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Asylmissbrauch

Krefelder Brandstifter Hassan N. lebte mit 27 Identitäten

Der Fall Hassan N., der mit über 27 falschen Identitäten agierte, offenbart erneut die Schwierigkeiten im Umgang mit Mehrfachidentitäten im Asylsystem. Trotz neuer Gesetze bleibt die praktische Umsetzung in NRW mangelhaft.

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CinemaxX Kino in Krefeld - hier versuchte Hassan N., einen Brandsatz zu legen

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In Nordrhein-Westfalen sorgt der Fall Hassan N., des mutmaßlichen Brandstifters von Krefeld, erneut für Schlagzeilen. Er steht in einer Reihe mit Anis Amri, der 2016 mit einem LKW einen Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt verübte. Beide Männer haben eine Gemeinsamkeit, die das deutsche Asylsystem auf die Probe stellt: Sie haben mehrfach falsche Identitäten angegeben. Amri nutzte 14 verschiedene Identitäten, Hassan N. sogar über 27.

2016 begann eine Diskussion darüber, wie Behörden Mehrfachidentitäten aufdecken und sanktionieren können. Dank der verbesserten Identitätsprüfung und des Fingerabdruckabgleichs sei dies inzwischen auch bei Hassan N. gelungen. Doch die wahre Identität dieses Mannes bleibt weiterhin im Dunkeln, und ohne seinen iranischen Pass ist seine Abschiebung rechtlich unmöglich. Der Iran stellt Ersatzpapiere nämlich nur aus, wenn Rückkehrwilligkeit besteht – und die ist bei Hassan N. nicht gegeben.

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Am 26. Februar 2024 trat das Rückführungsverbesserungsgesetz in Kraft, das erstmals strafrechtliche Konsequenzen für falsche Angaben im Asylverfahren vorsieht. Wer bewusst falsche Identitäten angibt oder Dokumente zurückhält, kann nun mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belangt werden. Diese Maßnahme war schon 2017, nach dem Anschlag von Amri, von Nordrhein-Westfalen gefordert worden, wurde aber erst sieben Jahre später umgesetzt.

Trotz der neuen Rechtslage gibt es Unklarheiten bei den Behörden. Eine Anfrage des WDR ergab, dass die Ausländerbehörden in NRW offenbar nicht offiziell über die neuen Sanktionsmöglichkeiten informiert wurden. Das Fluchtministerium verwies auf das Justizministerium, das wiederum auf einen Erlass aus dem Jahr 2022 hinwies, der die neuen Regelungen nicht berücksichtigen konnte.

Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, kritisierte die Landesregierung scharf und bezeichnete sie als „dysfunktional“. Die Ministerien würden nicht miteinander kommunizieren, und die zuständige Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) habe keine konkreten Antworten zur Umsetzung des neuen Straftatbestands geliefert.

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