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ICC

Internationaler Strafgerichtshof stellt Haftbefehl für Netanjahu aus

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Haftbefehle für Israels Premier Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant ausgestellt.

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Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Haftbefehle für Israels Premierminister Netanjahu sowie den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant ausgestellt. Am Donnerstag wies das Gericht israelische Einsprüche zurück.

Damit hat die sogenannte Vorverfahrens-Kammer des Gerichts die Haftbefehle, für die sich der Chefankläger des Gerichts eingesetzt hatte, bestätigt. In der Pressemitteilung zeichnet man Netanjahu und Gallant als hauptverantwortlich für „vorgeworfene Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, die „Teil eines weitgehenden, systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung Gazas“ seien.

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Es gäbe „berechtigte Gründe zur Annahme, dass beide Personen wissend und mit Vorsatz der Zivilbevölkerung von Gaza für ihr Überleben elementare Objekte wie Nahrung, Wasser und Medizin, sowie Treibstoff und Elektrizität.“ Netanjahu und Galant hätten internationale Hilfe behindert.

Zeitgleich hat der Strafgerichtshof auch Haftbefehle gegen zwei Hamas-Köpfe verhängt. Ausführlich eingegangen wird nur auf Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri, den Kommandanten der Hamas-Miliz Al-Qassam-Brigaden. Er wird für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, namentlich „Mord, Ausrottung, Folter, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt sowie für Kriegsverbrechen: Mord, grausame Behandlung, Folter, Geiselnahme, Verletzung der persönlichen Würde, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt“ verfolgt. Den palästinensischen Gruppen legt man zudem gezielte Angriffe auf Zivilisten sowie die organisierte Massentötung von Zivilisten zur Last.

Weiter heißt es: „Die Kammer sieht berechtigte Gründe zur Annahme, dass diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit Teil eines weitgehenden und systematischen Angriffs, durchgeführt durch die Hamas und andere bewaffnete Gruppen, gegen die Zivilbevölkerung Israels sind.“ Mit dieser wortgleichen Formulierung setzt das Gericht den Terror der Hamas mit der Kriegsführung Israels gleich.

Eigentlich ist der Internationale Strafgerichtshof dabei nur für solche Länder zuständig, die ihm formell auch beigetreten sind. Deutschland etwa ist wie die anderen EU-Staaten Mitglied, viele andere Länder jedoch nicht: Die USA, Russland, China und Indien sind alle kein Mitglied, genauso wenig wie Israel selbst. Damit wäre der Strafgerichtshof nicht für Israel zuständig und dürfte keine Haftbefehle gegen israelische Politiker erlassen. Das ganze rechtfertigt man nun damit, dass man die Palästinensische Autonomiebehörde hingegen als Mitglied aufgenommen hat, und zwar als vermeintlichen „Staat Palästina“. Da es nun um angebliche Verbrechen auf dessen „Territorium“ geht, hält sich das Gericht für zuständig.

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