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Sarstedt

Irakischer Mörder wurde abgeschoben, kam wieder, klagte – und durfte in Deutschland bleiben

Der irakische Mörder von Sarstedt wurde 2017 abgeschoben und kam wenige Jahre später einfach zurück. Seitdem durfte er in Deutschland bleiben - nun erstach er Anfang der Woche einen 61-Jährigen.

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Der Iraker, der einen 61-jährigen Deutschen umgebracht haben soll, war mehrmals illegal nach Deutschland eingereist – und wurde am Ende trotzdem nicht abgeschoben. Dem 35-Jährigen wird vorgeworfen, den Betreiber des Hotels, das als Flüchtlingsunterkunft dient, erstochen zu haben.

Eigentlich hätte er erneut abgeschoben werden müssen – der mutmaßliche Täter war geduldet und sollte eigentlich in den Irak rückgeführt werden. Doch das scheiterte am Einspruch des Mannes. Der Mordverdächtige sei wegen einer Klage gegen seine drohende Abschiebung nicht abgeschoben worden, teilte das niedersächsische Innenministerium laut Welt mit. Er war nach Angaben des Ministeriums nach einem abgelehnten Asylantrag im August 2017 nach Polen abgeschoben worden. 2022 kam der Iraker jedoch zurück nach Deutschland und stellte einen erneuten Asylantrag. Auch dieser wurde abgelehnt, die Abschiebung, diesmal in den Irak, wurde aufgrund seiner Klage aber nicht durchgesetzt. Stattdessen erhielt der eine Duldung.

Der 35-Jährige Migrant hatte am Montag mutmaßlich den Mord am Betreiber seiner Flüchtlingsunterkunft begangen: Grund soll ein Streit beider Männer sein. Hinweise auf ein islamistisches Motiv gibt es laut den Behörden bisher nicht. Der Fall heizt die aktuell wieder hitzig geführte Debatte über Migration und Gewalt zusätzlich an: Es ist einer von vielen Fällen in jüngster Zeit, bei denen ein Einwanderer mit einem Messer Morde und Gewaltverbrechen verübt hat.

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