Letzte Generation
Haft auf Bewährung für Brandenburger-Tor-Vandalen – Warum das Urteil zu spät kommt
Für die Attacke auf das Brandenburger Tor wurden drei Aktivisten der Letzten Generation zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, damit die Täter nicht wieder straffällig werden. Dabei haben diese schon mehrfach demonstriert, dass sie zu erneuten Straftaten bereit sind.
Mit einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor machte die Letzte Generation am 17. September vergangenen Jahres ganz Deutschland auf sich aufmerksam. Nun hat ein Berliner Gericht drei Angeklagte schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und soll sicherstellen, dass die drei nicht wieder straffällig werden.
Eine irritierende Begründung. Immerhin sind alle drei Angeklagten schon seit längerer Zeit bei der Letzten Generation aktiv und haben sich an den illegalen Aktionen der Gruppierung beteiligt. Trotzdem ist die Beschmierung des Brandenburger Tors ihre erste offiziell vermerkte Straftat. Das liegt daran, dass Verurteilungen wegen Straßenblockaden erst dann registriert werden, wenn es zu einem Urteil über 90 Tagessätze kommt. Da dies jedoch nicht immer der Fall ist, gelten viele Aktivisten als nicht vorbestraft, obwohl sie bereits einmal wegen Mitwirkens an einer Straßenblockade verurteilt worden sind. Davon profitieren auch die drei Täter jetzt.
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Besonders brisant: Mitangeklagte Regi malte im November zusammen mit Mitaktivistin Lio das Brandenburger Tor erneut an. Bei diesem Mal benutzen die beiden lediglich Pinsel und konnten schnell gestoppt werden, ein Schaden entstand dennoch. Zu einem Gerichtsprozess kam es in diesem Fall noch nicht.
Lahmende Justiz wird zum Problem
Die Aktivistin Regi hatte zudem bereits im Sommer letztes Jahres mit Randale-Touren auf Sylt auf sich aufmerksam gemacht. Unter anderem war die Medizinstudentin beim Besprühen eines Privatjets mit oranger Farbe beteiligt gewesen. Die Folge war eine Schädigung des Triebwerks und dementsprechend ein enormer Schaden, der weit über den 140.000 Euro Reinigungskosten für das Brandenburger Tor liegen dürfte. Diese Tat ereignete sich am 6. Juni 2023, gut drei Monate vor dem Farbanschlag auf das Brandenburger Tor und fünf Monate vor ihrer Pinselattacke. Obwohl die Letzte Generation zu ihren Taten steht und sie sogar dokumentiert, erhob die zuständige Staatsanwaltschaft erst im Januar 2024 Anklage.
Nach Informationen von Apollo News werden seit ein paar Wochen wieder verstärkt sogenannte Wildbienen – also Nachwuchsaktivisten – intern ausgebildet und darauf vorbereitet, solche und ähnliche Straftaten zu begehen. In den sektenartig anmutenden Online-Schulungen werden die Aktivisten darauf eingeschworen, für das Ziel der Letzten Generation alles zu geben und sogar ihre persönliche Existenz aufs Spiel zu setzen.
Diese gezielte Anwerbung von Straftätern könnte durch die Justiz effektiv beendet werden, wenn die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung erfolgreich verurteilt werden würde, doch obwohl mehrere Staatsanwaltschaften wegen genau dieses Verdachts bereits ermitteln, ist ein Urteil noch lange nicht absehbar.
Ich lese in diesem Artikel nichts über die entstandenen Kosten und wer dafür aufkommt. Kann es sein der der Steuerzahler für diese Schmierfinken mal wieder die Zeche zahlt ?
Wenn ich was zu sagen hätte, würden die 3 Aktivisten die gesamte Rechnung von Ihrem Privatguthaben zahlen…..
Strafgesetzbuch § 303
Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
In vielen Ländern hätte man denen mindestens die Hände abgehackt, wenn sie sich an Denkmälern oder Kulturgütern vergriffen hätten. Die sollten also der milden Bewährung dankbar sein.
Da dies Terrorismus und wirklicher Landfriedensbruch ist, dazu eine „Zerstörung“ eines identitären (Kultur-)Denkmals, ist dieses Urteil mehr als lächerlich. Hier sollte es keine Bewährung geben. Wenn`s gilt ist man zu milde, dasselbe hat man vor kurzem noch fast für einen Joint bekommen…
Einmal mehr wurde Unrecht gesprochen. Da fragt man sich, was der Richter beruflich macht? Mit Jura kann es nichts zu tun haben. Juristen sollten zumindest die Voraussetzungen für Bewährung kennen. U.a. ist eine günstige Sozialprognose gefordert. Wenn Straftäter ankündigen weitere Straftaten begehen zu wollen, ist diese selbstverständlich nicht gegeben. Somit wieder ein tendenziöses Urteil, das weder die Straftäter erzieht, noch Nachahmer abschreckt. Es stellt sich somit die Frage, ob der Richter überhaupt den Sinn unseres Strafrechts verstanden hat? Die Staatsanwaltschaft steht nun in der Pflicht dieses Urteil nicht zu akzeptieren. Ich bezweifle allerdings, dass dies geschehen wird.
Die drei ans Brandenburger 1 Tag anketten und große Farbeimer daneben stellen und abwarten was mit den drei Kandidaten so passiert – wäre als erzieherische Maßnahme besser und nachhaltiger gewesen.