Rassismus-Vorwurf
„Hofnarr“-Äußerung: Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Scholz
Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wegen einer Politiker-Beleidigung. Scholz hatte den CDU-Kultursenator Joe Chialo bei einer Party im Februar als „Hofnarr“ bezeichnet.
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Die Berliner Staatsanwaltschaft untersucht, ob gegen den Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz ein Anfangsverdacht wegen Ehrverletzung besteht. Dies berichtet der Tagesspiegel. Grund dafür war eine Aussage von Scholz auf einer Party in Berlin Anfang Februar. Er soll den schwarzen Berliner CDU-Kultursenator Joe Chialo in einer Diskussion über die Migrationspolitik der CDU als „Hofnarr“ bezeichnet haben.
Der Vorfall ereignete sich kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar auf einer Feier des Unternehmers Harald Christ. Mehrere anwesende Journalisten bestätigten Scholz‘ umstrittene Wortwahl. Chialo selbst zeigte sich öffentlich „tief getroffen“ und beschrieb Scholz‘ Bemerkung als „herabwürdigend und verletzend“. Von Seiten der Union wurde die Auseinandersetzung nach Bekanntwerden zu einem Rassismus-Eklat gemacht. Scholz wies diese Anschuldigungen entschieden zurück und bezeichnete sie als „absurd und künstlich konstruiert“.
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Obwohl unmittelbar nach Bekanntwerden mehrere Strafanzeigen gegen Scholz eingingen, bestätigte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht, dass sie bereits eine Prüfung aufgenommen hatte. Noch während des Wahlkampfes verweigerte die Behörde jede Auskunft mit dem Hinweis auf „die große Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung“. Angeblich habe ein „Mindestbestand an Belegtatsachen“ gefehlt, der eine Information der Presse gerechtfertigt hätte.
Nach dem Wahltermin änderte die Staatsanwaltschaft ihre Haltung grundlegend und erteilte doch noch Presseauskünfte. Die Behörde erklärt diesen abrupten Sinneswandel offiziell mit einer „neuen Abwägung“. Argumente seien „selbstkritisch anders gewichtet“ worden. Kritiker vermuten hingegen, dass die Zurückhaltung während des Wahlkampfes den damaligen Kanzlerkandidaten Scholz möglicherweise vor negativer Berichterstattung schützen sollte.
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Aktuell liegen zwar mehrere Strafanzeigen vor, jedoch kein Strafantrag von Joe Chialo selbst. Er betrachtet die Angelegenheit inzwischen als erledigt. Für eine einfache Beleidigung (Paragraf 185 StGB) wäre aber genau dieser Antrag des Betroffenen nötig gewesen. Trotzdem prüft die Staatsanwaltschaft nun, ob möglicherweise eine sogenannte Politiker-Beleidigung nach Paragraf 188 StGB vorliegt.
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Von Scholz selbst kam bislang keine Stellungnahme zu den Vorermittlungen. Sein Bundestagsbüro ließ eine entsprechende Anfrage vom Tagesspiegel unbeantwortet. Zwar könnte eine solche Beleidigung von Amts wegen verfolgt werden, doch ist fraglich, ob Scholz überhaupt Konsequenzen zu befürchten hat.
Scholz kann sich nicht erinnern, je das Wort Hofnarr benutzt zu haben…
Der Kasper vom Dienst bezeichnet andere als Hofnarr… okay…
Bringt nichts
So sehr ich es den links-grünen, politisch korrekten Gutmenschen gönne, auch einmal vorgeführt zu werden, finde ich dies auch hier unangemessen. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen aufhören, unangemessene Äußerungen zu verfolgen, egal von wem. J.D. Vance hat recht: Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist massiv in Gefahr und muss verteidigt werden.
Ich freue mich auf das Urteil. Kommt Scholz davon, dann darf praktisch jeder Politiker straffrei als Hofnarr bezeichnet werden.
Bin bei den Bildern von der Hausdurchsuchung mal gespannt ob er einen Bademantel mit Bundesadler hat …
Ich warte na klar. War es „Bademantel“ oder „Bundesadler“?
Es ist erschütternd, mit welchen Lappalien sich mittlerweile die Staatsanwaltschaften beschäftigen. Obwohl der angeblich auf einer Party Beleidigte keinen Strafantrag stellt, versucht man über die Allzweckwaffe §188 StGB doch noch irgendwas Strafbares daraus zu machen. Haben die üppig besoldeten Staatsanwälte denn nichts Wichtigeres zu tun, als Bürger und Politiker wegen solcher Nichtigkeiten zu drangsalieren (Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Anklagen, Strafbefehle etc.)?
Man muss wahrlich kein Scholz-Fanboy sein, um die Anschuldigungen gegen ihn als „absurd und künstlich konstruiert“ zu bezeichnen.
Deutschland ist seit Merkel ein vollkommen beklopptes Land geworden. Und Scholz hat auch seinen Beitrag dazu geleistet.
Wegen solchen Lappalien ermittelt die Staatsanwaltschaft und der Erbauer dieses widerlichen Karnevalswagen gegen Weidel ist angeblich durch die Kunst geschützt.
„kein Strafantrag von Joe Chialo selbst“…
„Er betrachtet die Angelegenheit inzwischen als erledigt“…
„Trotzdem prüft die Staatsanwaltschaft nun, ob möglicherweise eine sogenannte Politiker-Beleidigung nach Paragraf 188 StGB vorliegt.“
Die Staatsanwaltschaft hat ja auch nichts Besseres zu tun – in einem Land, in dem echte Straf-, Sexual- und Gewalttäter offenbar völlige Narrenfreiheit genießen.
Die Geister, die ich rief….
Scholz, der „Zauberlehrling“ 😉
Oder wie es Goethe schrieb:
„Hat der alte Hexenmeister
sich doch einmal wegbegeben!
Und nun sollen seine Geister
auch nach meinem Willen leben.
Seine Wort‘ und Werke
Merkt ich und den Brauch,
und mit Geistesstärke
tu ich Wunder auch. …“
Wer wissen will, wie es ausgeht, der muss selber lesen 😉
Frage am Rande: Was genau macht ein „Kultursenator“? Und brauchen wir soetwas wirklich?
Bei der jetzigen Justiz dürfte das alles im Papierkorb landen!
So ein Blödsinn.
Ja ja der SPD Kobold.
Der Vorgang ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: erstens wendet sich nun das von der herrschenden Schicht gegen Oppositionelle gedachte Instrumentarium gegen ihre Schöpfer, und zweitens, sollte Scholz nicht belangt werden, wäre das ein Präzedenzfall.
Das ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
Das ist ein Begriff aus dem Mittelalter. Soll durch Wortverbote auch unsere Sprachtradition vernichtet werden??
Pack schlägt sich – Pack verträgt sich
Da kommt mit Sicherheit nichts bei raus. Wie damals bei Kohl als er von seinem nicht vorhandenen Aussageverweigerungsrecht gebrauch machte. Ich hätte ihn als Richter in Beugehaft genommen, entweder legt er die Spender offen oder er kann bis zu einem halben Jahr in Beugehaft verbringen. Das wäre die korrekte Anwendung des Rechts gewesen.
„Hofnarr“ mag ja eine Beleidigung sein, aber was um alles in der Welt ist daran Rassismus?
Mittlerweile ist wohl jede Beleidigung oder manchmal gar nur Kritik an einer dunkelhäutigen Person „Rassismus“. Und ein „Rassist“ ist häufig nicht etwa jemand, der Schwarze nicht mag, sondern jemand, DEN Schwarze nicht mögen. Das gleiche gilt auch für sogenannten „Antisemitismus“ bzw. Juden.
Und sogar die Ablehnung einer Religion (z.B. Islam) wurde schon „Rassismus“ genannt. Es ist halt eine inhaltslose Totschlagvokabel wie „Nazi“.
Ach, klopft sein eigener Besen dem Zauberer auf die fleischfarbene Badehaube?
D hat im Moment ja echt keine anderen Probleme.
Noch dazu, als der Betroffene sich ausdrücklich nicht beleidigt gefühlt hat. Ich glaube, es ging ursprünglich sogar um „rassistische Äußerung“. Was eine Farçe.
Herr Scholz hat vergessen, wo sein Bademantel hängt….
Ja ja. Der SPD Kobold.
Solange es keine Liste und Handy-App gibt, die verbotene Worte, Redewendungen, Zeichen, Grimassen und ähnliches enthält, halte ich solche Vorgehensweisen gegen die Regeln und geben die Tradition unserer Kultur. 😉 Meine höchst persönliche Meinung nach GG.