OLG Schleswig
Klage nach Geschlechtsumwandlung: Gericht zwingt Standesamt, Trans-Mann als Vater einzutragen
Ein Standesamt ist vor dem Oberlandesgericht Schleswig gescheitert, nachdem es sich geweigert hatte, einen Trans-Mann als den Vater des durch Samenspende gezeugten Kindes seiner Ehefrau einzutragen. Die Nichteintragung würde das Persönlichkeitsrecht des Trans-Mannes verletzen, heißt es in der Begründung.
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Ein Standesamt, vertreten durch den Oberbürgermeister, ist mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss eines Amtsgerichtes (AG) vor dem Oberlandesgericht Schleswig (OLG) gescheitert, nachdem das Amt sich geweigert hatte, einen Trans-Mann als den Vater des künstlich gezeugten Kindes seiner Ehefrau einzutragen. Oder wie das Gericht es in seiner Beschlussbegründung formulierte: Ein „Frau-Mann-Transsexueller“ sei als Mann anzusehen.
Das Paar hatte acht Jahre vor der Geburt des Kindes (das nach Angaben des Gerichts 2023 geboren ist) eine lesbische Lebenspartnerschaft gegründet. Zwei Jahre später änderte eine der beiden biologischen Frauen, die sich als Mann identifiziert, das Geschlecht und den Vornamen. Sie heirateten und der Trans-Mann nahm den Nachnamen der späteren Mutter an. Nachdem das durch künstliche Befruchtung eines Samenspenders gezeugte Kind zur Welt gekommen war, weigerte sich aber das zuständige Standesamt, den Trans-Mann als Vater des Kindes einzutragen.
Dieser zog vor Gericht und bekam vor dem Amtsgericht Recht. Gegen diesen Beschluss legte das Standesamt Beschwerde ein, jedoch ohne Erfolg. Das OLG Schleswig bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Das Standesamt ist damit verpflichtet, den Trans-Mann als Vater einzutragen.
Das Gericht bezog sich in seiner Entscheidung auf den Wortlaut des § 1592 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der vorsieht, dass der Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Da der Trans-Mann zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war und seinen Namen und sein Geschlecht bereits amtlich geändert hatte, sei er nach dem Transsexuellengesetz (TSG) als Mann und somit dem Wortlaut nach auch als Vater des Kindes anzusehen.
Da das Kind auch nicht das eigene und die amtliche Geschlechtsumwandlung vor der Geburt erfolgte, sei auch eine Sonderregelung des Transsexuellengesetzes (§ 11 TSG) zum Eltern-Kind-Verhältnis nicht einschlägig. Das OLG stellte auch fest, dass das Amtsgericht in der Vorinstanz richtig entscheiden hatte, dass diese Nichtanwendung des Paragrafen auch geboten sei, da dem Kind „allein aus unterhaltsrechtlichen, erbrechtlichen und auch sorgenrechtlichen Aspekten keine Nachteile entstünden“, wenn der Trans-Mann als männlich anerkannt werden würde und das Kind damit rechtlich beide Elternteile hätte, formuliert das Gericht.
Nach der derzeitigen Rechtslage könnte der Trans-Mann nämlich nicht als Mutter des Kindes eingetragen werden, womit das Kind ansonsten nur ein Elternteil hätte. Das OLG Schleswig führt weiter aus, dass das Amtsgericht zuvor richtig argumentiert habe, dass die Nichtanerkennung des Trans-Mannes als Vater des Kindes diesen auch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzten würde, aus dem sich auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ableiten ließe.
„Es (das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung) ist verletzt, wenn ein transsexueller Elternteil für ein (…) geborenes Kind rechtlich nicht die geschlechtsbezogene Elternrolle zugewiesen bekommt, die seinem selbst empfundenen und ihm rechtlich zugewiesenen Geschlecht entspricht“, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Solche Probleme können entstehen , wenn man biologische Gesetze missachtet und Fetisch zum Gesetz erklärt.
Das arme Kind.
die ist NICHT der Vater. Was für ein Irrenhaus hier!
Was soll das für eine Justiz sein die Lügen als Wahrheit bezeichnet und die Wahrheit als Lüge. Verstehen die gar nicht dass damit das gesammte Vertrauen in den Rechtsstaat verloren gehen muss?
Ich weiß jetzt nicht, was ein Transmann ist. Die Sachen werden immer absurder. „Samenspende“? Ist das in der BRD überhaupt erlaubt? Der*Die Richter* weiß wohl auch nicht Bescheid! Die Justiz hat die Willkür in unserem Rechtsstaat zur rechtlichen Beweisführung geadelt!
Hab ich das richtig verstanden?
„… Wortlaut des § 1592 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der vorsieht, dass der Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. “
Das bedeutet, wenn eine verheiratete Frau von jemand anderem als dem eigenen Ehemann schwanger wird, der Ehemann trotzdem der Vater ist??? Obwohl nicht er sie geschwängert hat?
So liest es sich für mich…das war mir nicht bewusst.
Jo, ich bin für heute raus, habe meine Tage bekommen.
Einfach nur lächerlich.
Als nächstes wird ein 8 Jähriger Dackelrüde als Vater
eingetragen. Darauf ein dreifaches Wuff Wuff Wuff !
Also für mein Verständnis ist ein Trans-Mann eine Frau, umoperiert zum Mann. Der könnte ja aber keine Samen abgeben 🤔
Das Paar hatte acht Jahre vor der Geburt des Kindes (das nach Angaben des Gerichts 2023 geboren ist) eine lesbische Lebenspartnerschaft gegründet. Zwei Jahre später änderte eine der beiden biologischen Frauen, die sich als Mann identifiziert, das Geschlecht und den Vornamen. – Und was passiert, wenn der Transmann sich 2025 als Frau identifiziert? Ist SIE dann immer noch VATER? Oder plötzlich Zweitmutter? Ich muss gestehen, ich blicke durch das neue Regenbogen-Zeitalter nicht durch. Alles so bunt.
ich bin ein wenig genervt das sich Frauen rausnehmen zu wissen wie es ist ein Mann zu sein. Ich nehme mir ja auch nicht raus zu wissen wie es ist eine Frau zu sein.
Was ist mit dem Samenspender? Biologisch gesehen ist der doch der Vater, rechtlich der, der beim Standesamt eingetragen ist. Oder läuft biologisch gesehen jetzt auch alles anders?
Ich habe jetzt beschlossen mein Geschlecht in „Gottheit“ zu ändern und dann müssen alle vor mir knien 😇😇😇
Ick hau mir wech…..
Es wird in Zukunft psychologisch extrem schlimm für das Kind, wenn es endlich erfährt dass aus wissenschaftlicher Sicht (i.e. Biologie, die nicht per Dekret ungültig gemacht werden kann) Frauen keine Samen spenden können, und es dann wissen will wer der richtige Vater war… Diese hirnlos idiotische Gesetzgebung dient so oder so nur der richtigen Spaltung und Degrafierung der Gesellschaft.
Der Staat wurde in allen Instanzen von Sozis besetzt, besonders die „Justiz“. Man sieht’s am krassen linksdrall der meisten Gerichtsentscheidungen, besonders bei solch absurden Beispielen. Das Gesetz wurde zur toter Schrift verunstaltet. Biologie per wirkürlichem Dekret null und nichtig gemacht, Spaltung und schwerste Schäden werden die Folge sein, besonders für Kind – wenn es später die Wahrheit über den „Vater“ erfährt! Man bemerke auch wie das Parlament völlig zerstört wurde und sinnlos geworden ist, um solchen Blödsinn als „Gesetz“ durchgehen zu lassen…
Ich gebe zu, ich habe den Text inhaltlich nicht ganz hinsichtlich dahingehend verstanden, wer jetzt welches Geschlecht vorher/nachher hatte oder hat und wer jetzt der Vater sein will oder eben nicht. Und, woher kam das Kind jetzt nochmal, das arme?
Auch wenn ich mich wiederhole: Diese Gesellschaft ist in weiten Teilen sehr, sehr schwer krank!
Es ist nicht möglich „sich umoperieren zu lassen“.
Es ist nur möglich einen gesunden Körper zu verstümmeln und ihm die Fortpflanzungsfähigkeit zu nehmen 🙁
Ich schätze mal TransMann und Lesbenfrau haben in ca. 15 Jahren ein Problem, wenn das Kind fragen stellt. Und die kommen. Schon wegen den Mitschülern.
Ach ja. Da leben wir aber nicht mehr. Die Nato hat bis dahin mit ihrem Center in Wiesbaden so provoziert, dass hier in Mitteleuropa soviel Pilze zu sehen sein werden… Vielleicht auch gut so, dass das alles ein Ende nimmt. Egal wie.
Unsere Regierung bricht unsere Gesetze, sogar das Grundgesetz.
Die Richter folgen nur bedingt dem Gesetz, sie schöpfen ihren Interpretationsspielraum voll aus um gegen die Interessen des Großteils der Bevölkerung richten, aber im ideologischen Interesse der ungeliebten Regierung.
Wir das Volk, der Souverän, sollten dieses Gesindel für Vogelfrei erklären!
😉
Völlig richtig.
Wird ein Kind ehelich geboren, ist der Ehemann automatisch der Vater. Wenn also eine Person vor dem GESETZ als Mann anerkannt und im Melderegister auch eingetragen ist (und nicht nur in Männerklamotten rumrennt), ist das völlig logisch.
Anders ist es ja bei den sog. „Trans-Frauen“ die sich nur in bunte Fummel werfen, aber immer noch vor dem Gesetz ein Mann sind.
Aber dafür haben sie ja jetzt das Selbstbestimmungsgesetz verbrochen.
Was ist mit den Gefühlen des Kindes? Wenn das alles.versteht und diese operierte Frau als Vater nicht anerkennen will und es mental nicht gebacken bekommt?
Es gibt nur zwei Geschlechter, Mann und Frau. Dabei sollte es bleiben, alle die damit Probleme haben sollten sich an einen Facharzt wenden. Die brauchen Hilfe. Und keine Gerichtsurteile!
Also hat „vater“ offensichtlich gemäß diesen Gerichtsbeschluß überhaupt keinen zwingenden Zusammenhang mehr zur biologischen Abstammung.
Das sollte man konsequenterweise unbedingt ausweiten. Artenübergreifend !
Kann ja sein, dass sich die Familienkatze als Mensch fühlt und verstanden wissen will. Oder der Hund eigentlich als Kind mit Unterhaltsanspruch.
Alle mit Restverstand setzen sich in Beklopptistan fortan eine Pappnase auf.
Das ist völlig korrekt, wenn man den Geschlechtsumwandelungskram anerkennt, hat man genau diese Folgen. Ein verheirateter Mann kann sich beliebig Kuckukskinder unterschieben lassen, er muß sich nicht dagegen wehren und ist dann der gesetzlich legitimierte Vater, womit er dem biologischen Vater jegliche Rechte hinsichtlich des Kindes abgenommen hat. Mancher hat so seine Ehe gerettet. Für das Kind ist es grundsätzlich besser, einen Vater zu haben. Das wäre ansonsten der Samenspender, der es aber vermutlich nicht sein will.
All die Linken, Geisteskranken, Bereicherer, NWO/US-Sklaven in die alte BRD, der Rest an Deutschen in die „Neuen“ und eventuell noch weitere, westlich der alten Grenze liegende Bundesländer, wenn sich unerwartet viele Reste an dt. Volk finden lassen und dann Mauer 3000, bei der keiner mehr unerlaubt rein kommt. Danach dann täglich Berichterstattung über das Irrenhaus nebenan, im festen Wissen davon nicht mehr betroffen zu sein.