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Gotha

Gezielter Stich Richtung Hals: Somalischer Messer-Täter war seit 8 Jahren ausreisepflichtig

Der Somalier, der in Gotha gezielt auf den Hals eines 46-jährigen Deutschen einstach, war seit acht Jahren ausreisepflichtig. Die Polizei teilte gegenüber Apollo News mit, dass er 2015 nach Deutschland kam - 2016 erhielt er eine Duldung.

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Der Somalier, der in Walthershausen im Landkreis Gotha (Thüringen) am Montag einen 46-Jährigen mit einem Messer angriff, war seit acht Jahren ausreisepflichtig. Das teilte die Polizei Gotha auf Anfrage gegenüber Apollo News mit. Der 27-Jährige kam demnach im Juni 2015 nach Deutschland – 2016 erhielt er eine Duldung. Der Mann lebte „bis dato“ in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Er ist wegen Gewaltdelikten vorbestraft und den Behörden bekannt. Warum die Duldung aufrechterhalten blieb, ist unklar.

Der Somalier soll laut MDR gezielt mit einem Messer in Richtung des Halses seines Opfers gestochen haben. Erst als Umstehende beherzt eingriffen, ließ der Angreifer von dem 46-Jährigen ab und warf die Tatwaffe in einen Mülleimer. Die Polizei nahm den Mann noch am Tatort widerstandslos fest. Das Opfer wurde bei der Attacke glücklicherweise nur leicht verletzt.

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Anwohner hatten zuvor einen lautstarken Streit vor einer Netto-Filiale gemeldet. Der Bild-Zeitung teilte die Staatsanwaltschaft mit: „Der Beschuldigte soll zu dem Geschädigten und weiteren Personen geäußert haben: ‚Ich töte euch und eure Familien‘.“ Der Somalier soll offenbar wahllos Menschen angehustet haben. Zeugenaussagen zufolge waren einige der anwesenden Personen alkoholisiert.

Der Somalier wurde am Abend einem Richter am Amtsgericht Gotha vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft teilte Apollo News mit, dass gegen den 27-Jährigen ein Haftbefehl erlassen wurde. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Ein ursprünglich geplanter Termin am Dienstagnachmittag musste abgesagt werden, da der Dolmetscher nicht erschien. Ihm werden versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung zur Last gelegt. Bei Verurteilung drohen dem Täter bis zu 15 Jahre Haft. Der Angreifer soll den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen haben, so die Staatsanwaltschaft.

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