Gesetz
In der Schweiz gilt ab 2025 ein Burka-Verbot
Ab Januar 2025 gilt in der Schweiz ein Verbot, in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verhüllen. Das Verbot ging auf eine Bürgerinitiative „Burka-Initiative“„ von 2021 zurück.
Ab dem 01. Januar 2025 gilt in der Schweiz gesetzlich ein Verbot zur Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum. Das berichtet der Spiegel. Das Gesetz geht auf die Bürgerinitiative „Burka-Initiative“ aus dem Jahr 2021 zurück. Die Initiative wurde vor drei Jahren mit einer knappen Mehrheit von 51,2 Prozent angenommen. Das Egerkinger Komitee, welches sich auch für das Verbot des Baus von Minaretten in der Schweiz eingesetzt hatte, hatte die „Burka-Initiative“ gestartet.
In der Öffentlichkeit sind ab 2025 sowohl religiöse Verschleierungen wie die Burka verboten, als auch Vermummungen von gewalttätigen Demonstranten oder Hooligans. Wer das Gesetz missachtet, muss ein Bußgeld von bis zu 1.000 Schweizer Franken zahlen. Wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) berichtet, soll das Bußgeld in der Regel aber 100 Franken betragen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Wenn sich der Betroffene weigert, das Bußgeld zu zahlen, soll der Höchstsatz von 1.000 Franken fällig werden.
Werbung
Das Gesetz sieht eine Reihe von Ausnahmen zum Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit vor. Erlaubt ist die Verhüllung in Gotteshäusern, zum Schutz vor Kälte, während der Fastnacht oder zum Gesundheitsschutz. Auch für Werbezwecke, künstlerische Darstellungen oder bei Besuchen in Konsulaten ist die Gesichtsverhüllung zulässig. Wie der SRF schreibt, können Behörden die Verhüllung von Demonstranten auch bewilligen, wenn dies zur Ausübung der Meinungsfreiheit notwendig sei. Auch in Flugzeugen darf das Gesicht verhüllt werden.
Das Egerkinger Komitee will nach eigenen Angaben die Islamisierung der Schweiz verhindern und über die Folgen der Islamisierung aufklären. 2009 war die Volksabstimmung zum Verbot von Minaretten in der Schweiz mit einer Mehrheit von 57,5 Prozent angenommen worden, wie die Zeit damals berichtete. Die Wahlbeteiligung war damals mit 54 Prozent unerwartet hoch. Das Ergebnis kam überraschend, weil Umfragen vorausgesagt hatten, dass die Initiative scheitern würde.
Warum geht das nicht in Deutschland?
…is´ schon en geiles Land die Schweiz…
Den verstoffsackten Hardcore-Muselmanen das Geld streichen wäre effektiver. Da die eh nur von Staatsknete leben – wer hat schon eine Totalvermummte irgendwo im Arbeitsleben stehend gesehen? – spart das Verwaltungsaufwand für einen unsinnigen Geldkreislauf. Wer totalvermummt erwischt wird – drei Monate Geld weg, im Wiederholungsfall Totalsperre der Zahlungen.
An sich klasse. Aber ein paar Fragen stellen sich da schon: Warum man sich beim Besuch von Konsulaten verhüllen dürfen muß, kann ja wohl nur Moslem-Konsulate betreffen? Warum dürfen sich Demonstranten zur Ausübung der Meinungsfreiheit verhüllen – damit demonstrierende Moslems nicht von anderen Moslems erkannt werden? Und, vor allem, warum soll man sich in Flugzeugen verhüllen dürfen?
Sie werden die Schweiz wegen dem Burkaverbot massenhaft verlassen, oder vielleicht doch nicht, ohhhhh die schönen Sozialleistungen, da bleibt man doch ganz gerne…
Besser wäre es alle Moslems rauszuschmeißen und Europa zur Islam befreiten Zone zu erklären.
Aber mit Verbot von Minarett und Burka ist die Schweiz besser aufgestellt als Deutschland. Generell muß über die Religionsfreiheit nachgedacht werden. Das Gesetz wurde erlassen als Deutschland noch eindeutig christlich war. Der Islam ist nicht kompatibel mit dem Okzident und muß mit allen Mitteln zurückgedrängt werden.
Ist damit auch ein Kopftuch gemeint, welches das Gesicht offen lässt?