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Freudenberg

Getötet durch 74 Messerstiche: Gericht spricht Familie von Luise 144.400 Euro zu

Das Landgericht Koblenz hat der Familie der getöteten Luise aus Freudenberg Schmerzensgeld zugesprochen. Die beiden Mädchen, die die Tat gestanden hatten, müssen insgesamt 144.400 Euro zahlen. Strafrechtlich konnte es wegen ihres Alters keine Anklage geben.

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Der Fall um die getötete Luise aus Freudenberg löste bundesweit eine Debatte über die Strafmündigkeitsgrenze aus. (IMAGO/Funke Foto Services)

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Das Landgericht Koblenz hat den Eltern und der Schwester der getöteten Luise aus Freudenberg Schmerzensgeld zugesprochen. Die beiden Mädchen, die die Tat gestanden hatten, müssen nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur insgesamt 144.400 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Luise war am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin verschwunden. Einen Tag später wurde ihre Leiche in einem Waldstück an der Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gefunden. Das Mädchen wurde mit 74 Messerstichen getötet. Luise hatte Verletzungen im Gesicht erlitten und war an Blutverlust sowie einem Pneumothorax gestorben.

Auf das Schmerzensgeld entfallen demnach 125.000 Euro. Davon stehen 85.000 Euro den Eltern und der Schwester zu. Weitere 40.000 Euro betreffen den Anspruch Luises selbst, der auf ihre Erben überging. Hinzu kommen rund 15.000 Euro Bestattungs- sowie Anwaltskosten. Gefordert hatten die Kläger nach früheren Angaben des Gerichts 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise sowie jeweils 30.000 Euro für die klagenden Angehörigen.

Strafrechtlich hatte die Tat keine Anklage zur Folge. Die beiden Täterinnen waren zum Tatzeitpunkt zwölf und 13 Jahre alt. Nach deutschem Recht sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig. Ein Strafprozess war deshalb ausgeschlossen. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

Das Zivilverfahren folgte anderen Maßstäben. Das Gericht sah bei beiden die notwendige Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Unrechts ihrer Tat. Eine Gerichtssprecherin sagte nach der Verkündung: „Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet.“

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Für die Höhe des Schmerzensgeldes war entscheidend, welches Leid Luise vor ihrem Tod erlitt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie erhebliches Leid erlitt und mindestens wenige Minuten extreme Panik und Todesangst hatte. Der Todeskampf habe maximal 30 Minuten gedauert. Dafür sprachen nach Angaben aus dem Verfahren unter anderem Spuren von Gegenwehr.

Ob die Familie das Geld zeitnah erhält, ist offen. Minderjährige verfügen in der Regel nicht über eigenes Vermögen. Wird das Urteil rechtskräftig, kann die Familie ihre Ansprüche später auch dann noch geltend machen, wenn die beiden Beklagten über eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen.

Der Fall hatte nach der Tat bundesweit eine Debatte über die Strafmündigkeitsgrenze ausgelöst. An der geltenden Rechtslage änderte sich bislang nichts. Kinder unter 14 Jahren können in Deutschland strafrechtlich nicht verurteilt werden. Zivilrechtlich können Minderjährige ab sieben Jahren dagegen unter bestimmten Voraussetzungen für Schäden haften, wenn sie die erforderliche Einsicht in ihr Handeln hatten.

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61 Kommentare

  • Viel zu wenig, für ein Menschen Leben.😢

    • Das ist wohl war ! Aber wie soll man das geschehene mit Geld aufwiegen ?

      Unabhängig davon bin ich der Meinung das Menschen die so etwas tun können auch Dementsprechend Konsequenzen tragen werden müssen ! 14 Jahre als Strafmündigkeitsgrenze muss Korrigiert werden ! Es ist auch nach der Massiven Zuwanderung aus Archaischen Kulturkreisen nicht mehr Zeitgemäß .

      • Kinder unter 14 Jahren zu „Jugendwerkhof“ wie in der DDR verurteilen.

      • Vor allen Dingen hat sich eine der Mörderinnen vor der Tat im Netz über Strafunmündigkeit kundig gemacht.
        Als wenn die Tat schon länger von den beiden Früchtchen geplant war.

    • Die haben vermutlich nichts und werden auch nichts zahlen. Vermutlich nur ein rein symbolisches Urteil, wo es vollkommen egal ist, welcher Betrag dort steht.

    • buhuhu mönschönleben 😢😢😢😢

      -29
      • buhuhu arschlochleben

  • tja, und die Eltern werden dafür nicht in Haftung genommen – dieses Urteil ist leider für die Eltern des Opfers und deren Schwester am Ende wertlos. Erst, wenn die Täterinnen irgendwann mal Geld verdienen, müssen die das in klitzekleinen Häppchen abstottern.

    • Privatinsolvenz und gut

      • Nö.

        „Gerichtlich verhängte Geldstrafen sind niemals durch eine Privatinsolvenz oder Restschuldbefreiung abgedeckt. Sie müssen auch während und nach dem Insolvenzverfahren in voller Höhe weitergezahlt werden. Bei Nichtzahlung droht weiterhin eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis.“

        • Es handelt sich um keine strafrechtliche Geldstrafe sondern einen zivilrechtlichen Anspruch.
          Da die beiden Täterinnen das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben sind sie nach deutschem Strafrecht nicht zu belangen.
          Obgleich politisch immer wieder einmal darüber debattiert wird die Mündigkeit für Straftaten zu senken passiert wie schon in der Vergangenheit nichts und es sind auch nicht ansatzweise diesbezüglichen Gesetzesvorhaben geplant.

          3
    • Meiner Meinung nach, dürfen diese Mädchen nicht frei rumlaufen.

      • Das sind keine „Mädchen“… weitere Worte erspare ich mir.

    • Die Eltern wurden damals auf Kosten der Steuerzahler aus dem kleinen Ort „evakuiert“.
      Statt dass sie sich für die Taten ihrer Gören verantworten müssen.

  • Fahr oft an der Stelle vorbei, nicht direkt aber ich weiß wo es geschehen ist und man kann die Stelle unterhalb der Windräder sehr gut sehen. Auch heute noch habe ich dabei einen Kloß im Hals. Wenn ich daran denke, was das kleine Mädchen durchmachen musste, schrecklich. Noch schlimmer wird es, wenn ich daran denke, das diese Monster vorher gegoogelt haben, ab wann man strafmündig ist.Eiskalt geplanter Mord. Einer der Väter sagte mir auf einer Feier, bei seiner Tochter wäre es ja nicht sooo schlimm gewesen, die wäre ja „nur“ dabei gewesen. Ich hätte fast gekotzt.

    Ruhe in Frieden

  • Gilt hier eigentlich noch „Eltern haften für ihre Kinder“???

    • der Witz ist – NEIN! Die Eltern der Mörderinnen müssen da keinen cent zahlen….

    • off topic:
      auch diese Schilder an den Baustellen sind im Ernstfall wertlos.

      wird der Bagger auf der Baustelle Nachts von U 14 Deppen kaputtgemacht, können deren Eltern dem Besitzer der Maschine noch feixend breit ins Gesicht grinsen und müssen null zahlen.

    • Eine Haftung der Eltern besteht nur dann, wenn sie ihre sogenannte Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben. Und diese muss erst noch nachgewiesen werden.
      § 832 BGB

  • ….der Wahnsinn geht einfach weiter.
    Gibts Namen zu den Täterinnen?

    • Eine kommt von den Philippinen und die Andere aus Brasilien.

    • Die eine heißt Luisa, anfangs waren Luisa und Luise Freundinnen!

  • Es ist notwendig, die Bestimmungen zur Strafmündigkeit zu reformieren, damit Mörderinnen schon mit 12 bestraft werden können. Das ganze Verhätscheln von vermeintlichen „Kindern“ führt nur zu Mord und Totschlag und nicht zu einer besseren Welt.

    Wer ab 12 ein rechtstechnisches Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr) begeht, der sollte auch vor dem Strafrichter stehen.

    Wer ab 12 ein rechtstechnisches Vergehen (Mindeststrafe unter einem Jahr) begeht, der sollte im Schnellverfahren vorzeitig für strafmündig erklärt werden. Beim nächsten Raub oder der nächsten gefährlichen Körperverletzung wandert er dann ein.

    • „Das ganze Verhätscheln von vermeintlichen „Kindern“ führt nur zu Mord und Totschlag“
      Und zu Kindersoldaten und Auftragsmord wie man bspw. in Schweden sieht. Die Amis haben zu diesem Thema ein gutes Sprichwort:
      Adult Crime -> Adult Punishment
      Wer einen bestialischen Mord begeht, der hat sowieso schon alle Schwellen überschritten, egal wie alt.

    • Wieso 12? Auch 11-Jährige werden hier zu Gewalttätern herangezüchtet.
      Wenn man bedenkt, dass von der Antike bis Mitte 20.JH bereits 5-Jährige alleine zum Schafe hüten geschickt wurden, dann darf es gar keine Untergrenze mehr geben, das muss immer individuell geregelt werden.

  • Das ist ein lächerlicher Betrag für so ein junges Leben. Das Mädchen hatte noch das Leben vor sich und musste so grausam sterben. Ich wünsche den Angehörigen viel Kraft!

  • Offensichtlich ist in Deutschland ein Menschenleben, das Leben eines Kindes nicht viel wert.

  • Bleibt die Frage, warum 12-Jährige im Unterricht lernen, daß sie bis 14 auch bei Mord strafunmündig sind. Die Lehrerin hängt mit drin, bzw. das Kultusministerium, wenn das verpflichtender Lehrplan ist. Was die Eltern angeht …

  • 144.400 Euro Schmerzensgeld für die Familie der getöteten Luise. Auf dem Papier klingt das nach Justiz. In der Realität ist dieses Urteil ein bürokratischer Hohn und Schlag ins Gesicht der traumatisierten Hinterbliebenen.

    Ein 12-jähriges Mädchen wird mit 74 Messerstichen brutal umgebracht. Die Täterinnen blieben wegen ihres Alters strafrechtlich komplett ungeschoren. Sie leben heute geschützt unter neuer Identität. Die Opferfamilie dagegen steht vor einem zivilrechtlichen Trümmerhaufen. Weder der Staat noch die Eltern der Täterinnen müssen für das Geld aufkommen. Das deutsche Recht schützt sie vor der Haftung.
    Die Angehörigen halten nun einen wertlosen Titel in den Händen, dem sie 30 Jahre lang selbst hinterherrennen müssen. Das ist untragbar! Hier müsste der Staat in der Pflicht sein, für das Schmerzensgeld aufzukommen, anstatt die Familie im Stich zu lassen. Ein System, das den Tätern jede Brücke baut, aber die Opfer jahrelang betteln und lauern läßt, ist ein moralischer Offenbarung

    • Das ist leider die Realität.
      Die beiden Mörderinnen werden natürlich alles tun, um niemals selbst zu einem pfändbaren Einkommen zu gelangen.

  • Ich fordere immer noch, Strafmündigkeit ab 12 Jahre. Und es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, dass diese Mädchen keinerlei Konsequenzen (z.B. Psychiatrie) erfahren müssen. Zahlen können die ja sowieso nicht. Das muss man sich vorstellen, diese Mädchen haben 74x(!!!) auf das Mädchen eingestochen.

    • Cassandra….eine Seite der Medaille ist m.E. nirgends angesprochen. Die familiären Verhältnisse. Wurden die Täter/innen diesbzgl. evtl. indoktriniert?

    • Blutrausch und Übertötung genannt.
      Mit 12 und 13 Jahren schon ausgewachsene Bestien. Jeder normaldenkende Mensch würde unverzüglich die Familien scannen.

  • grob überschlagen 2000 Euro pro Stich
    das ist wohl alles was aus unseren immer so hervorgehoben Werten geblieben ist.

  • Wurde der Linksextreme Herman bereits AN gemeldet?

    • Seine Kommentare wurden fast alle gelöscht.
      Danke AN!

  • Die beantragen im entsprechenden Alter wahrscheinlich sowieso Bürgergeld und merken nichts davon.

  • Wie recht bekommen zu Unrecht erleiden wird.
    Die beiden Mörder werden dieses Geld niemals bezahlen. Und wenn dem so ist, muss die wirklich Schuldige dieses Schmerzengeld sofort aus ihrem Privatvermögen bezahlen:
    Angela Dorothea Merkel?

  • Gott liebt nur die Täter.

    -10
  • Auch wenn es keine strafrechtliche Handhabe gegen die beiden Täterinnnen gibt, so hab ich bestimmt das Gefühl, dass die – vermutlich psychisch nicht ganz „koscher“ sind und frage mich, ob man 12jährige nicht doch einweisen kann, die mit über 70 Messerstichen ein unbewaffnete Mädchen massakrieren … was kommt als nächstes ? Das Leben der beiden Täterinnnen ist ohnehin vorbei, warum nicht wegsperren bis zum Ende – zB in der Klapse ? Zudem sollte in so krassen Fälle doch eine Strafmündigkeit gelten, oder ? Die Zeiten ändern sich …

  • Die Mädchen werden das Geld nie aufbringen, sie gehen später direkt in die Grundsicherung und bleiben dort. Der Staat sollte die 144400 Euro vorschießen und später selber eintreiben. Sonst sehen die Hinterbliebenen keinen Cent.

  • Diese Migrantinnen werden nie Geld verdienen. Sie müssen unverzüglich samt ihren Sippen ABGESCHOBEN werden, damit sie uns nicht mehr zur Last fallen!

    • Korrektur:
      1x Brasilien.
      1x Philippinen.
      Zzgl. je 1x Deutschland!
      Was für Elternhäuser müssen das sein, wenn sowas daraus wird.

      • Hier stand eine kommt von den Philipinnen , eine aus Brasilien…

  • Sicherlich wird KEIN Cent den Besitzer wechseln.
    Die Mörderinnen werden volljährig und gehen in die Privatinsolvenz oder ins Bürgergeld für wenige Jahre und – hopps – ist der Sachverhalt gelutscht.
    Jura in Deutschland.
    Die Meldung von „144.400 Euro“ ist für die Propaganda-Ticker, damit jeder sgaen kann: Siehste, es geschieht doch noch Recht im Land.

  • Heimtückisch und auch aus niederen Beweggründen ist die Politik der UnionSPDSEDGrün-Einheitspartei …

  • Warum regt man sich noch auf?

    1. Durchmischung ist das Ziel. (sehr deutlich seit 2015)
    2. Durchmischung bringt Opfer. (Opfer der „Durchmischten“)
    3. Keiner macht etwas dagegen / die meisten bleiben schlafen.

  • Klasse. Erst zwei Haare an der Pflaume, aber bereits das ganze Leben versaut! Glückwunsch.

    • Aber dein Gesülze hier ist auf hohem Niveau? Zwei 13 jährige Killerinnen in Schutz zu nehmen, da müssen bei dir ein paar Sicherungen im Kopf verrutscht sein.

    • Der Populist kommt nicht darum herum über die „Pflaume“ von Minderjährigen zu fantasieren.

      -11
      • Cherub, hol dir eine Ziege.

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