Anstieg um 14 Prozent
Illegale Autorennen in Berlin erreichen neuen Höchststand – jedes dritte Verfahren wird eingestellt
Illegale Autorennen in Berlin nehmen dramatisch zu: 2024 gab es 923 Verfahren, ein trauriger Rekord. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 14 Prozent. Ein Drittel der Verfahren wurde eingestellt.
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Illegale Autorennen und unverantwortliches Rasen auf öffentlichen Straßen bleiben ein drängendes Problem in Berlin. Raserei, die seit 2017 als „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ strafbar ist, fordert immer häufiger Opfer. Im Jahr 2024 erreichte die Anzahl der entsprechenden Verfahren mit 923 einen neuen Höchststand.
2024 wurden in Berlin mehr Fälle illegaler Autorennen verzeichnet als je zuvor – ein Anstieg um 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Hinter diesen Zahlen stehen jedoch nicht nur Delikte, sondern auch menschliche Schicksale. Einige Dutzend Unfälle endeten mit Schwerverletzten. Besonders tragisch waren zwei Ereignisse: Im Mai kamen zwei Menschen ums Leben, als ein BMW am Tauentzien außer Kontrolle geriet. Im Juni starb ein Radfahrer, der beim Überqueren des Müggelheimer Damms von einem zu schnellen Fahrzeug erfasst wurde.
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Während bei einem Drittel der Verfahren bereits Anklage erhoben wurde, mussten ebenso viele eingestellt werden. Gründe dafür sind unter anderem Schwierigkeiten bei der Identifikation der Täter oder die rechtliche Einstufung der Taten. Eine Flucht vor der Polizei wird beispielsweise nur dann als verbotenes Rennen gewertet, wenn sie mit extremer Raserei einhergeht. Andernfalls handelt es sich lediglich um einen Tempoverstoß – eine Ordnungswidrigkeit, die weniger gravierende juristische Konsequenzen nach sich zieht.
Von den in den vergangenen fünf Jahren eingeleiteten Verfahren endeten 991 mit rechtskräftigen Verurteilungen, während nur 41 Angeklagte freigesprochen wurden.
Bereits seit Oktober 2017 gilt die Teilnahme an solchen Rennen in Deutschland als Straftat. Die gesetzlichen Regelungen sind dabei bewusst weit gefasst: Selbst ein sogenanntes „Rennen gegen sich selbst“, bei dem ein Fahrer in Eigenregie mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
In den letzten Jahren führten tödliche Unfälle nach Rasereien häufig zu Mordanklagen. So wurde 2023 in Wiesbaden ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er mit Tempo 130 über rote Ampeln gerast war und dabei den Tod eines anderen Fahrers verursacht hatte. Besonders bekannt wurde der Fall vom Berliner Kurfürstendamm: 2016 starb ein unbeteiligter Rentner, nachdem zwei Raser ein illegales Rennen gefahren hatten. Einer der Täter wurde wegen Mordes, der andere wegen versuchten Mordes verurteilt.
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Berlin hat mit Herrn Wegner einen transgrünen Bürgermeister.
Noch irgendwelche Fragen?
Je mehr Justiz-Ressourcen in Schwachkopf-Fälle etc. fließen, desto weniger bleibt für Terroruntersuchungen, Gang-Raps etc. übrig.
Wen juckts?
Das Gute an Demokratie ist, daß jeder selbst dafür verantwortlich ist, was mit ihm passiert. Also soll mal bloß kein Berliner jammern.
Als Dörfler in Norddeutschland frage ich mich mittlerweile: Wen interessiert das? Sollen die Berliner doch machen, was sie wollen.
Hier ist noch alles in Ordnung.
lasst mich raten, die werden kriminalstatistisch zu den rechtsextremen Straftaten gezählt?
Wie kann eine Straftat gem. „Gesetzbuch“ seit 2017 dann bei „Ermittlungen“ Probleme gem. Zitat bereiten: „Gründe dafür sind unter anderem Schwierigkeiten bei der Identifikation der Täter oder die rechtliche Einstufung der Taten.“
Da gibt es NUR eine Frage: teilgenommen, ja oder nein = Straftat oder eben nicht.
So geht Faulheit: Wenn es zu viel an Arbeit wird, stellt man einfach ein. Lustig ist das Beamtenleben…..