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Anzeige des Umweltministers

Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Thüringer AfD wegen angeblichem NS-Gedicht ab

Im Thüringer Landtagswahlkampf wurde die AfD-Spitze wegen der Verwendung eines Gedichts von Franz Langheinrich der NS-Nähe bezichtigt. Der grüne Umweltminister Stengele stellte eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen jedoch ab.

Björn Höcke ist Co-Landesvorsitzender der Thüringer AfD

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Im Thüringer Landeswahlkampf wurde die Thüringer AfD-Spitze immer wieder mit dem NS in Verbindung gebracht. Grund war nicht zuletzt ein Liedtext, den man an den Anfang des Wahlprogramms gestellt hatte. Bernhard Stengele, der geschäftsführende Umweltminister des Landes und Mitglied der Grünen, reichte aus diesem Grund als Privatperson eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen die AfD-Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller ein. Diese Anzeige wurde über eine Anwaltskanzlei gestellt und richtete sich gegen die beiden Politiker in ihrer Funktion als Vertreter der Partei.

Hintergrund der Anzeige war die Verwendung eines Textes des Lyrikers Franz Langheinrich, der von 1864 bis 1945 lebte. Langheinrich wird vorgeworfen, ein glühender Anhänger des Nationalsozialismus gewesen zu sein. Er war Mitglied der „Deutschen Kunstgesellschaft“, einer Organisation, die von Kunsthistorikern als dem Nationalsozialismus treu ergeben beschrieben wird. In seinen Schriften soll Langheinrich zudem antisemitische und rassistische Äußerungen getätigt haben.

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Das von der AfD vorangestellte Gedicht entstand jedoch weit vor den Anfängen des Nationalsozialismus. Der Thüringer AfD-Landesverband wies die Vorwürfe entsprechend zurück und bezeichnete die Anzeige als Missbrauch der Justiz. Dem parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Torben Braga, zufolge könne der Text nicht mit dem NS in Verbindung gebracht werden. Aus Sicht der Partei sei an dem Gedicht nichts Verwerfliches zu finden.

Die Erfurter Staatsanwaltschaft gibt hier dem AfD-Landesvorstand nun Recht. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat entschieden, keine Ermittlungen gegen die Führung der Thüringer AfD einzuleiten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass nach eingehender Prüfung kein strafbares Verhalten festgestellt werden konnte. Die Behörde sah keinen ausreichenden Grund, ein formelles Ermittlungsverfahren zu eröffnen.

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