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Magdeburg-Anschlag

Kommunen: Vollumfänglicher Terror-Schutz von Weihnachtsmärkten unmöglich

Nach dem Terroranschlag von Magdeburg verkündete der Deutsche Landkreistag, dass es keine Sicherheitsgarantie für Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte gebe. Damit Weihnachtsmärkte offene Veranstaltungen bleiben, sei es wichtig, mit Außgenmaß vorzugehen.

Der mutmaßliche Täter von Magdeburg wurde mehrfach auffällig, doch die Behörden unternahmen zu wenig.

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„Es wird aber einen absoluten Schutz nicht geben können.“ Das sagte der Präsident des Deutschen Landkreistags, Achim Brötel (CDU), dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Nach dem Terroranschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt verwies der Deutsche Landkreistag darauf, dass es keine Sicherheitsgarantie gibt. Brötel verwies darauf, dass es „überall eine höhere Präsenz von Polizei- und Ordnungskräften” gebe und „auch in Magdeburg sind die Zugänge polizeilich kontrolliert und Taschen durchsucht worden”, sagte er. 

Weihnachtsmärkte und ähnliche Veranstaltungen seien Orte des Miteinanders und der Begegnung. „Daher muss man bei aller abstrakten Gefahr auch mit Augenmaß vorgehen, damit sie es bleiben können.” Weiter sagte der CDU-Politiker: „Wir brauchen Weihnachten gerade nach solchen furchtbaren Ereignissen umso mehr, denn es geht um Versöhnung.“ Darüber hinaus betonte er, dass angesichts der Gefahr von Messerangriffen die gesetzlichen Voraussetzungen verschärft worden seien. 

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Der Deutsche Landkreistag vertritt 294 deutsche Landkreise aus den dreizehn Flächenländern. Beim Anschlag von Magdeburg waren bis zum Montag fünf Menschen gestorben, darunter ein neunjähriges Kind. Über 200 Personen wurden verletzt, davon 41 Schwerstverletzte, wie WDR und NDR berichteten.  Der mutmaßliche Täter, Taleb Al-Abdulmohsen, stammt aus Saudi-Arabien, kam 2006 nach Deutschland und erhielt 2016 Asyl.

Im Vorfeld des Terroranschlags von Magdeburg kam es zu einem Behördenversagen. Denn Taleb Al-Abdulmohsen bedrohte immer wieder Menschen. So hatte er 2023 eine Richterin bedroht. Al-Abdulmohsen war vom Verein „Säkulare Flüchtlingshilfe” wegen Verleumdung angezeigt worden. Das Gericht forderte ihn auf, die Verleumdung zu unterlassen und drohte mit einer Geldstrafe von 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft. Bei der Berufungsverhandlung drohte er der Richterin und sagte, dass die deutschen Behörden das bereuen würden, wie der Focus berichtete. 

Bereits 2013 hatte Al-Abdulmohsen bei einem Konflikt mit der Deutschen Ärztekammer mit einem Terroranschlag gedroht. Damals verwies er auf den Anschlag beim Boston Marathon. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler jedoch keine konkreten Hinweise auf eine bevorstehende Tat. Im September 2013 verurteilte ihn das Amtsgericht Rostock wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ zu einer Geldstrafe (Apollo News berichtete). 

Laut Welt sollen 2023 mehrere Sicherheitsbehörden eine „Gefährdungsbeurteilung“ bei Al-Abdulmohsen durchgeführt haben. Damals soll festgestellt worden sein, dass von ihm „keine konkrete Gefahr“ ausgehe. An der Untersuchung sollen sowohl das Bundeskriminalamt als auch das Landeskriminalamt sowie der Landesverfassungsschutz beteiligt worden sein (mehr dazu hier).

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