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7 Monate Bewährung

Jetzt Haftstrafe wegen Faeser-Meme: Dieselbe Staatsanwaltschaft stand schon hinter der „Schwachkopf“-Razzia

Sieben Monate Haft auf Bewährung – wegen eines Memes über Nancy Faeser, das sei das Urteil des Amtsgerichts Bamberg. Verfolgt wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Bamberg, genau die Behörde, die bereits vor Monaten die Razzia in der „Schwachkopf“-Affäre erwirkt hatte.

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David Bendels, Chef des AfD-nahen „Deutschland-Kuriers“, wurde laut Berichten am Montag vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ist bislang nicht rechtskräftig. Anlass des Verfahrens soll ein Meme gewesen sein, welches Bendels auf X veröffentlicht hatte.

Auf diesem war ein bearbeitetes Bild der scheidenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu sehen. Darauf war Faeser mit einem Schild zu sehen, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ stand. Ursprünglich trug das Schild, das einen Monat zuvor anlässlich des Holocaust-Gedenktages gestaltet worden war, die Aufschrift „We Remember“. Faeser fühlte sich durch die Montage offenbar persönlich angegriffen und soll demnach daraufhin selbst Strafantrag gegen Bendels gestellt haben.

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Interessant ist, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg bereits vor wenigen Monaten durch die Strafverfolgung des fränkischen Rentners Stefan Niehoff auffiel. Dieser teilte einen Beitrag eines anderen Nutzers auf X, auf dem ein satirisches Bild von Bundeswirtschaftsminister Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ zu sehen war.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte infolge des eröffneten Ermittlungsverfahrens gegen Niehoff auch den Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung beim Amtsgericht Bamberg beantragt, welcher auch gebilligt und im Rahmen des bundesweiten „Aktionstags gegen Hasspostings“ am 12. November 2024 durchgeführt wurde.

Zuvor hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Strafantrag wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Paragraph 185 und 188 des Strafgesetzbuchs eingereicht. Paragraph 188 stellt dabei Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen, die gegen „Personen des öffentlichen Lebens“ gerichtet sind, gesondert unter Strafe.

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Das Gericht soll den Fall Bendels offenbar ebenfalls als „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ gemäß § 188 StGB gewertet haben, der spezielle Regelungen zum Schutz politischer Amtsträger vor Beleidigungen enthält. Laut einer Pressemitteilung des „Deutschland-Kuriers“ ordnete der vorsitzende Richter zudem an, dass Bendels sich schriftlich bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser entschuldigen solle. Die Staatsanwaltschaft forderte laut Angaben des „Deutschland-Kuriers“ eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Bendels und seine Rechtsvertretung kündigten an, gegen das Urteil vorzugehen.

Eine Antwort auf eine kurzfristige Anfrage an die Staatsanwaltschaft Bamberg ist derzeit noch unbeantwortet.

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87 Kommentare

  • Da fühlt man sich richtig wohl im besten D aller Zeiten.

    126
  • 7 Monate Haft auf Bewährung wegen einer Tatsachenbehauptung? Das ist ein sogenanntes Überaschungsurteil.

    137
  • Unglaublich !! Und auf Jeden fall nicht im Namen des Deutschen Volkes !!

  • Ich halte solche Urteile für Rechtsbeugung. Es ist völlig offensichtlich, dass eine solche Aktion „das öffentliche Wirken“ von Frau Faeser nicht erschwert, wie es der Gesetzeswortlaut verlangt. Außerdem ist offensichtlich, dass dies als politische Kritik an Frau Faeser von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt ist. Das Urteil ist ein Justizskandal erster Güte.

    105
  • Das perfide daran ist, dass David Bendels recht hat! Frau Faeser will auch sog. Beleidigungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze verfolgen, verurteilen und bestrafen. Frau Faeser kann es nicht ertragen, wenn ihr jemand den Spiegel vor die Nase hält. Mein Gott, wie ist dieses Land mittlerweile verkommen. Erschreckend.

    127
  • Brauch es noch mehr Zeichen, um zum Schluss zu kommen, dass sich das einst demokratische Deutschland nach und nach in einen autoritären Staat verwandelt mit bösartigen und machtgeilen Politikern?

    141
  • Auch bei der Formulierung von Leserkommentaren muss man „die Schere im Kopf haben“. Die Demokratie in Deutschland muss wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden.

    49
  • Wenn Demokratie Debatte, Pluralismus und Gleichheit bedeutet, dann passt ein besonderer Strafschutz wie § 188 systematisch nicht zur Idee einer offenen Gesellschaft. Cui bono? Einem System, das seine Obrigkeit unantastbar machen will. Es fühlt sich an wie: prozedurale Repression – nicht durch das Urteil, sondern durch das Verfahren selbst.

    42
  • Björn Höcke und Alice Weidel haben es mit ihren Klagen vorgemacht. Unterschied, sie hatten keinen Erfolg, was bei ihren Anhängern einen Sturm der Entrüstung auslöste, der bis heute anhält.
    Mahnende Stimmen wurden übrigens verlacht.

    36
  • Wer kennt sie nicht diese „Zweierleimaßurteile“ ?!?!

  • Ich sage nur: wehret den Anfängen!

    18
  • wann eigentlich entschuldigt die sich bei den Hinterbliebenen der Opfer in ihrer Amtszeit?

  • Die Justizbehörden in Bamberg
    scheinen die HEXENVERFOL-
    GUNG wieder aufzunehmen ?!

    27
  • Und sie haben, wie man ja auch weiss, die Beschuldigten regelrecht ausgelacht.
    Kritisiere nie eine ungekrönte Kaiserin!

  • Ich fühle mich durch Faesers Migrationspolitik und deren Folgen persönlich bedroht.
    Leider gibt es keinen § im StGB, der mich schützt. Frau Faeser u.a. degegen können den § 188 StGB nutzen. Warum eigentlich die Staatsanwaltschaft Bamberg? Frau Faeser wohnt doch in Schwalbach/ Hessen in der Nähe von Frankfurt/Main und hat darüber hinaus ihren Diernstsitz in Berlin.

    28
  • Was treiben eigentlich die vielen anderen Anwälte, wenn immer nur ein Herr Steinhövel die letzte Rettung ist bei sowas?

    20
  • Wenn Nancy Faeser sich verletzt fühlt, dann endet die Meinungsfreiheit für alle Bürger eben schlagartig.

    „Wir haben Meinungsfreiheit, die an den Grenzen endet, wo andere beleidigt werden, betroffen sind, verletzt werden.“ – Nancy Faeser (SPD) am 10.11.2022

  • Um auszusprechen, was ich über diese Staatsanwaltschaft und die Ministerin denke, reicht leider meine Rente nicht. Aber die Gedanken sind frei.

  • Wie Recht der Mann hat, dürfte wohl die Reaktion von Faeser zeigen.

  • Aber gegen die AFD darf gehetzt werden. Frau Wedel darf als Nazischlampe bezeichnet werden. Unglaublich, was in Deutschland abgeht. Man spürt sehr, sehr deutlich, daß die Gerichte weisungsgebunden sind.

    25
  • Quod errat demonstrandum…

  • Rechtsstaat war gestern !

    Darf man das noch sagen ?

    10
  • Wie viele Monate Knast gibt es in Bamberg, wenn man die Schrift ändert in: „Ich liebe die Meinungsfreiheit“?

  • Das Wahrheitsministerium hat wieder zugeschlagen.Mal sehen wann die ersten Beförderungen anstehen.

  • Zum Glüch hält AN viele Kommentare zurück. Sicher zu unserem Schutz vor juristischer Verfolgung durch Nancy. 🤣

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