7 Monate Bewährung
Jetzt Haftstrafe wegen Faeser-Meme: Dieselbe Staatsanwaltschaft stand schon hinter der „Schwachkopf“-Razzia
Sieben Monate Haft auf Bewährung – wegen eines Memes über Nancy Faeser, das sei das Urteil des Amtsgerichts Bamberg. Verfolgt wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Bamberg, genau die Behörde, die bereits vor Monaten die Razzia in der „Schwachkopf“-Affäre erwirkt hatte.
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David Bendels, Chef des AfD-nahen „Deutschland-Kuriers“, wurde laut Berichten am Montag vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ist bislang nicht rechtskräftig. Anlass des Verfahrens soll ein Meme gewesen sein, welches Bendels auf X veröffentlicht hatte.
Auf diesem war ein bearbeitetes Bild der scheidenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu sehen. Darauf war Faeser mit einem Schild zu sehen, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ stand. Ursprünglich trug das Schild, das einen Monat zuvor anlässlich des Holocaust-Gedenktages gestaltet worden war, die Aufschrift „We Remember“. Faeser fühlte sich durch die Montage offenbar persönlich angegriffen und soll demnach daraufhin selbst Strafantrag gegen Bendels gestellt haben.
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Interessant ist, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg bereits vor wenigen Monaten durch die Strafverfolgung des fränkischen Rentners Stefan Niehoff auffiel. Dieser teilte einen Beitrag eines anderen Nutzers auf X, auf dem ein satirisches Bild von Bundeswirtschaftsminister Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ zu sehen war.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte infolge des eröffneten Ermittlungsverfahrens gegen Niehoff auch den Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung beim Amtsgericht Bamberg beantragt, welcher auch gebilligt und im Rahmen des bundesweiten „Aktionstags gegen Hasspostings“ am 12. November 2024 durchgeführt wurde.
Zuvor hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Strafantrag wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Paragraph 185 und 188 des Strafgesetzbuchs eingereicht. Paragraph 188 stellt dabei Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen, die gegen „Personen des öffentlichen Lebens“ gerichtet sind, gesondert unter Strafe.
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Eine Antwort auf eine kurzfristige Anfrage an die Staatsanwaltschaft Bamberg ist derzeit noch unbeantwortet.
Da fühlt man sich richtig wohl im besten D aller Zeiten.
regenrinne hat wohl hausverbot.
mehrere posts wurden geloescht….
ein zeichen also, dass was wahres dransein duerfte.
und fast auf der ganzen welt fuehlt man sich wie zuhause 🙂
denn diese art feudalherrschaft gibt es mittlerweile in jedem westlichen land, incl. australien, neuseeland, kanada.
angefangen hat es mit bestrafungen von coronakritikern.
schnell kamen dann weitere punkte wie majestaetsbeleidigung und hassrede dazu.
in UK gibt es taeglich( ! ) 30 festnahmen wegen auesserungen auf sozialen medien.
die anfuehrer der truckerkonvois in kanada zu coronazeiten erwarten 10 jahre haft.
anticoronademomstranten in der schweiz wurden jetzt erst zu tausenden franken strafzahlung verdonnert, fuer demos in 2021.
festzuhalten bleibt: das international vernetzte *system* haelt eisern an seiner agenda fest, jeden unschaedlich zu machen, der sich nicht unterwirft.
ohne zeitliche begrenzung.
es soll jeden jederzeit treffen koennen, niemand darf sich sicher fuehlen.
…sehr gut, wie auch die KI Zensur hier.
Top Team!
Faeser, ja.
Meint sie zumindest.
Ist aber noch nicht alle Tage Abend.
Diese Herr-, Damen- und Diversenschaften werden sich noch alle wundern, wo ihr Platz sein wird, nämlich im Gefängnis.
7 Monate Haft auf Bewährung wegen einer Tatsachenbehauptung? Das ist ein sogenanntes Überaschungsurteil.
In München wurde ein Taxler für eine Vergewaltigung auch auf 7 Monate auf Bewährung verurteilt.
Frau Faeser ist Juristin.
Könnte es sein, dass Frau Faeser unter Kanzler Merz Justizministerin wird?
Strafe gabs nicht für eine Tatsachenbehauptung.
In Deutschland leider nicht mehr – hier ist es schon strafbar, biologische Männer als solche zu bezeichnen ☹️
Das perfide daran ist, dass David Bendels recht hat! Frau Faeser will auch sog. Beleidigungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze verfolgen, verurteilen und bestrafen. Frau Faeser kann es nicht ertragen, wenn ihr jemand den Spiegel vor die Nase hält. Mein Gott, wie ist dieses Land mittlerweile verkommen. Erschreckend.
Alte Geschichte:
Was trifft, trifft zu.
Brauch es noch mehr Zeichen, um zum Schluss zu kommen, dass sich das einst demokratische Deutschland nach und nach in einen autoritären Staat verwandelt mit bösartigen und machtgeilen Politikern?
…und Juristen!
Unglaublich !! Und auf Jeden fall nicht im Namen des Deutschen Volkes !!
Ich halte solche Urteile für Rechtsbeugung. Es ist völlig offensichtlich, dass eine solche Aktion „das öffentliche Wirken“ von Frau Faeser nicht erschwert, wie es der Gesetzeswortlaut verlangt. Außerdem ist offensichtlich, dass dies als politische Kritik an Frau Faeser von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt ist. Das Urteil ist ein Justizskandal erster Güte.
Bademantel schon bereitgelegt? Du weisst doch, das Sprichwort lehrt… wer die Wahrheit sagt braucht ein verdammt schnelles Pferd… 😉
Ich würde sowas ja nie behaupten – ich schlafe gerne länger… 😛
Ich sage nur: wehret den Anfängen!
Der Zug ist allerspätesten seit der Coronazeit schön längst abgefahren!
Blödsinn!
…sie meinen doch nicht ernsthaft, dass von den Westdeutschen irgendeine Gegenwehr zu erwarten ist? Allein das Wahlergebnis zeigt, wessen Geistes Kind diese Leute hinter der Sektorengrenze haben!
Bloß keine Hintergründe und Mechanismen hinterfragen und die Brandmauer im eigenen Kopf noch ein paar Steinchen höher ziehen! Hilft ungemein!
Meinste wirklich, hier sind nur Ossis unterwegs und auf den Straßen ab 2000 und haben sich aus Spaß filmen lassen?
Wenn Demokratie Debatte, Pluralismus und Gleichheit bedeutet, dann passt ein besonderer Strafschutz wie § 188 systematisch nicht zur Idee einer offenen Gesellschaft. Cui bono? Einem System, das seine Obrigkeit unantastbar machen will. Es fühlt sich an wie: prozedurale Repression – nicht durch das Urteil, sondern durch das Verfahren selbst.
Danke AN, ich warte….ist ein wenig wie eine Lotterie heute, aber ich will ja nicht undankbar sein.
Björn Höcke und Alice Weidel haben es mit ihren Klagen vorgemacht. Unterschied, sie hatten keinen Erfolg, was bei ihren Anhängern einen Sturm der Entrüstung auslöste, der bis heute anhält.
Mahnende Stimmen wurden übrigens verlacht.
„Björn Höcke und Alice Weidel haben es mit ihren Klagen vorgemacht.“ Ich weiß nicht wogegen Höcke geklagt hat. Aber Weidel klagte dagegen, als Nazischlampe bezeichnet zu werden. Das Gericht entschied: Man darf das sagen. Vergleiche die Urteile und finde den Fehler.
Suchen Sie das Meme zu Alice Weidel raus, dann erst können wir 1:1 Vergleiche anstellen.
Fakt ist : Weidel als „Nazischlampe“ zu betiteln ist eine „Holocaustverharmlosung“, denn sie hat sich nichts zuschulden kommen lassen, was auch nur im entferntesten mit den Verbrechen der Nazis gleichzusetzen wäre. Und ganz generell ist es vollkommen unlauter, Rechtskonservative mit Sozialisten in Verbindung zu bringen.
Dennoch hätte Herr Bendel besser „Ich liebe die Meinungsfreiheit“ eingesetzt.
Kann man die Klagegründe denn vergleichen?
Offensichtlich nicht, darum auch unterschiedliche Ergebnisse.
Meint, dass andere bereits aus unwichtigeren Gründen versuchen die Meinungsfreiheit einzuschränken.
Problem hier war eher die Fotomontage. Hätte der Verklagte das nur sachlich geschrieben und begründet, gerne auf der Titelseite seiner eigenen „Zeitung“, wäre nichts passiert. Abgesehen davon Kinderkram. Welcher seriöse Journalist hat Zeit für solchen Internetquatsch. Ich hab da kein Mitleid mit unreifen Charaktären, die im Resistance-Geschäft recht gut Geld verdienen.
Auch bei der Formulierung von Leserkommentaren muss man „die Schere im Kopf haben“. Die Demokratie in Deutschland muss wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden.
Ich habe keine Lust auf Scheren im Kopf, nicht im direkten und nicht im übertragenen Sinn, denn das ist mit Sicherheit nicht gesund!!!
Quod errat demonstrandum…
Mir ist so übel, woher das wohl kommt…
Wenn Nancy Faeser sich verletzt fühlt, dann endet die Meinungsfreiheit für alle Bürger eben schlagartig.
„Wir haben Meinungsfreiheit, die an den Grenzen endet, wo andere beleidigt werden, betroffen sind, verletzt werden.“ – Nancy Faeser (SPD) am 10.11.2022
wann eigentlich entschuldigt die sich bei den Hinterbliebenen der Opfer in ihrer Amtszeit?
Was treiben eigentlich die vielen anderen Anwälte, wenn immer nur ein Herr Steinhövel die letzte Rettung ist bei sowas?
Der wird den da auch nicht rausboxen können.
Um ehrlich zu sein, richtig erwachsene Menschen verteilen solche Bildchen nicht.
Der Roland wäre stolz auf diese seine Nachfolger!
Ist das dann so ähnlich wie das Landgericht Hamburg bei Urheberrechtssachen im Internet? Frage für einen Freund…
Ok, nicht neu – aber wo er recht hat, hat er…!
Wer kennt sie nicht diese „Zweierleimaßurteile“ ?!?!
Die Justizbehörden in Bamberg
scheinen die HEXENVERFOL-
GUNG wieder aufzunehmen ?!
@Apollo: Ich möchte gerne einen Witz anmelden. Geht das heute oder ist das ein „heute nicht“?
Ja, ich versuch’s nochmal, denn ich kann und will einfach nicht erkennen, warum mein Kommentar gesperrt wurde.
OK, wie schreibe ichs….. H-verfolgung ist nicht genderneutral inklusiv genug. Die -den-Variante wäre angebrachter…
OK, war wieder nichts 🙁
Nicht vergessen die Initiatoren der Hexenverfolgung in Bamberg wurden später selbst auf dem Scheiterhaufen gerichtet. Vielleicht haben das diese Richter und die Initiatorin vergessen.
Man kann ja nur spekulieren, warum ausgerechnet in Franken sich manche Leute so stark profilieren wollen.
Malleus maleficarum Faeserum Habicus
Und sie haben, wie man ja auch weiss, die Beschuldigten regelrecht ausgelacht.
Kritisiere nie eine ungekrönte Kaiserin!
Um auszusprechen, was ich über diese Staatsanwaltschaft und die Ministerin denke, reicht leider meine Rente nicht. Aber die Gedanken sind frei.
Grundgesetz Artikel 1.1
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Warum gibt es kein Grundrecht der Bürger auf würdige Volksvertreter?
Ich fühle mich durch Faesers Migrationspolitik und deren Folgen persönlich bedroht.
Leider gibt es keinen § im StGB, der mich schützt. Frau Faeser u.a. degegen können den § 188 StGB nutzen. Warum eigentlich die Staatsanwaltschaft Bamberg? Frau Faeser wohnt doch in Schwalbach/ Hessen in der Nähe von Frankfurt/Main und hat darüber hinaus ihren Diernstsitz in Berlin.
Herr B. wohnt in Lichtenfels, also im OLG-Bezirk Bamberg. Die StA Bamberg hat eine Sonderzuständigkeit für alle im OLG-Bezirk begangenen Staatsschutzdelikte, wie zB § 188 StGB.
Wenn Politiker vor der Meinungsfreiheit geschützt werden müssen, mit ‚Sonderzuständigkeiten’……
Aha – „Sonderzuständigkeit“ – schon ist das Rätsel geknackt.
Läuft hier !
Hätte mich auch gewundert wenn unserer Versierten so ein plumper Fehler unterlaufen wäre.
Ich hätte auch gerne einen pers. Staatsanwalt – sehr praktisch sowas.
Wie Recht der Mann hat, dürfte wohl die Reaktion von Faeser zeigen.