67 Prozent
Klagen gegen Asylbescheide steigen dramatisch an – Gerichte warnen vor Personalkollaps
Die Zahl der Asylklagen an deutschen Verwaltungsgerichten ist im ersten Quartal 2025 um 67 Prozent gestiegen. Die Gerichte klagen nun über eine massive Personalnot. Etwa in Thüringen drohen nun Verfahrenslaufzeiten von bis zu zwei Jahren.

Im ersten Quartal 2025 sind die Klagen gegen Asylbescheide und Eilverfahren an deutschen Verwaltungsgerichten nach Angaben der Bild deutlich gestiegen: Mit 46.427 neu eingegangenen Fällen verzeichneten die Gerichte einen Anstieg von 67 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. 2024 musste sich die Gerichte bundesweit „nur“ mit 27.882 Klagen befassen.
Vor allem in Niedersachsen ist ein massiver Aufwuchs der Fallzahlen zu beobachten. Hier wurde der stärkste Anstieg verzeichnet: Die Zahl der Klagen gegen Asylbescheide und Eilverfahren stieg dort von 2.226 im ersten Quartal 2024 auf 4.887 im gleichen Zeitraum 2025. Dies bedeutete einen Zuwachs von mehr als 120 Prozent. Aufgrund dieser massiven Zusatzbelastung für die deutschen Gerichte schlagen nun immer mehr Organisationen Alarm.
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Dem Bund Deutscher Verwaltungsrichter zufolge rückt damit auch das von der Bundesregierung formulierte Ziel, die Dauer von Asylklageverfahren im Zuge der geplanten Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems ab Juli 2026 deutlich zu verkürzen, in weite Ferne. Hierfür sei die Zahl der Fälle in den vergangenen Jahren zu massiv angestiegen. „Viele Bundesländer werden es nicht schaffen, Asylverfahren innerhalb der geplanten Sechs-Monats-Frist zu erledigen“, so die stellvertretende Vorsitzende Caroline Bülow.
Der Verein Thüringer Verwaltungsrichter warnt in diesem Zusammenhang nun auch vor einer sich immer drastischer zuspitzenden Personalnot. „Wir haben allein im Verwaltungsgericht in Weimar für 2025 schon jetzt so viel Arbeit auf dem Tisch wie für ein ganzes Jahr“, sagte der Vorsitzende Thomas Lenhart. Wenn die Politik hier keine Abhilfe schafft, würde sich im Gegenteil die Dauer der Verfahren noch deutlich verlängern. Lenhart spricht von Verfahrenslaufzeiten von bis zu zwei Jahren.
Wer mit Verwaltungsgerichten zu tun hat, sieht schon seit Jahren an den fortlaufenden Aktenzeichen, dass das System am Zusammenbrechen ist. Wochen- oder monatelange „Eilverfahren“ sind nichts Neues und mitunter wird durch Vollzug der Bescheide währenddessen vollendete Tatsachen geschaffen. Wenn man dies bei Behörden moniert, wird auf mögliche Fortsetzungsfeststellungsklagen verwiesen, die dann in ein paar Jahren verhandelt werden und natürlich kein Ersatz sind.
Öffentlich medienwirksam moniert wurde so ein Vollzug während laufender Verfahren trotz laufender Verfahren nur einmal: als Seehofer im laufenden Verfahren einen Asylbewerber abschieben ließ…
Die Farce dabei, die Klagen werden durch Steuerfinanzierte „NGO“ initiiert und begleitet und dann Steuerfinanzierte Gerichte und Anwälte zu beschäftigen und am Ende werden dann Steuergelder für deren Aufenthalt aufgebracht.
Die wundern sich tatsächlich über Verdruss und mangelnde Einsatzbereitschaft?
Tja, dass Verwaltungsgerichte positiv entscheiden ist über die Grenzen bekannt; mit Hilfe von NGOS und Steuermitteln.
Die einzige Partei die seit Jahren vor diesen Zuständen warnt, wird im Bundestag mit der Brandmauer ausgegrenzt und als Nazis beschimpft.
Da müssen die Gerichte eben Prioritäten setzen. Was ist wichtiger, unbescholtene Bürger wegen Memes jahrelang wegzusperren oder den Klagen zu Asyl stattgeben und alle dringend benötigte Fachkräfte offiziell im All Inklusive Ressort Germania für alle Zeiten Willkommen heißen.
Deutschland schafft sich ab. Es ist politisch gewollt.
Das einzige was in Deutschland richtig gut läuft ist die Asylindustrie.
Diejenigen, die die Urteile sprechen, beklagen jetzt, dass sie diese Urteile sprechen ?
Ihr haltet doch dieses System gegen jede Veraenderung aufrecht.
Solange ihr Urteile sprecht, die einen Unrechtsstaat begruenden.
Solange ihr Eure (und unsere) Zeit und Geld mit „Ballweg“ verschwendet, solange ihr ……
Ach, was soll’s Klappern gehoert wohl auch zu eurem Geschaeft.
So wird das was mit der Einbürgerung für alle.
„Gerichte warnen vor Personalkollaps“
Steckt da vielleicht die Absicht dahinter?🤔
Die Entscheidung geht dabei nicht nur auf die Pro-Migrations-Organisation „Pro Asyl“ zurück, die die drei Somalis anwaltlich vertreten und einen Rechtsbeistand vermittelt hat. Die Organisation frohlockte gestern: „Seit Start der Zurückweisungen sind wir an der Grenze aktiv & haben für die rechtliche Vertretung von drei (davon eine minderjährig) mehrfach zurückgewiesenen Geflüchteten aus Somalia gesorgt.
Heute hat das VG Berlin im Eilverfahren klargestellt:
Diese Zurückweisungen waren rechtswidrig.“
Die Kosten für den Beschluss, der die Bundespolizei zur Einreise der drei Somalis zwingt, trägt der Steuerzahler.
https://www.nius.de/gesellschaft/news/gruene-richter-ngos-somalis-geheimplan-asyllobby-dobrindt-zurueckweisungen/15043449-86af-4ae1-8ef5-d801916c2a12
Es handelt sich tatsächlich um „Fachkräfte“, denn sie wissen, wie sie zu „ihrem Recht“ kommen. Man könnte sie tatsächlich in der Verwaltung gut gebrauchen. 🙂 🙂 🙂 Für alles andere sind sie sich zu schade.
Die Gesetze müssen endlich geändert werden. Und das geht nur mit einer AfD-Regierung
Selber schuld! Die Gerichte brauchen
gar nicht zu jammern, da sie linkspolitisch
sind, begeistert bei § 188 mitmachen und
sich so selber Arbeit verschaffen.
Die Lösung kann nur sein, dass jeder Zutritt zum deutschen Staatsgebiet über eine Transitzone ( entlang der Grenzstreifen) erfolgen muss, die exterritoriales Gebiet darstellt. Der Zutritt in diese Transitzone muss engmaschig überwacht werden. Ansonsten hat jeder illegale Zuwanderer mit dem Betreten des deutschen Hoheitsgebietes einen Rechtsanspruch auf ein ordnungsgemäßes Asylverfahren, was offenbar zur Überlastung des Sozial- und Rechtssystems führt.
Wenn die Grünen meinen wenn die Bombe platzt, sie bleiben davon verschont, dann haben sie sich aber mächtig verspekuliert (wann tuen sie es eigentlich nicht) und ich sag es mal mit KGE i“ch freu mich darauf“
Genau so wie Schlepper eine Straftat begehen sollte man auch einmal hinterfragen, ob Asylvereine, die Flüchtlingen falsches Vorgehen raten–nicht auch eine Straftat begehen.
Jeder Asylverein weiß, dass Flüchtlinge dort einen Antrag stellen müssen, wo sie zuerst sicheren Boden erreichen.
Wer dann Flüchtlingen empfiehlt–erst in Deutschland einen Antrag zu stellen–der gefährdet doch damit auch den inneren Frieden–und womöglich noch viel mehr….
Ich sage dazu : Wo bleibt der versprochene Bürokratie-Abbau ? …. kann sich wohl jeder selber denken.
Unser gesamtes System ist nicht für diese Art Missbrauch ausgelegt, wie er jetzt stattfindet. Gerade die sozialen Medien haben alles verändert – davon hört man GAR NICHTS. Früher musste man jemanden kenne, der jemanden kennt, der einem einen Schleuser empfehlen kann, der nicht einfach mit dem Geld abhaut. Man musste jemanden kenne, der jemanden kennt, der einem im Ankunftsland alle Tricks verraten konnte. Heute steht das alles in den entsprechenden Facebook-Gruppen. Die Schleuser haben wahrscheinlich Sterne-Bewertungen und Ratenzahlung. Hierzulande warten dann die NGOs, die ihren Partnern in der Asylindustrie die Kundschaft zuschanzen wollen und die einem tatkräftig helfen, das System auszutricksen.
Verdi
Zitat:
Überlastungsanzeige, Gefährdungsanzeige, Gefährdungsbeurteilung: Schutz am Arbeitsplatz durchsetzen
Eine Überlastungsanzeige/Gefährdungsanzeige ist der (schriftliche) Hinweis an den Arbeitgeber bzw. unmittelbaren Vorgesetzten mit der Kernaussage, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer konkret zu beschreibenden Situation gefährdet ist, und Schäden zu befürchten sind. Sie bietet Beschäftigten die Möglichkeit, auf die gefährdende Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche zu entlasten, denn entstehende Sach- oder Personenschäden können für sie arbeits-, straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen haben.
Laut Arbeitsschutzgesetz (Paragraf 17, Absatz 1) können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes gegenüber ihren Arbeitgebern Stellung beziehen, beispielsweise mit einer Überlastungsanzeige/Gefährdungsanzeige. Sorgt der Arbeitgeber nicht für Abhilfe, können ….
Irgend wie absurd. Die können bis zu 8 mal klagen und bekommen noch eine Pflicht Verteidiger.
Kann ich auch gegen meine Steuern klagen ? Wenn jemand hierher kommt, hat er die Gesetze zu respektieren und ein Staatsapparat ist dazu da um diese umzusetzen. Schluss mit der Asylwirtschaft (inkl. Anwälten), das kostet alles nur.
Das ist alles nicht neu. Ich habe z.B. auf eine Beurteilungsklage 9 Jahre gewartet (kein Scherz!). Nun gibt es tatsächlich eine Neubescheidung, das ist natürlich der Oberbrüller. Die Asyl-Ka…e legt seit 2015 eine ganze Gerichtsbarkeit lahm.
Das alles auch noch weitgehend sinnlos, denn a) bleiben darf auch der Asyllose und er wird b) auch genauso überalimentiert. Entweder macht man mit Grenzschutz und Abschiebungen wirklich ernst, oder man kann a) eine ganze Behörde abschaffen und b) gleich Blanko-„Chancen“-Bescheide an den Grenzen und in den Flüchtlingsheimen verteilen. Mit den eingesparten Mitteln sollte man m.E. dann die Krankenkassen unterstützen!
Tja, die Klagen rechnen mit dem Zeitaufschub. Wer es schafft, sich 5 Jahre im Land zu halten, bekommt den dtsch. Pass. Umso mehr Klagen eingehen, desto größer die Chance. Die Überlastung unserer Systeme ist in Einwanderungskreisen kein Geheimnis. Dafür sorgen schon unsere „Flüchtlingshelfer“.
Diese „Überlastungsklage“ der Gerichte und deren Richter und Richterinnen sollte alleine schon eine Notlage bezüglich weiterer Aufnahme von Geflüchteten begründen.
Auch die Überlastung bezüglich Unterbringung von verurteilten Flüchtlingen in unseren Gefängnissen –oder die Unterbringung nicht verurteilter psychisch kranker Flüchtlinge sollte alleine schon eine Notlage bezüglich weiterer Aufnahme von Geflüchteten begründen.
Die Mehrheit unserer Gerichte — unserer Richterinnen und Richter–scheint die Lage in Deutschland wohl doch noch vernünftig beurteilen zu können……