegriffen hat.
NRW – Wüst(tes) failed state.
Naja, da fehlt noch ein Absatz im Gesetz, der denjenigen unter Strafe stellt, der diese Sanktionsmöglichkeiten nicht anwendet oder deren Anwendung verhindert. Verantwortliche müssen hier eindeutig zur Verantwortung gezogen werden. Leider ist das in Deutschland ein wenig außer Mode gekommen. Die Politiker machen es ja vor.
Er konnte sich eben nicht entscheiden.
Es gibt kein Anrecht auf ein funktionierendes Land.
Das Recht zur Ausreise in ein funktiorendes Land existiert aber noch.
27 Identitäten und ein paar Brandanschlägef! Durchaus eine motivierte Fachkraft!
27 Identitäten? Also wenn das nicht schizophren ist, was dann? Damit ist er natürlich schuldunfähig!
Was, nur 27?! Da geht doch noch was….
Selbst guten Journalisten wie Apollo, AchGut, Tichy &Co geht langsam der (erlaubte) Wortschatz aus, um diesen ganzen täglichen Irrsinn noch zu beschreiben.
Sicherlich kein Einzelfall im bunten Messer Land.
Dann wird er eben in der Strasse von Hormus abgeworfen, das dürfte so eine Art Rückkehrwilligkeit bei Hassan auslösen.
Schieben, schieben, schieben: Das Ministerium weist darauf hin, daß die Ausländerbehörden noch nicht offiziell über die Gesetzesänderungen informiert sind. In welchem Gesetz steht, daß die Ausländerbehörden von einem Herold als reitendem Boten informiert werden müssen? Mit einer Urkundenrolle aus Pergament und einem tellergroßen Siegel.- Im Zeitalter von Internet. – Es soll keine Fachkraft abgeschoben werden, Z. Zt. beginnt die Agitation über die Rückholung der 28 abgeschobenen Afghanen.
Siebenundzwanzig Identitäten sind schon ein starkes Stück, aber insgesamt ist die Sache mit den Mehrfachidentitäten ein alter Hut. Es wird nur deshalb nicht an die große Glocke gehängt, weil die Behörden es nicht gebacken kriegen, dieses Sozialschmarotzertum zu verhindern.
Auch die Sache mit den Urlaubsreisen in die Herkunftsländer hat einen Riesenbart.