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Nordrhein-Westfalen

Habeck-Anzeige nach „Arschgesicht“-Äußerung: 1.000 Euro Strafe

Robert Habeck hat auch wegen des Begriffs „Arschgesicht“ Anzeige gestellt. 2023 hat ein Mann aus Nordrhein-Westfalen den Minister als „korrupt, inkompetent, völlig ideologisch verseucht..... halt ein Arschgesicht“ bezeichnet. Ein Gericht setzte die Geldstrafe von 1.000 zur Bewährung aus.

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Robert Habeck hat in dieser Legislaturperiode bereits 805 Strafanzeigen gestellt.

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Wegen der Wortwahl „Arschgesicht“ wurde ein Mann aus Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe verurteilt, berichtet Nius. Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft dem Beschuldigten vor, den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Juli 2023 auf Facebook beleidigt zu haben: „korrupt, inkompetent, völlig ideologisch verseucht….. halt ein Arschgesicht“, kommentierte der Mann über Habeck.

Der Grünen-Politiker erstattete erfolgreich Anzeige: Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen der Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Das Amtsgericht Euskirchen kam der Forderung gemäß Paragraf 185 des Strafgesetzbuches nach. Wegen der „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“ wurde der Fall auch unter Paragraf 188 eingeordnet.

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Wegen dieses Paragrafen waren bereits andere Fälle bekannt geworden, in denen Habeck persönlich gegen angeblich beleidigende Inhalte vorgegangen war. Am 12. November kam es beispielsweise wegen des auf Habeck bezogenen Zitierens des Begriffs „Schwachkopf“ zu einer Hausdurchsuchung in Bayern, auch die angebliche Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole sorgte für ein ähnliches Vorgehen (Apollo News berichtete hier und hier).

Apollo News hatte zudem über einen weiteren Fall aus Bayern berichtet, bei dem die Wohnung einer Frau wegen des bloßen Verbreitens von leicht veränderten Politiker-Zitaten im Jahr 2022 durchsucht wurde. Die Betroffene akzeptierte letztlich eine Strafzahlung in Höhe von 900 Euro. Zuletzt sorgte auch eine Anzeige von Habeck wegen der Beleidigung mit einem Kot-Symbol, die mit 600 Euro geahndet wurde, für Aufsehen (Apollo News berichtete).

Noch härter traf es den Mann aus Nordrhein-Westfalen. Im Strafbefehl, der Nius vorliegt, begründet das Amtsgericht Euskirchen die 1.000-Euro-Strafe mit den negativen Auswirkungen auf „das öffentliche Wirken des Betroffenen“ – setzte den Strafbefehl aber zur Bewährung aus. Sollte der Beschuldigte bis Juni 2026 straffrei bleiben, muss er die Summe nicht begleichen.

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94 Kommentare

  • Wer möchte so eine Person als Kanzler haben???

    122
  • Offensichtlich hat Habeck nun eine Aufgabe gefunden, die er kann! Es läuft !!!!!
    WER SO einen Kanzler haben will, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen!

    111
  • Ich wüsste garnicht warum ich den Herrn Habeck beleidigen sollte, er spricht doch mit seinem Handeln und den Äußerungen für sich.

    80
  • Der Sumpf der aktuellen Regierung wird tiefer und tiefer… menschlich gesehen ein Totalversagen, nicht nur bei der Politik.

  • Immer daran denken das Roberts Vorbild in Sachen Regierung China ist. Da wissen wir ja wo die Reise mit Ihm als Kanzler hingeht.

    57
  • Die Bürger werden sich an der Wahlurne rächen. Nie mehr CSU/CDU/SPD/GRÜN/FDP

    51
  • Ein Buch schreiben lassen und sein Nebengewebe als Klagekönig erklären zumindest etwas seine katastrophalen Leistungen als Wirtschaftsminister .
    Aber entschuldigen sie nicht !!

  • „Normalbürger“: erstattet Anzeige wegen Beleidigung (§ 185). Staatsanwaltschaft: Ermittlungen eingestellt, „mangelndes öffentliches Interesse“. Verweis auf den „Privatklageweg“.
    Tatsächliche oder vermeintliche Beleidigungen von Politikern werden nach § 188 geahndet. Dabei überschlagen sich Staatsanwaltschaften und Gerichte vor Eifer. Wieso gibt es für Beleidigungen von Politiker einen extra Paragraphen? Wie lässt sich §188 mit Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbaren? „(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

  • Erfolgte die Bestrafung wegen Geheimnisverrrat?

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  • Na gut, echte Schimpfworte muss sich eigentlich niemand anhören. Sagt sowas mal zu einem Polizisten!
    Aber „Schwachkopf“ war ja in dem Zusammenhang nicht nur Satire, sondern schlichtweg eine Tatsachenbeschreibung.
    Schlimm finde ich, dass die ganzen Beschimpfungen von Impfverweigerern straffrei blieben oder Weidel als „Na..schla… beleidigt werden darf. Diese Doppelmoral ist einfach zum kotzen und zeigt den Zustand unserer Justiz.

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  • Was mich wundert warum das alles auf Staatskosten geht. Es sind ja wenn dann wohl persönliche Beleidigungen und die müssten die Politiker auch aus eigener Tasche bezahlen.

    Was sind das auch für willfähige Agenturen die sich für solche Arbeiten hergeben – vielleicht noch Organisationen die von den entsprechenden Parteien mit Staatsgeldern bzw. Spenden finanziert werden?

    Helmut Kohl – die Birne hätte tausende Anzeigen schreiben können…..

  • Das Positive zuerst- Kommentare aus den alternativen Medien werden gelesen. Irgendwo kommen sie an, meist am Ziel. Die „Message“, ob recht oder unrecht, wird kommuniziert. Die Konsequenz sollten allerdings nicht Anzeigen sein, sondern die Akzeptanz, dass es im Land brodelt. Unzufriedenheit sollte als das zur Kenntnis genommen werden, was sie ist, denn wir sind das Volk. Unzufriedenheit, die systematisch und repressiv unterdrückt wird, hat noch nie zu gewünschten Resultaten geführt.

  • Ein kompetenter Politiker würde sich die Frage stellen: „Warum beleidigen mich so viele Menschen?“
    Wenn man sachlich und menschlich unfähig ist, kann man ein kleines Vermögen aufbauen, es müssen nur genug Leute mitbekommen, damit sie mich beleidigen und ich kann sie dann anzeigen und verklagen, vorausgesetzt ich habe Amtsautorität. Menschliche Autorität scheint da nicht vorhanden zu sein, vermute ich. Was für ein Armutszeugnis stellt sich dieser Typ aus, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ich verachte solche Menschen. Verachtet zu werden ist schlimmer als beleidigt zu werden. Verachtung ist nicht strafbar, noch nicht.

  • Habeck sollte selbst höchst persönlich und offiziell erklären, wie man seinen Kopf benennen darf. Nur so gäbe es keine Mißverständnisse. Kohl hat wegen „Birne“ keinen solchen Aufstand gemacht.

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  • Einst erklärte mir mein Vater den Unterschied zwischen der Bundesrepublik und der DDR so: „Wenn Du Dich hier (BRD) auf die Straße stellst und laut verkündest „Willy Brandt ist doof!“ (Damals war Willy Kanzler) dann passiert Dir nichts! – Machst Du das aber in der DDR mit Willy Stoph, dann sitz Du im Knast!“
    Ja, damals!

  • Ganz ehrlich? Wenn ich den Posten hätte, das Gehalt und Pensionen dazu, könnten mich die Leute nennen wie sie wöllten, das wäre mir egal!

  • Habecks Wahlkampfstrategie lautet also: unzufriedene Bürger anzeigen.
    Mal gucken wie weit er damit kommt.

  • angefragt… Heizungsgesetz… ein ganzes Volk als Versuchs“kaninchen“ zu mißbrauchen…
    was bei vielen dann wegen mangen an Geld Schlaflosigkeit, psychoveg Störungen, Herzrhythmusstörung, Bluthochdruck, Schlaflosigkeit uvm ausgelöst hat….

    Das ist ohne irgend etwas hinzunehmen?

    Keine Körperverletzung fiele mir da sponjtan ein

  • So langsam dürfte es manchen Personen klar werden, daß sie hier unerwünscht sind.

  • das ganze zugrundeliegende Gesetzt „Majestätsbeleidigung“ ist verfassungswidrig. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und die Behauptung den Politikern würden durch Beleidigungen ihre Arbeit erschwert werden ist vollkommener an den Haaren herbeigezogener Schwachsinn.

    Dazu kommt noch die Merkwürdigkeit dass die selben Politiker die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben, sich jetzt dadurch persönlich berreichern.

  • Nun, zu singen nach der Moritat „Es woll´t ein Bauer früh aufstehn:

    Der Wähler nimmt ein Ofenscheit
    Und schlägt den Habeck, dass er schreit
    Falterieta rallala, falterietara

    Der Habeck schreit: „Oh Schreck, oh Graus!“
    Und hält den Arsch zum Fenster raus
    Falterieta rallala, falterietara

    Da kam´n die Leut´ von nah und fern,
    Sie hielten´s für den Morgenstern
    Falterieta rallala, falterietara

    Der Morgenstern, der war es nicht,
    Es war des Habecks Arschgesicht!
    Falterieta rallala, Falterietara

  • Man kann Habeck gar nicht beleidigen.
    Er tut es selbst.

  • Es ist strafbar, Habeck als Arschgesicht zu bezeichnen.
    Diese Information sollte überall verbreitet werden.

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  • Trifft sich der Robert und ein Arsch… sagt der Robert „Du darfst mich nicht Arsch nennen…“ dreht sich der Arsch um und geht, denn der Klügere gibt nach.

  • Verstehe nicht: Wenn Habeck sich bewährt und sich nicht mehr wie ein Arschgesicht benimmt, muss der Beschuldigte nicht bezahlen?

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