Anzeige des Umweltministers
Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Thüringer AfD wegen angeblichem NS-Gedicht ab
Im Thüringer Landtagswahlkampf wurde die AfD-Spitze wegen der Verwendung eines Gedichts von Franz Langheinrich der NS-Nähe bezichtigt. Der grüne Umweltminister Stengele stellte eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen jedoch ab.
Im Thüringer Landeswahlkampf wurde die Thüringer AfD-Spitze immer wieder mit dem NS in Verbindung gebracht. Grund war nicht zuletzt ein Liedtext, den man an den Anfang des Wahlprogramms gestellt hatte. Bernhard Stengele, der geschäftsführende Umweltminister des Landes und Mitglied der Grünen, reichte aus diesem Grund als Privatperson eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen die AfD-Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller ein. Diese Anzeige wurde über eine Anwaltskanzlei gestellt und richtete sich gegen die beiden Politiker in ihrer Funktion als Vertreter der Partei.
Hintergrund der Anzeige war die Verwendung eines Textes des Lyrikers Franz Langheinrich, der von 1864 bis 1945 lebte. Langheinrich wird vorgeworfen, ein glühender Anhänger des Nationalsozialismus gewesen zu sein. Er war Mitglied der „Deutschen Kunstgesellschaft“, einer Organisation, die von Kunsthistorikern als dem Nationalsozialismus treu ergeben beschrieben wird. In seinen Schriften soll Langheinrich zudem antisemitische und rassistische Äußerungen getätigt haben.
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Das von der AfD vorangestellte Gedicht entstand jedoch weit vor den Anfängen des Nationalsozialismus. Der Thüringer AfD-Landesverband wies die Vorwürfe entsprechend zurück und bezeichnete die Anzeige als Missbrauch der Justiz. Dem parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Torben Braga, zufolge könne der Text nicht mit dem NS in Verbindung gebracht werden. Aus Sicht der Partei sei an dem Gedicht nichts Verwerfliches zu finden.
Die Erfurter Staatsanwaltschaft gibt hier dem AfD-Landesvorstand nun Recht. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat entschieden, keine Ermittlungen gegen die Führung der Thüringer AfD einzuleiten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass nach eingehender Prüfung kein strafbares Verhalten festgestellt werden konnte. Die Behörde sah keinen ausreichenden Grund, ein formelles Ermittlungsverfahren zu eröffnen.
Ja mit den intellektuellen Fähigkeiten und dem Geschichtswissen ist es bei der Grünen Verbotspartei nicht weit her. Denunzieren und bespitzeln ist da eher ihr Metier. Da wird bei Frau Weidel der Großvater ausgegraben um ihr eine Nähe zum Nationalsozialismus anzudichten, obwohl der Großvater gestorben ist, als Frau Weidel Kind war. Es ist gut, dass diese Sekte immer mehr an Boden verliert.
„Der grüne Umweltminister Stengele“
Wer auch sonst…
Es ist doch so durchschaubar:
Hinter jedem AfD-Baum wird ein Nazi vermutet, damit man einen Grund hat, diese Partei, die vielleicht so überzeugt freiheitlich-demokratisch ist wie kaum eine andere in Deutschland, weiterhin bekämpfen zu können.
Langsam gehen die Begründungen aus, weil alles letztlich nicht gefruchtet hat. Nicht einmal das angedrohte Verbotsverfahren hält die Wähler davon ab, die AfD zu wählen.
So versteigt man sich in immer absurdere Begründungen, um der AfD am Zeug flicken zu können.
Gut, dass die Staatsanwaltschaft sich dieses Mal nicht vor diesen Karren hat spannen lassen.
Das gibt Hoffnung, dass unser Rechtsstaat doch noch nicht verloren ist.
Aber hauptsache ein Grüner hat mal wieder die Justiz bemüht. 🤬
Hauptsache, die Leute lesen „AfD“ und „Nazi“ in einer Überschrift. So funktioniert das Denunzieren.
Woher wissen die Grünen immer so genau wer was im Nationalsozialismus gesagt, gedichtet und gesungen hat? In der Schule lernt man das nicht. Es gehört schon viel Eifer und Ehrgeiz dazu, sich so tief in die Thematik einzuarbeiten.
Braune Flecken auf dem Grünen Hemd:
Baldur Springmann (Die Grünen) und Mitbegründer der ÖDP: Von 1933 – 34 SA, ab 1936 SS, ab 1939 NSDAP.
Werner Vogel (Die Grünen) und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Grünen: 1939 – 1945 NSDAP.