Gerichtsverfahren
„Ich verlange den Schutz, der mir zugesichert wurde“: Hunderte Afghanen klagen gegen Aufnahme-Stopp
Hunderte Afghanen klagen derzeit vor deutschen Gerichten gegen den Rückzug ihrer Aufnahmezusage. Auch Verfassungsbeschwerden sollen vorbereitet werden. „Ich weigere mich, mein Leben zu verkaufen“, sagt eine afghanische Journalistin zu angebotenen Geldleistungen.
Von
Nachdem die Bundesregierung im vergangenen Jahr das freiwillige Aufnahmeprogramm für Afghanen beendete und bereits erteilte Zusagen in Hunderten Fällen zurückzog, hat ein Großteil der Betroffenen vor deutschen Gerichten gegen diese Entscheidung Klage eingereicht.
Nach Informationen der NGO Kabul Luftbrücke sind derzeit rund 180 Verfahren an deutschen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten anhängig, wie Eva Beyer, Sprecherin der Organisation, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mitteilte. Zusätzlich seien „18 Verfassungsbeschwerden in Vorbereitung“. Da in einem Verfahren meist über eine Familie entschieden wird, sind von jedem Verfahren durchschnittlich fünf Personen betroffen.
Werbung
Die derzeitige Bundesregierung hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das freiwillige Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan auslaufen zu lassen. Daran anknüpfend wurde nicht bloß auf die Erteilung weiterer Aufnahmezusagen verzichtet, sondern auch bestehende Zusagen zurückgezogen. Personen, die hiergegen klagten, wurde eine Geldleistung angeboten, wenn sie im Gegenzug auf die erteilte Zusage verzichten und die Rücknahme der Klage zusichern. Dieses Angebot wurde in der Praxis von vielen Betroffenen abgelehnt.
„Ich weigere mich, mein Leben zu verkaufen“, sagte etwa die afghanische Journalistin Amena Haidary, der 6.500 Euro angeboten wurden, dem RND. Haidary migrierte wie viele andere Betroffene nach der Machtübernahme der Taliban in das benachbarte Pakistan, das lange als Basis für das Aufnahmeprogramm diente. Eine Rückkehr nach Afghanistan sei für sie keine Option, weil sie dort durch die Taliban bedroht sei, sagt Haidary. „Ich verlange den Schutz, der mir von der deutschen Regierung rechtlich zugesichert wurde.“
Werbung
Haidary lebt wie viele andere Betroffene derzeit in einem von Deutschland gestellten Gästehaus in Pakistan. Obwohl auch sie gegen die Rücknahme der Aufnahmezusage geklagt hat und das Verfahren noch läuft, verlangte die Bundesregierung von ihr, das Gästehaus mit Frist bis Montag (13. April) zu räumen. Auch hiergegen reichte Haidary mit Hilfe ihrer Anwältin Klage ein. Einige der betroffenen Kläger sind mittlerweile bereits von den pakistanischen Behörden zurück nach Afghanistan abgeschoben worden und führen ihre Verfahren von dort aus.
Lesen Sie auch:
Amtsgericht Schwerte
Angriff auf AfD-Politiker: Gericht stellt Verfahren ein – Geldauflage geht an linke NGO Sea-Watch
Nach dem Angriff auf einen AfD-Wahlkampfstand im nordrhein-westfälischen Schwerte hat das Amtsgericht das Verfahren gegen zwei Angeklagte gegen Geldauflagen eingestellt. Die Zahlungen sollen an die umstrittene NGO Sea-Watch gehen. Eine strafrechtliche Verurteilung erfolgte nicht.OLG Hamm
Möglicher Präzedenzfall in der Rechtsprechung zu Corona-Impfschäden: Zweite Instanz lässt Klage gegen Biontech neu aufrollen
Ein Mann klagte auf Auskunft gegen Biontech, weil er vermutet, dass seine Corona-Impfung zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Nachdem sein Fall zunächst abgewiesen wurde, entschied das OLG Hamm nun, dass die erste Instanz den Fall neu aufrollen muss.In einigen Fällen haben Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte bereits entschieden, dass die Aufnahmezusage der Bundesregierung verbindlichen Charakter hatte und grundsätzlich einen Rechtsanspruch begründen kann. Eine solche Zusage kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden, etwa wenn begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung des Visumsverfahrens, an der Identität der Betroffenen oder an der Sicherheitsüberprüfung bestehen.
Hinzu kommt, dass viele Betroffene keine rechtlich gleich starke, verbindliche Aufnahmezusage erhalten hatten, sondern lediglich auf sogenannten Menschenrechtslisten standen. Gerade hier sieht die Bundesregierung weiterhin rechtliche Spielräume, um Zusagen oder Aufnahmeerklärungen gerichtlich überprüfen und gegebenenfalls zurücknehmen zu lassen. Viele dieser Verfahren werden sich voraussichtlich noch über Monate hinziehen.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Welche Regierung hat es ihnen zugesichert?
Mir wurde von der Regierung auch etwas zugesichert!
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
->Schaden abwehren, deutschem Volke!
GILT DAS NICHT MEHR?
Der Hippokratische Eid wurde auch stillschweigend ausgehebelt.Noch Fragen ?
„Seinen nutzen mehren“ bedeutet, dass deutsche Volk stärker auszunutzen. „Schaden von ihm wenden“ bedeutet , dass sie keinen Schaden vom Volk bekommen wollen, und eher dem Volk schaden. So steht es da, und es soll missverstanden werden. Doppelzügigkeit
vom geschlossenen Flur..
13.04.2026 um 12:54 Uhr
Der Hippokratische Eid wurde auch stillschweigend ausgehebelt.Noch Fragen ?
Ähm, besagter Eid, der der Überlieferung nach auf den griechischen Arzt Hippokrates von Kos (ca. 460–370 v. Chr.) zurückgeht, ist noch nie ausgehebelt worden. Weder stillschweigend noch anderweitig.
Er wird nicht geschworen weder vor Jahrhunderten noch heute. Ergo kann er auch kene Rechtskraft entfalten.
Es handelt sich lediglich um ein nicht einklagbares etisches Prinzip.
ethisches, da fehlte ein h.
Danke für die Anmerkung, was er damit sagen wollte ist dir aber schon klar?
Wenn nicht lass dich Impfen.
Der IS… Deren Anführer aus Syrien war ja neulich hier…
@Klarname Pinocchio
„GILT DAS NICHT MEHR?“
Das galt noch nie.
Zur Einklagbarkeit nach Art. 56 GG_
🔹 Maunz/Dürig (führender GG-Kommentar)
Art. 56 GG wird als„bloße Bekräftigung der Amtspflichten“ gesehen.
👉 Folge: keine unmittelbare rechtliche Durchsetzbarkeit
🔹 Sachs, Grundgesetz-Kommentar
ordnet den Eid ein als: „symbolisch-politische Erklärung ohne eigene Rechtswirkung
👉 bedeutet: keine eigenständigen einklagbaren Rechte.
🔹 Jarass/Pieroth, GG-Kommentar
stellt klar:Der Eid begründet keine zusätzlichen Rechtspflichten, die gerichtlich durchsetzbar wären.
„Seinen nutzen mehren“ bedeutet, dass deutsche Volk stärker auszunutzen. „Schaden von ihm wenden“ bedeutet , dass sie keinen Schaden vom Volk bekommen wollen, und eher dem Volk schaden. So steht es da, und es soll missverstanden werden. Doppelzügigkeit
1. Stunde des Integrationsunterrichts: Glaube keinem Politiker, der dir etwas verspricht. Wenn er sogar sagt, er will die helfen, ist es Zeit, schnell abzuhauen, denn er plant dich zu bestehlen.
NEIN!!!! Sie und ich und alle anderen Almans, haben Null Rechte.
Nein, das gilt leider nicht. Wurde sogar schon damals festgestellt. Mit dem Eid kann man sich den …. abwischen – auf gut Deutsch gesagt.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/nur-so-dahingesagt-a-9f1a7b3c-0002-0001-0000-000017704591
>>das Gästehaus mit Frist bis Montag (13. April) zu räumen. Auch hiergegen reichte Haidary mit Hilfe ihrer Anwältin Klage ein.<<
Interessant, die glauben wirklich, sie hätten ein Recht darauf vom deutschen Steuerzahler in Pakistan rundum versorgt zu werden.
Soll sie sich doch an die Person, die dies zu verantworten hat wenden, und um dortige, persönliche Aufnahme bitten.
NYC ist auch per Telefon/eMail zu erreichen.
Madam B. hat doch bestimmt noch ein Zimmerchen frei….
Ja, und alles Weitere wurde ihnen von Baerbock, dem AA, den Grünen und der Scholz-Regierung versprochen und zugesichert!! das verdanken wir Baerbock, den Grünen u. der Ampel!
Ich verlange auch den Schutz, der mir zugesichert würde!
Mittlerweile ist fast jedes Auftreten in der Öffentlichkeit und/oder Bewegen in den Öffentlichen/Zügen, etc., eine „Situation mit ungewissem Ausgang“, besonders auch für Frauen!
„Ich schwöre, Schaden von deutschen Volke abzuwenden…..“, dem ist bitte nachzukommen.
„Eine Rückkehr nach Afghanistan sei für sie keine Option, weil sie dort durch die Taliban bedroht sei, sagt Haidary.“
Dazu hätte ich gerne mal ein konkretes Beispiel!
Und im Übrigen sind wir hier auch durch die Taliban bedroht……
Es wurden doch schon einige in ihr Heimatland abgeschoben und klagen von dort aus.
Wie kann das sein, wenn man dort angeblich verfolgt wird und in Lebensgefahr ist…?
@ Stern.
Gewöhnen Sie sich daran, dass den Zerstörern in Kabul an der Spree ihre und aller anderen Eingeborenen Bedürfnisse und Rechte vollkommen gleichgültig sind.
„Ich verlange den Schutz, der mir von der deutschen Regierung rechtlich zugesichert wurde.“
Gilt das auch für hiesige Staatsbürger? Ist das nicht so, das diese ihren Schutz an den Staat übertragen haben?
Die SchariaParteigegenDeutschland ist gegen das deutsche Volk eingestellt.
Eine Umvolkung findet angeblich nicht statt.
Genug ist genug und zuviel ist schon lange genug für die Finanzen der Bundesrepublik und ihrer Bürger.
„Ich verlange den Schutz, der mir zugesichert wurde“
Jo – und ich verlange seit ewigen Zeiten, dass deutsche Politiker gemäß der Maxime „Dem deutschen Volke“ handeln. Werden wir wohl beide veräppelt, was?
Wir verlangen, wir fordern, wir wollen. Ich höre nie irgendwas anderes
warne vor … ist auch in Mode gekommen.
Wenn der politische Gegner etwas versprochen hat, muss sich eine neue Regierung nicht zwangsläufig daran halten.
Uns Bürgern hat man schließlich auch schon viel versprochen. 🤠
Es ist bewundernswert, wie gut sich afghanische Migranten im deutschen Rechtssystem auskennen. Oder haben da doch Migrationsaktivisten ein wenig geholfen?
„N“GOs, ja klar.
Von unseren Steuergeldern bezahlt,
der ganze Spaß.
zb
Kabul Luftbrücke
😉
Alle diese Kosten müssen Baerbock nach dem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt werden.
Die Afghanen werden sicherlich eine verständnisvolle Richter‘:In finden.
Und wir klagen gegen den Remigrations-Stop für Afghanen – bei der AfD.
Und warum kann sie nicht in Pakistan bleiben? Im Moment ist sie dort doch sicher!
Und kann ich nun auch klagen? Der Kanzler der 2. Wahl hatte ja auch versprochen, vor der Wahl, dass er alle zurückschicken wird und es keine neuen Flüge von dort zu uns geben wird! Ist das auch einklagbar?
Wurde durch links-rot-grüne NGOs bei der Klage unterstützt?
Fand die Finanzierung durch Ausbeutung des Steuerzahlers statt?
„Ich verlange den Schutz, der mir zugesichert wurde“. – Das ist natürlich falsch. Richtig muss es heißen: „Ich verlange das Geld, das mir zugesichert wurde“
Schutz, vor was, vor wem? Gibt es eine Gefahr?
‚Einige der betroffenen Kläger sind mittlerweile bereits von den pakistanischen Behörden zurück nach Afghanistan abgeschoben worden und führen ihre Verfahren von dort aus.‘
Interessant, das geht? Ist es für sie doch nicht so gefährlich dort, wie angegeben. Eher etwas unbequem. Nun denn, das ist nicht unser Job, ein komfortables Leben zu finanzieren.
Gibt es denn irgend welche Beispiele wo die Taliban Ortskräfte, Journalistinnen oder andere ‚“Verfolgte“ auch wirklich aufgrund der damaligen Zusammenarbeit mit Deutschland verfolgt hätten?
Verkündet haben die Taliban soviel ich weiß ja eigentlich eine Generalamnestie.
Was ist eigentlich mit den Amis? Machen die auch so einen Aufriss um ihre „Ortskräfte“? Die haben sich dort doch wohl deutlich unbeliebter gemacht als wir.
Und was ist denn mit den afghanischen Botschaften hier bei uns? Wenn wir die schon hier dulden sollte man ja wohl auch mal mit denen reden und auf deren Umgang mit nach Pakistan geflüchteten und zurückkehrenden Afghanen einwirken.
Diese fehlende Transparenz kann ich mir nicht erklären zumal Urlaubsreisen in dieses Land inzwischen nahezu problemlos möglich erscheinen Infos zu der angeblichen „Schreckensherrschaft“ vor der so viele flüchten aber rar sind.
Sie könnten ja jetzt mal das in Ungarn versuchen.
Schützt euch selbst..
Schickt die alle nach Ungarn.
Magyar hat doch gewonnen und Uschi will auch Neubürger in Ungarn!
X- Milliarden bekommen die nun auch.
Los!
… es sollte zuerst geprüft werden, wieviele Identitäten jeder hat … wahrscheinlich bleibt dann eine Anzahl im niedrigen dreistelligen Bereich …
Immerhin ist man so „ehrlich“ und schwadroniert nicht mehr von „Bundeswehr-Ortskräften“, die „gerettet“ werden müssen. Das glaubt kein Mensch mehr. Nun sind es „besonders schutzbedürftig Personen“ – das kann buchstäblich jeder sein. Vielleicht jeder …. der zahlt?
Die Auswahl wer nun „besonders schutzbedürftig“ ist, treffen NGOs vor Ort. Und das sind dieselben, die nun ihre Kunden zur Klage treiben. Ich frage mich schon sehr lange, ob da alles so korrekt abgegangen ist bei der „Auswahl“ oder ob der eine oder andere Dollarschein im Vorgeschmack auf reiche Einkommen im Westen den Besitzer gewechselt hat.
DANN allerdings sollte man seine blumigen Versprechen auch einhalten, denn Pakistan und Afghanistan sind ein sehr gefährliches Pflaster, auch und erst recht für NGO-Mitarbeiter, die ihre Versprechen nicht einlösen können.
„Einige der betroffenen Kläger sind mittlerweile bereits von den pakistanischen Behörden zurück nach Afghanistan abgeschoben worden und führen ihre Verfahren von dort aus.“
Dann kann es ja da nicht so schlimm sein, wenn das möglich ist.