Linnemann-Idee
Koalitionsausschuss beschließt: Keine Aktivrente für Freiberufler und Bauern, Rentenkommission wird eingerichtet
Die Aktivrente kommt – aber nur für Arbeiter und Angestellte, nicht für Selbstständige und Bauern. Alle weiteren offenen Vorhaben zur Rente wurden wieder vertagt und sollen nächstes Jahr von einer Kommission besprochen werden.

Der Koalitionsausschuss hat die geplante Aktivrente in eingeschränkter Form verabschiedet. Die Steuervergünstigung für Senioren soll 2026 nur für Arbeitnehmer kommen. Weitere Vereinbarungen zum Rentenpaket der Bundesregierung bleiben vage. Eine Kommission soll neue Vorschläge machen.
Die von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann propagierte Aktivrente soll tatsächlich zum nächsten Jahr kommen. Der als Freibetrag ausgestaltete Arbeitsanreiz steht – anders als von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil beabsichtigt – auch nicht unter „Progressionsvorbehalt“. Das heißt, die Steuersätze auf andere Einkommen werden durch die Aktivrente nicht erhöht.
Eine wesentliche Einschränkung gibt es: Nur Arbeitnehmer sollen für ihre Löhne und Gehälter den Freibetrag von 2.000 Euro im Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten. Andere Einnahmen, etwa aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit oder auch aus der Landwirtschaft, werden nicht begünstigt.
Wer also als Arzt oder Bauer, Handwerker oder Fußpfleger, Rechtsanwalt oder Schriftsteller vor der Frage steht, ob er über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten soll, kann sich die Aktivrente abschminken. Die Einschränkung des „Freibetrags“ auf eine einzige Einkommensart, nämlich die der „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“, dürfte erhebliche verfassungsrechtliche Probleme vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes ergeben.
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Für alle anderen soll der Aktivrenten-Freibetrag unmittelbar beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Dadurch würde die Vergünstigung jeden Monat auf dem Konto des Arbeitnehmers sichtbar, nicht erst als Rückerstattung nach Einreichung einer Steuererklärung. Dafür müssen alle Steuerklassen mit dem Freibetrag neu gerechnet werden.
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Abgesehen von der Aktivrente beabsichtigt die Koalition, die bereits in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe, namentlich das „Rentenpaket 2025“ und eine Betriebsrentenreform, noch in diesem Jahr zu verabschieden. Die Frühstartrente, ein Rentensparprogramm für Kinder, wird erst im nächsten Jahr den parlamentarischen Prozess durchlaufen und dann rückwirkend in Kraft treten.
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Ferner soll Ende des Jahres eine Rentenkommission eingesetzt werden. Deren Bericht könnte 2026 zum Aufschlag für eine größere Rentenreform werden. Wahrscheinlich ist das aber nicht: Eine ähnliche Kommission unter der letzten GroKo legte Anfang 2020 ihren Bericht vor. Durch die engen politischen Vorgaben war die einzige Empfehlung der damaligen Kommission, die politisch postulierten „Haltelinien“ für Rentenniveau und Beitragssatz gesetzlich verbindlich zu machen und um zwei weitere, ähnliche Indikatoren zu ergänzen.
Ich will keine Aktivrente, ich will mit spätestens 65 aufhören zu arbeiten und meinen Ruhestand mit einer Rente genießen, die meine Lebensleistung würdigt.
Unter dem Stichwort „Altersteilzeit“ sollen ältere Arbeitnehmer weniger arbeiten. Das war viele Jahre lang der Standard. Jetzt sollen sie länger arbeiten. Was da Sinn und Zweck sein soll, ist für den Normalo nicht mehr erkennbar. Chaos!
Weniger aber länger kann sich durchaus rechnen. Bei der Steuer.
Es gibt gar nicht so viele Werkbänke und es werden täglich weniger.
Das Ganze nennt sich Unvermögen, Ahnungslos, Aktionistisch und durchaus betrügerisch…der Mensch geht denen sonstwo vorbei…es geht nur um erweiterte Steuer- und Konsumgelder…
Nun, jeder Selbständige oder Landwirt wäre schön blöd, wenn er sich nicht von seinem Nachfolger einfach abhängig beschäftigen lassen würde …
Mal sehen, was das Verfassungsgericht dazu sagt.
Nix werden die „sagen“.
Zitat Google-KI:
„Ja, die Lebenserwartung in Deutschland ist gesunken und liegt seit 2022 unter dem Vorpandemie-Niveau, was unter anderem auf die hohen Corona-Sterbefallzahlen zurückzuführen ist. Zudem fällt Deutschland im westeuropäischen Vergleich zurück, mit einer signifikant niedrigeren Lebenserwartung als in anderen Ländern wie Frankreich oder Italien…“
Der Rentenbeginn in Frankreich liegt übrigens aktuell bei 64 Jahren.
Irgendwann ist auch mal gut! Wir leben alle nur einmal. Die ausgemergelte Kuh soll immer weiter gemolken werden. Und wofür? Damit die Kohle von unserer Regierung für Rüstung, Klimawahn, Migration und sonstigen Irrsinn verblasen wird. Jeder der sein ganzes Leben lang geschuftet hat, hat es verdient, wenigstens noch ein paar Jahre, hoffentlich ohne gesundheitliche Einschränkungen, zu leben, wie es ihm gefällt.
Wie war das noch einmal mit Art3GG?
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Auszug
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
gilt schon nicht mehr für Politiker (gem. Art46GG)
gilt auch nicht für Beamte die anders ein Leben lang und in der Rente „behandelt“ werden
und gilt nun für Selbstständige und Bauern auch nicht die keine Aktivrente für sich geltend machen können…
Ja ja Regierungen und das GG, wenn es nützt gebraucht man es, wenn es stört ignoriert man es oder hebt es temporär auf.
Wird sehr wahrscheinlich eh vom BVerfG einkassiert werden und damit auch die Tür für andere irre Ideen (weniger Steuern für Ausländer etc) zuschlagen
Karlsruhe, lachhaft die sind KEINE Hüter, Rechtssprecher des GG würden manche sagen.
Die reagieren erstens wenn geklagt wird. Zweitens entscheiden sie selbst ob man Klage zulässt und drittens haben viele Urteile viel Papier verbraucht ABER NULL Konsequenzen gehabt.
Thüringen Merkel, KTF Betrug, parteinahe Stiftungsgesetz etc. sind nur 3 Urteile mit höchster Brisanz aber totaler Ignoranz.
J. Pauls Klage einfach abgewiesen, obwohl hier willkürlich und parteilich das Passive Wahlrecht jenes Klägers, sowie das Aktive Wahlrecht von womöglich zehntausenden Wahlberechtigten entzogen wurde.
@Irittierter: Vergessen sei das! Die Genossen der SPD haben die Genossin Kauffhold in BVG ‚gewählt‘. Die Genossen werden sich schon was dabei gedacht haben! Das BVG ist ab jetzt dazu da, rote und gruene Anliegen durchzusetzen. Und der de-facto Krieg gegen Bauern und Freiberufler ist ein solches DRINGENDES Anliegen! ‚Reiche‘ sollen noch mehr Steuern zahlen! Wer soll sonst die vielen Politologie-Studenten, Schulschwänzer und Klima-Anbeter durchfüttern? Wollen Sie das machen?
Wird auch künftig nicht klar unterschieden, was menschliche Arbeit konstituiert, können weiterhin Tätigkeiten, die sich zwar ganztägig, mühevoll und kontinuierlich in einer unaufhörlichen Kette von Erledigungen erschöpfen als Arbeit gelten, die aber in Wirklichkeit bloß Nicht-Arbeit sind. Auf das Problem der längst notwendigen Differenzierung machte dabei der Soziologe Hans Paul Bahrdt bereits gegen Ende der 1960er Jahre aufmerksam (in: Heidelberger Blätter 14/16: 101). Fortgesetzt bis auf die Gegenwart sind damit unter Umständen sogar sehr hohe Anwartschaften insbesondere auf eine Rente erworben, ohne jemals zuvor im Betrieb die dafür verlangten Leistungen erbracht zu haben. Angesichts dessen müsste sehr viel früher noch in den Unternehmen gleichsam die Spreu vom Weizen getrennt werden. Es kann schließlich nicht sein, dass Arbeit sich letztlich bestraft sieht allein schon dadurch, dass Nicht-Arbeit keine Sanktionierung erfährt.
Übrigens: Zuvörderst die Forschungsförderung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung wies zuletzt noch im Jahr 2005 einen Antrag ab, mit dem Aufschluss darüber hätte gewonnen werden können, was der Unterschied zwischen Arbeit und Nicht-Arbeit schon immer gewesen ist. Der theoretisch angeleitet und empirisch kontrolliert dazu erhobene Befund ist jedoch unverzichtbar, solange Nicht-Arbeit sehr viel höher im Kurs steht und Arbeit nur einen verschwindend geringen Marktwert hat. Insofern der Inhalt und die Stärke der Ausschläge des psychischen Apparats ökonomisch bedingt sind, nimmt es nicht wunder, dass das, was inzwischen seit rund anderthalb Jahrhunderten als „industrielle Pathologie“ kritisiert ist, auch in Zukunft vorherrschend bleibt. Erst jüngst spricht der Historiker Michael Wolffsohn am 13. Juli 2024 denn auch nicht von ungefähr von einer fortwährenden „Selbstzerstörung“. Letzten Endes wäre damit auch die gesetzliche Rentenversicherung ein Ausdruck davon.
Da sieht man mal wieder, dass die keine Ahnung von Selbstständigen und Bauern haben! Die meisten haben nur ihre Pflichtjahre eingezahlt, weil das damals so propagiert worden ist, und haben jetzt eine Minirente. Gerade die würden sich gerne noch etwas dazuverdienen. Mein Schwiegervater ist jetzt 76 und arbeitet immer noch im Betrieb seines Sohnes mit, den er damals übergeben hat. Die Minirente reicht hinten und vorne nicht. Aber Steuern darf er noch abdrücken, weil er kein Angestellter war. Artikel 3, Absatz 1 sagt ganz deutlich etwas anderes. Demnach wäre dieses neue Gesetz verfassungsfeindlich.
Wie ich sie liebe, all die schönen Kommissionen und Gipfel.
Bin froh als Selbstständiger mit diesem System nichts zu tun zu haben. Interessiert mich gar nicht, dieser ganze Rentenmist… Letztlich ist jeder Frei aus dem Rentensystem auszutreten: Das Schlüsselwort heißt Selbstständigkeit.
Rentenkommission…aha, wieder eine sinnfreie Stelle.
Wieviel Ersparnis sind das im Monat bei 2000 statt 1200 Freibetrag? 3,50€? Dafür steigt die Krankenkasse nächstes Jahr nochmal um mind. 30€
Wer hat im Monat einen Steuerfreibetrag von 1.200 € ?
Den hat man jährlich bei der Einkommensteuer.
Hier passiert Wählerverarschung genau wie bei den steuerfreien Überstunden wo man nach der Wahl nur noch von zuschlägen sprach
Wozu haben wir eigentlich Fachminister, wenn bei jedem Thema erst einmal eine Kommission eingerichtet wird. Das klingt ja nach dem uralten Scherz: „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis“.
Der Kanzler hat die Richtlinienkompetenz, der kann den Kurs vorgeben. Aber dazu hat Merz keinen Mumm, da könnte ja die SPD aufheulen und die Regierung verlassen.
Es geht immer nur um Machterhalt, nie um die Bürger !
Es sei ein grosser Wurf meinen die Verantwortlichen beim nicht stattfindenden „Herbst der Reformen“. Wer’s glaubt … alles auf Pump!
Wie lieb sich Antifa-Lars und das Söderlein anschauen… (Bild)
Ist ja auch verständlich, weil doch Antifa-Lars so sensibel ist.
Heul!!!
Da kommt es wieder zum Vorschein, die Alt-Parteien hassen Selbstständige, weil man sie nicht so einfach regulieren kann.
Und noch eine Kommission, weil’s die Dummköpfe nicht allein auf die Reihe kriegen. Die Kosten hierfür sollten lieber in die Rentenkasse fließen.
„… Arzt oder Bauer, Handwerker oder Fußpfleger, Rechtsanwalt oder Schriftsteller vor der Frage steht, ob er über die Regelaltersgrenze …“
So ein dummer Satz kann nur auf AN stehen. Für diese Leute gibt es gar keine „Regelaltersgrenzen“.
Abgesehen davon: diese verfasungswidrige Ungleichbehandlung wird im Bundesrat schon aus rein fiskalischen Gründen scheitern, das geht gar nicht mehr an das Verfassungsgericht.
Das Renteneintrittsalter der „Ärzteversorgung“ wie auch die Regelhöchstabgabe sind 1:1 durch die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Besonders für niedergelassene Ärzte wäre diese Steuererleichterung vielleicht das Zünglein an der Waage gewesen. Vorbei. Denken Sie daran bei der nächsten TetminNichtVereinbarung.
Mit Verlaub: Was soll der Scheiß?
Was ist denn mit den Beamten?
Und gibt es dadurch Anspruch auf Bürgergeld, da man arbeitsfähig ist?