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Bayern

Keine Selbstversorgung: Stromanbieter zwingt Metzgerei zur Abschaltung ihrer Photovoltaikanlage

In Langenbach hat das Überlandwerk Erding die komplette Abschaltung der Photovoltaikanlage der Metzgerei Feinkost Keller veranlasst, selbst den für den Eigenbedarf produzierten Strom. Die Metzgerei hatte vor zwei Jahren in die Anlage investiert, um unabhängig von teurem Netzstrom zu sein.

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In Langenbach, einem kleinen Ort im Landkreis Freising, sorgt gerade selbsterzeugter Strom eines Metzgers für harte Reaktionen seitens der Strombetreiber. So hat das Überlandwerk Erding die komplette Abschaltung einer Photovoltaikanlage eines lokalen Fleischverarbeitungsbetriebs, der Metzgerei Feinkost Keller, veranlasst – selbst den für den Eigenbedarf produzierten Strom schließt dies mit ein.

Die Metzgerei, die von Augustin Keller geführt wird, hatte vor zwei Jahren in eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 216 Kilowatt investiert, die jährlich rund 200.000 Kilowattstunden Strom produzieren sollte. Ziel war es, den Eigenverbrauch zu maximieren und die Abhängigkeit von teurem Netzstrom zu reduzieren. „Ich habe sogar einige Abläufe im Betrieb neu organisiert, um energieintensive Arbeitsschritte bevorzugt in die Mittagsstunden zu legen, wenn ich eigenen Solarstrom habe“, erklärt Keller.

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Trotz dieser Optimierung schaltet das Überlandwerk die Anlage regelmäßig ab, oft für sechs bis sieben Stunden täglich, vor allem während der produktivsten Mittagszeit. Dies zwingt den Betrieb dazu, auf teureren Netzstrom zurückzugreifen, was Zusatzkosten von bis zu 500 Euro pro sonnigen Tag verursachen kann.

Das Stadtwerk rechtfertigt die Abschaltung mit Netzüberlastungen durch die vielen Solaranlagen in der Region Oberbayern. Technisch wäre es jedoch möglich, lediglich die Netzeinspeisung zu unterbrechen, ohne die Gesamtanlage stillzulegen. Um die gewünschte Änderung zu erreichen, muss lediglich in der Steuerungssoftware ein Häkchen an einer anderen Position gesetzt werden.

Interessanterweise bestätigt der Verband kommunaler Unternehmen, dass selbst erzeugter Strom, der nicht ins Netz eingespeist wird, das Netz nicht belastet und daher nicht abgeschaltet werden müsste. Dennoch weigert sich das Überlandwerk Erding, diese Praxis zu ändern, und äußert sich kaum zu den Vorwürfen oder der Rechtsgrundlage für solche vollständigen Abschaltungen.

Die Situation hat auch rechtliche Bedeutung. Der Bundesverband Solarwirtschaft argumentiert, dass in solchen Fällen Anspruch auf finanziellen Ausgleich besteht, wenn der Betrieb gezwungen ist, zusätzlichen Netzstrom zu beziehen. Dies wird auch durch das europäische Energierecht gestützt, das den Eigenverbrauch aus erneuerbaren Energien besonders schützt.

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