„Ausländer raus“
Keine strafrechtlichen Konsequenzen nach Sylt-Video: Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein
Vor einem Jahr sorgte ein Video von mehreren jungen Erwachsenen auf Sylt für bundesweite Empörung. Sie sangen zu der Melodie von „L’amour toujours“ die Zeilen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungen eingestellt – es handele sich um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung.

Vor gut einem Jahr sorgte das Video einer Gruppe junger Erwachsener auf Sylt für bundesweite Furore. Sie sangen einen abgewandelten Liedtext zu dem bekannten 2000er-Partyhit „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino. Die Zeilen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ verbreiteten sich rasend schnell in sozialen Netzwerken und lösten bundesweite Empörung aus. In Folge des Videos ermittelte die Staatsanwaltschaft Flensburg gegen die Gruppe. Nun wurden die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung jedoch eingestellt.
Konkret hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungsverfahren gegen vier Beteiligte eingestellt. Nach Informationen der Welt fehlten nach Sichtung des Videomaterials ausreichende Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verfolgung. Der Gesang, so betonte eine mit dem Verfahren vertraute Person gegenüber der Zeitung, bleibe eine „Meinungsäußerung“, die von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sei.
Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der Welt, dass „weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände“ den „zweifelsfreien Rückschluss“ zulassen würden, dass eine „aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden“ sollte.
Das Video, das die Runde machte, zeigt eine junge Frau, die lachend den umgedichteten Refrain mitsingt, während ein Mann mit Sonnenbrille und Weinglas in der Hand einstimmt. Dann schwenkt die Kamera: Ein weiterer Mann, bekleidet mit weißem Hemd, zeigt in rhythmischer Bewegung eine Geste, die an den Hitlergruß erinnert, und formt mit zwei Fingern ein Hitlerbärtchen unter seiner Nase.
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Diese Einlage blieb nicht folgenlos. Die Staatsanwaltschaft bewertete die Geste als Verstoß gegen das Verbot verfassungswidriger Kennzeichen, nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs und erließ gegen den Mann einen Strafbefehl über 2.500 Euro. Sollte der Angeschuldigte die Strafe akzeptieren, bleibt er weiterhin als nicht vorbestraft registriert; auch das Führungszeugnis bliebe unbelastet.
Neben drei im Video direkt sichtbaren Personen wurde auch das Verfahren gegen eine vierte Person, die den Clip auf Social Media verbreitet hatte, eingestellt. Unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung hatte die Aufnahme für die betreffenden Personen jedoch bereits weitreichende Folgen.
Zeitweise plante die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, die junge Frau, die in dem Video sichtbar war, zu exmatrikulieren. Ende Mai 2024 kündigte die Universität an, dass der Exmatrikulationsausschuss der HAW ein Ausschlussverfahren gegen die Studentin prüfen würde. Am Ende kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass die junge Frau weiter studieren dürfe (Apollo News berichtete). Ihren Job verlor sie trotzdem.
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Der umgedichtete Song hat sich schon vor knapp zwei Jahren, im Herbst 2023, zu einer Art Internet-Meme entwickelt – als mehrere Männer bei einer Dorfparty im mecklenburg-vorpommerschen Bergholz die Parole „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ anstimmten. Schon damals verbreitete sich das Video rasant im Internet – und wurde immer wieder nachgeahmt und veralbert.
Im vergangenen Jahr ermittelten nach Bekanntwerden solcher Fälle Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland. Dabei kamen unter anderem die Staatsanwaltschaften Augsburg und Neubrandenburg zu dem Schluss, dass die Gesänge nach ständiger und geltender Rechtsprechung von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und damit keine Volksverhetzung im Sinne des Paragraf 130 Strafgesetzbuch darstellen würden (mehr dazu hier).
Fast ein ganzes Jahr lässt die Justiz sich Zeit, um festzustellen, was zahlreiche andere Gerichte in vergleichbaren Fällen schon vorher festgestellt haben. Das ist die eine Schande.
Die zweite Schande ist, dass den von der Justizverfolgung betroffenen jungen Leuten der Ruf zerstört, der Job bzw. der Studienplatz genommen wurde.
Keine Rücksicht auf die Persönlichkeitsrecht, keine Berücksichtigung der Unschuldsvermutung.
Dieser Rechtsstaat gehört dringend gerade gerückt.
Verstehe nicht was an dem Spruch, wenn man ihn neutral betrachtet, so schlimm sein soll.
Wem sonst gehört das Land denn? Gehört Polen nicht auch den Polen, Japan nicht den Japanern und die USA nicht den Amerikanern?
Kosten der Staatsanwaltschaft übernimmt der Steuerzahler.
Auch wenn das natürlich begrüßenswert ist, sind strafrechtliche Ermittlungen ja auch schon Strafe und Einschüchterung genug, wegen Stress, Job- und Ansehensverlust. Und dies wird auch in Zukunft unabhängig vom Gerichtsurteil noch so lange passieren, wie die Staatsanwälte dem Justizministerium weisungsgebunden sind.
Wir brauchen UNABHÄNGIGE STAATSANWÄLTE JETZT!!!
Man wird sich erinnern wie ihr den jungen Leuten in den Rücken gefallen seid.
Die Nacht der weichen Kissen.
Sehr gut. Ich war nicht empört, warum auch, wenn die Wahrheit gesagt wird?
Dafür jat man die jungen Leute an der öffentlichen Pranger gestellt, ihre Karriere kaputtgemacht und sie vor den Kadi gezerrt.
Jeder sollte sich mal die Frage stellen: Was für eine verkommene Gesellschaft ist dies nur, wenn man junge Menschen für einen läppischen Ausspruch oder ein Liedchen fertig macht? Was für ein Denunziantenpack, welches die gleichen Methoden wie in den 30er Jahren nutzt. Mit Meldestellen, Anschwärzen usw. egal ob es private Leute sind oder bei den Behörden.
Gegenklage jetzt.
Die jungen Leute wurden ja auch schon außerhalb der Justiz ungerechtfertigterweise bestraft! Sei es durch Bekanntgabe der persönlichen Daten in der Öffentlichkeit durch linke Dritte oder durch ungerechtfertigte Kündigungen des Arbeits- bzw. Studienplatzes! Eine juristische Bestrafung wäre ja noch on top dazugekommen!
Und wegen sowas verlieren Leute ihren Job! Hat aber auch was gutes: Bürgergeld, mehr Freizeit, „….kriesch isch vom Amt….“, was will man mehr.
…. hab noch gar nichts auf „Tagesschau“ gehoert.
Kommt sicher zur Prime Time……
Also darf man jetzt offiziell wieder den „Döp Döp Dödödöp Döp“ Song spielen? Ich frage für einen Freund. 🙂
Vielen war zum Zeitpunkt der „Sylt-Gesänge“ bereits bekannt: Das Bundesverfassungsgericht hatte schon am 4.2.2010, 1 BvR 369/04, beschlossen, dass „Ausländer raus“ von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht ohne weiteres Volksverhetzung ist! Aber bestimmte Medien wollten es einfach so eingeordnet nicht haben. Wie viel „Meldestellen“ es wohl registriert naben?
Für eine solch einfache Erkenntnis benötigt die Staatsanwaltschaft ein ganzes Jahr? – Obwohl im
Selben Fall andere Staatsanwaltschaften in erheblich geringerer Zeit zum gleichen Ergebnis kamen?
Nein, hier war kein Rechtsstaat zugange.
Das ist. Verfolgung Unschuldiger wie es exemplarischer kaum machbar wäre.
Trotz Unschuldsvermutung wurde Bildmaterial unverpixelt veröffentlicht, sowie auch deren Namen im Klartext. Dann lies Mann zu, das linke Medien, also unter anderem der ÖRR, das komplette Leben, beruflich, wie privat zerstörten.
Erst jetzt gibt die Staatsanwaltschaft zu, das KEINE Straftat vorlag!
Das ist Vorsatz, mit dem Zuel an diesen Menschen ein Exempel zu statuieren um das Volk einzuschüchtern, das dürfte jedem klar sein.
Was ist mit jenen, die durch bloßes Abspielen dieses Liedes, nach diesem Vorfall, verfolgt wurden und teils mit Bußgeldern beget wurden?
Diese Justiz ist Korrupt, sie legalisieren eigene Straftaten und kriminalisieren Unschuldige.
Vielleicht haben wir doch noch einen hauch Meinungsfreiheit
Was für ein Theater
Ein ganzes Jahr?
Das sind ja mittlerweile Methoden wie 1933.
Einschüchterung, Verunsicherung und mit der Perspektive das man hier nur noch mit einem Schaden rauskommt der ein normales Leben nicht mehr möglich macht.
Man bin ich mittlerweile sauer auf unseren Deutschen Drecksstaat.
Ja Apollo ich weiß mein Beitrag kommt entweder nie oder in 78 Stunden.
Wann werden denn die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Bärbel Bas weitergeführt?
Die hatte aus dem Amt heraus gefordert
„Höchststrafe für Sylt!“ Für ein Handeln, dass zwar unerwünscht, aber nicht strafbar ist und durch die Meinungsfreiheit geschützt.
Durch das widerrechtliche Mobbing von Bärbel Bas haben 2 der Leutchen von Sylt ihren Job verloren.,
Der Schaden für die beiden ist nennenswert.
Wann endlich wird Bärbel Bas strafrechtlich verfolgt ?
Wenn wegen eines geteilten Schwachkopfmemes Haussuchungen stattfinden
und ein Journalist 7 Monate Haft abbekommt, wenn behauptet wird
Faeser hasse die Meinungsfreiheit, warum wird dann Bas
nicht endlich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Den Job zu verlieren ist doch wohl schlimmer als ein Meme im Netz !
2 x 7 = 14 Monate Gesamtstrafe 1 Jahr auf Bewährung für Bärbel Bas.
Das wäre ausgleichende Gerechtigkeit.
…dabei hätten sich einige eine rigerose Bestrafung so gewünscht, wohingegen Gruppenvergewaltigjngen und Messerattacken diese eher entspannt sehen, sofern ein gewisser Kulturkreis ursächlich, naja lassen wir das!, Ja Apollo, ich warte gerne
Vielleicht sollte man in Bamberg und Schweinfurt mal eine Fortbildung bei anderen Staatsanwaltschaften organisieren. Zwar brauchen auch die beinahe unendlich lange, um einen offensichtlichen Sachverhalt aufzuklären. Immerhin lassen sie es nicht zur Anklage kommen. Das ist sehr wenig. Aber wir sind ja bescheiden geworden.
Tja wer hätte es gedacht also KEINE strafrechtlichen Konsequenzen?
Moment einmal DOCH es verlangt nach welchen, denn es wurden Personen aus dem Job entlassen, körperlich und seelisch beeinträchtigt, temporär mit Exmatrikulation gedroht
https://www.stern.de/gesellschaft/mann-aus–sylt-video—job-verloren–stark-abgenommen–35284244.html
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-sylt-video-hausverbot-universitaet-rechtswidrig
Also es sollte dies noch nicht vorbei sein.
Zudem was ist mit all den „Befürwortern der harten Konsequenzen“ aus der Politik
u.a. ehemalige Bundestagsvorsitzende (zweithöchstes Amt in Deutschland!!!)
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/auch-mal-hoechststrafe-bundestagspraesidentin-bas-reagiert-auf-sylt-video/
Es fehlt nur die Melodie, sonst, wenn es um kriminelle Migranten geht, singen wir immer „wir schieben sie alle ab“.
Ein falscher Song in Germoney, und schon gibt’s ’ne Klage wegen Felsverholzung, oder wie das heisst. Es ist alles so schön bunt hier.
Und? Blöken „unsereDemokratie“-Parteien und ParteiInnen noch oder platzen sie schon vor Empörung?
Die Persönlichkeitsrechte von Gruppenver….. werden besser geschützt, als die dieser jungen Leute – würden Rechtsradis sagen.